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Masseneinbürgerungen in der Stadt Wädenswil

Einbürgerungen verkommen immer mehr zum Massengeschäft. Allein im ersten Halbjahr 2025 wurden im Gemeinderat Wädenswil 74 Gesuche abgehandelt und total 120 ausländischen Staatsangehörigen das Schweizer Bürgerrecht erteilt.

Die Schweizer Staatsbürgerschaft – einst Zeichen gelebter Integration, heute oft nur noch formale Etappe auf dem Weg zu Vorteilen. Bild: Adobe Stock

Noch befindet das Parlament auf Antrag der sechsköpfigen gemeinderätlichen Einbürgerungskommission über die Bürgerrechtsgesuche. Freilich wird dieses Verfahren mittelfristig in die Rechtsgeschichte verschwinden, ist es doch mit dem seit 2023 übergeordneten kantonalen Recht nicht mehr vereinbar.

Bundesgerichtliche Kompetenzanmassung mit Folgen

In einer direkten Demokratie haben die Stimmberechtigten – der Souverän – das letzte Wort in politischen Fragen, ohne Wenn und Aber und vor allem ohne den Entscheid begründen zu müssen. Die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts ist eine solche politische Angelegenheit, jedenfalls nach Überzeugung der SVP. Dem hat das Bundesgericht vor über 20 Jahren eine folgenschwere Absage erteilt. Das Gewaltenteilungsprinzip missachtend hat es gesetzgeberische Kompetenzen an sich gerissen und Einbürgerungsentscheide nicht als politische, sondern als «Verwaltungsakte» qualifiziert. Somit sind «abgelehnte Bürgerrechtsgesuche detailliert zu begründen ». Abgewiesene Gesuchstellende können den Rechtsweg beschreiten und erhalten letztlich einen «Anspruch auf Einbürgerung»! Die faulen Früchte dieser Bundesgerichtspraxis müssen wir heute ernten: Bei Weitem nicht immer, aber immer wieder einmal haben Behörden, Polizei, Nachbarn usw. mit schlecht integrierten, sozialhilfebeziehenden oder gar straffälligen Menschen mit Migrationshintergrund zu tun, die – einmal eingebürgert – nicht mehr aus der Schweiz ausgewiesen werden können.

Fehlende Anwesenheitspflicht und mangelnde Wertschätzung

Von Bundesrechts wegen sind die Einbürgerungswilligen nicht verpflichtet, beim Entscheid des Gemeinderats über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts anwesend zu sein. Wer von den Ratsmitgliedern folglich nicht zugleich Mitglied der Einbürgerungskommission ist, sieht sich diesfalls genötigt, die «Katze im Sack zu kaufen». Dass mit der Einladung zur Ratssitzung signalisiert werden darf, eine persönliche Teilnahme sei erwünscht, ist blanker Hohn! Auch ohne gesetzliche Pflicht und moralischen Appell sollte allein aus gebührender Wertschätzung gegenüber dem Schweizer Bürgerrecht die persönliche Anwesenheit selbstverständlich sein.

De facto kommt es aber durchaus vor, dass Einbürgerungswillige wegen Ferien, einer Geschäftsreise oder sogar unentschuldigt der Gemeinderatssitzung fernbleiben. Solches Verhalten zeugt nicht von Integration, sondern von Eigennutz. Etliche Gesuchstellende haben bereits zwei und mehr Staatsangehörigkeiten. Dadurch können sie überall persönliche Vorteile herauspicken, während sie sich um urtypische Schweizer Werte wie Freiheit, Eigenverantwortung, Wehrhaftigkeit und Unabhängigkeit foutieren. Ein leuchtendes Beispiel sind sogenannte internationale Spezialisten in den Führungsetagen einst renommierter Schweizer Grosskonzerne, welche von eben diesen Kosmopoliten letztlich in den Ruin getrieben wurden.

Wachsende Gefährdung der Transparenz

Bereits jetzt ist das Einbürgerungsverfahren für die Stimmberechtigten weitgehend intransparent. Unter dem revidierten Recht darf inskünftig nur noch eine kommunale Instanz verbindlich über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts entscheiden. Sollte dazu in der Gemeindeordnung nicht eine vom Volk oder dem Gemeinderat zu wählende eigenständige Kommission, etwa analog der Primarschulpflege, verankert werden, fällt das Einbürgerungswesen in stadträtliche Kompetenz. Der Stadtrat wiederum könnte die Bürgerrechtserteilung an eine Verwaltungsbehörde delegieren, wodurch die Intransparenz vollends besiegelt würde.

Schweizer ist nicht (zwingend) Schweizer

Die Kompetenzen von Stimmberechtigten und Parlamenten auf kommunaler Ebene wurden zunehmend geschmälert. Demgegenüber zeigt die Masse der Einbürgerungsgesuche die Stossrichtung der übergeordneten Gesetzgebung und bundesgerichtlichen Rechtsprechung: Es sollen möglichst viele Personen eingebürgert werden, damit der Ausländeranteil künstlich tief gehalten und die Statistiken – allen voran die Kriminalstatistiken – entsprechend geschönt werden können!

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Charlotte M. Baer
SVP (ZH)
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