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Medienmitteilung

Medienmitteilung zur Revision des Energiegesetzes (EnerG)

Die Anpassung des Energiegesetzes an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) wurde schon lange erwartet. Nun hat der Regierungsrat eine entsprechende Gesetzesvorlage angekündigt.

Neubauten sollen möglichst wenig Energie benötigen und die Kälte- und Wärmerzeugung CO2 neutral erfolgen. Diese Forderung überrascht nicht und ist mit der heutigen Bau- und Haustechnik in der Regel gut umsetzbar. Zusätzlich fordert der Regierungsrat, dass die Bauten einen Teil des benötigten Stroms selbst produzieren sollen. Die SVP steht einer Pflicht zum Bau von Photovoltaik-Anlagen kritisch gegenüber. Nicht alle Dächer und Fassaden eignen sich gleichermassen zur Energiegewinnung, hier muss ein Spielraum bestehen, damit nur Anlagen gebaut werden, welche sich auch tatsächlich wirtschaftlich betreiben lassen.

Auch bei Heizungssanierungen sollen Öl- und Gasheizungen durch klimaneutrale Wärmepumpen ersetzt werden. Zum Auffangen der höheren Anfangsinvestitionen solcher Sanierungen hat der Kantonsrat kürzlich den Rahmenkredit für die Fördermassnahmen deutlich erhöht. Die Anpassung im Gesetz ist daher nachvollziehbar. Die SVP wehrt sich jedoch gegen jeden Zwang zum Ersatz der Anlagen vor Erreichen der technischen Lebensdauer. Erfreulich ist die Ankündigung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse; in Fällen, bei welchen die Heizkosten über die Lebensdauer der Anlage mehr als 5% teurer kämen, kann weiter eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden.

Die SVP begrüsst zudem ausdrücklich, dass Erleichterungen und Massnahmen bei Härtefällen, insbesondere für ältere Hauseigentümer mit begrenzten finanziellen Mitteln, vorgesehen sind. Dies vermeidet, dass Senioren bei einem Heizungsdefekt beim selbstbewohnten Eigentum teure Investitionen in die Gebäudehülle und Haustechnik tätigen müssten, zu welchen sie nicht in der Lage sind und dadurch schliesslich gezwungen werden, ihr Eigenheim aufzugeben. Die SVP wird die Ausarbeitung des Gesetzes aufmerksam begleiten, damit diese Ausnahmeregelungen tatsächlich wirksam ausfallen.

Kritisch beurteilt die SVP das generelle Verbot von Elektroboilern ab 2035. In vielen Gebäuden sind Boiler nahe den Verbrauchern, z. B. Badezimmer, eingebaut. Wird das Warmwasser mit der Wärmepumpe im Keller aufbereitet, sind äusserst aufwändige Anpassungen an den Sanitärinstallationen notwendig, welche in vielen Fällen nicht verhältnismässig sind. Die SVP erwartet, dass in solchen Fällen Elektroboiler, welche einen Teil der benötigten Energie zum Beispiel durch eine Photovoltaik Anlage beziehen, weiter zulässig sind.

Generell ist anzumerken, dass bei einem kompletten Umbau des Gebäudeparks auf Wärmepumpen und auch vor dem Hintergrund der fortschreitenden Elektrifizierung der Mobilität und des Bevölkerungswachstums, der Strombedarf in Zukunft weiter massiv steigen wird. Damit steigt die Bedeutung der sicheren und unabhängigen Stromversorgung im Kanton Zürich und der ganzen Schweiz weiter. Die SVP zweifelt, dass dies mit der aktuellen Energiestrategie des Bundes zu bewältigen ist.

Fazit: Die SVP ist nicht überrascht über die Stossrichtung des neuen Energiegesetzes und unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen zu einem klimafreundlicheren Gebäudepark, sofern die Massnahmen verhältnismässig und wirtschaftlich tragbar sind. Es bestehen jedoch Zweifel, ob die in der Medienmitteilung des Regierungsrates skizzierten Erleichterungen und Ausnahmeregelungen wirksam ausgestaltet werden oder das Gesetz schliesslich von der links-grünen Ratsmehrheit in ein teures, bürgerfeindliches Bürokratiemonster verwandelt wird. Die SVP wird daher die Ausarbeitung des Gesetzes in den zuständigen Sachkommissionen kritisch begleiten und sich für eine Wirtschafts- und eigentümerfreundliche Gesetzgebung einsetzen.

Kontakt für Rückfragen:
– Christian Lucek, Kantonsrat, 079 402 31 41, christian.lucek@hispeed.ch

– Benjamin Fischer, Parteipräsident, 079 394 13 37, praesident@svp-zuerich.ch

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