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10 Gründe gegen einen Uno-Beitritt

Die Uno hat in den letzten Jahren an Bedeutung und Einfluss markant verloren. Innere Krisen folgen einander rasch.
Die schlechte Zahlungsmoral der Mitglieder lähmt. Die Uno dient zwar noch als Kulisse für Weltgipfel. Ihre Durchset-
zungskraft aber schwindet. Das Machtzentrum der Weltpolitik hat sich von New York nach Washington, von der Uno
auf die USA verschoben.
Wo Menschenrechte laufend und gravierend verletzt werden (Tschetschenien!), hüllt sich die Uno in Schweigen. Wo
Krisenherde in Vollbrand geraten (Balkan, Nahost), bestimmen die USA allein das Handeln. Die Uno ist bestenfalls
untergeordneter Zudiener. Den Gang der Weltpolitik kann sie kaum noch beeinflussen.
1. Realitätsfremde”Öffnungs”-Politik
Der Bundesrat will uns die Uno als Organ, wo Entscheidendes geschieht, schmackhaft machen. Mit der Wirklichkeit
hat dies nichts zu tun. Das weiss eigentlich auch der Bundesrat. Weshalb der Uno-Beitritt für die Landesregierung
kein eigenständiges aussenpolitisches Ziel ist, bloss ein “erster Schritt” auf dem Weg Richtung weitergehender aus-
senpolitischer “Öffnung”. Erneut dominiert die “Trainingslager-Mentalität”.
Die unüberlegte “Öffnungs-Politik” des Bundesrats untergräbt Unabhängigkeit und Neutralität.
2. Uno-Recht zerstört
Das Völkerrecht schafft auf internationaler Ebene für sämtliche Staaten – auch für Kleinstaaten – einen Rahmen von
Recht und Sicherheit. Beharrliche Weiterentwicklung des Völkerrechts ist deshalb das Ziel jedes Rechtsstaats. Dies
geschehe heute – sagt der Bundesrat – allein in der Uno. Da täuscht sich die Landesregierung gründlich. Uno-Recht
ist etwas ganz anderes als Völkerrecht.
Völkerrecht ist für alle Länder gleichermassen verbindliches Recht. Es gilt für kleine wie für mächtige Staaten. Der
Grundsatz “Recht vor Macht” dominiert. Uno-Recht dagegen garantiert Sonderrecht für die ständig im Uno-Sicher-
heitsrat vertretenen fünf Grossmächte mit Veto-Recht (USA, Russland, England, Frankreich, China). Mag Tibet jahr-
zehntelang noch so brutal vergewaltigt werden – China verunmöglicht der Uno jedes Handeln. Ebenso systematisch
verhindert Russland die Ahndung der schweren Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien. Sanktionen gibt es
nur gegen kleinere Staaten. Die Grossmächte sind vor Sanktionen gefeit. Macht ist stärker als Recht. Uno-Recht
beugt sich der Macht der Grossmächte.
Die Verwilderung des Völkerrechts ist die Folge. Das ist für Kleinstaaten besonders gefährlich. Weil nur dort, wo
Recht und Rechtsgleichheit respektiert werden, wirklicher Schutz vor Willkür besteht – auch auf internationaler Ebene.
Wo Grossmächte Sonderrechte geniessen, sind Unabhängigkeit, Selbstbestimmung und Freiheit von Kleinstaaten
immer bedroht.
3. Die Hungerwaffe trifft nur Wehrlose
Ein Staat, der sich Uno-Entscheiden widersetzt, muss mit Sanktionen rechnen. Nur Grossmächte sind – dank ihrem
Veto-Recht im Sicherheitsrat – vor Uno-Sanktionen sicher. Der Uno-begeisterte Bundesrat wiegelt ab: Das Mittragen
von Sanktionen sei für die Schweiz nicht obligatorisch. Warum will er Sanktionen nicht mittragen, wenn die Uno mit-
tels Sanktionen doch “Frieden schaffen” will? Etwa deshalb nicht, weil Sanktionen der Uno bisher äusserst wider-
sprüchliche Folgen hatten?
Sanktionen treffen fast ausschliesslich die Zivilbevölkerung. Kaum je die Regimes von Staaten, die Menschenrechte
verletzen. Für die Zivilbevölkerung wirken Sanktionen oft als “Hungerwaffe” – Not und Elend hervorrufend. Weil die
“Hungerwaffe” wahllos auch Unschuldige trifft, widerspricht sie den Menschenrechten. Unschuldige bewusst der Not
und dem Hunger auszusetzen, ist unmenschlich.
Die Schweiz als neutraler Staat darf sich der Sanktionenpolitik der Grossmächte im Uno-Sicherheitsrat nie unterzie-
hen. Weil Uno-Sanktionen meist Unschuldige treffen.
4. Konflikt-Bürokratie statt Konfliktlösung
Die Uno – wird behauptet – sei eine “Konfliktlöserin”. Tatsächlich gelingt es der Uno zuweilen, Konflikte einzudäm-
men, sozusagen auf “mässiges Feuer” zu dämpfen. Wirklich gelöst werden Konflikte indessen kaum je. Sie ziehen
sich vielmehr immer weiter in die Länge. Jahrelang, jahrzehntelang. Wie in Zypern. Oder in Kambodscha. Dort wird
zwar das Netz der Krisen-Administration immer komplizierter – aber auch immer kostspieliger. Die Konfliktbürokra-
ten richten sich ein mit der Krise. Ihre Löhne sind hoch, Privilegien geniessen sie in reicher Zahl. Und immer kön-
nen sie behaupten, “Gutes zu tun”. Das schlimmste, was solchen Bürokraten passieren könnte, wäre die Lösung
“ihres” Konflikts. Weil sie damit überflüssig würden.
Die Kosten für die Konfliktbürokratie unter Uno-Aufsicht tragen die Steuerzahler in den Industrieländern. Sie nehmen
Jahr für Jahr überdurchschnittlich zu. Als Konfliktlöserin hat die Uno versagt.
5. Machthörig statt universell
Mit Ausnahme des Vatikans und der Schweiz seien alle Staaten der Welt Uno-Mitglieder. So behauptet der Bundes-
rat. Diese Behauptung ist falsch. Der Bundesrat rechtfertigt damit stillschweigend den völkerrechtswidrigen Aus-
schluss Taiwans aus der Uno – durchgesetzt durch die kommunistische Grossmacht Volksrepublik China, geduldet
von den andern Grossmächten mit Veto-Recht im Uno-Sicherheitsrat.
Der Ausschluss Taiwans ist eine Willkür-Massnahme. Recht hatte sich der Anwendung blanker Macht zu beugen.
Mit einer Organisation wie der Uno, die Macht vor Recht stellt, darf sich unser auf Unabhängigkeit und Freiheit po-
chender Rechtsstaat nicht einlassen.
6. Die Neutralität wird ausgehöhlt
Das Uno-Recht räumt der Uno das Exekutionsrecht gegenüber “Friedensbrechern” ein. Über die Durchführung der
Exekution entscheiden die Grossmächte allein. Ihre Beschlüsse können grundsätzlich jeden Staat treffen. Nur die
Grossen selbst sind davor gefeit. Dank ihrem Veto-Recht im Sicherheitsrat.
Wo Grossmächte über Sanktionen und Exekution bestimmen, dominieren Machtinteressen, nicht das Recht. Ein
Neutraler darf sich solcher Willkür nicht unterziehen. Sonst toleriert er die Zurückdrängung von Recht durch Macht.
Zumal sich die Uno – fixiert allein auf Konflikte zwischen Staaten – an einer Konfliktform orientiert, die es heute kaum
mehr gibt. Heute haben Konflikte meist grenzüberschreitende Dimension. Beweggründe und Antriebsmotive sind dif-
fus. Oft sind die Drahtzieher nicht zu identifizieren. Das klassische Kriegsvölkerrecht – auf Kriege zwischen Staaten
beschränkt – ist auf moderne Konflikte höchstens begrenzt anwendbar. Seine Anpassung an Konfliktformen von heu-
te wäre eigentlich dringlich. Sie hätte auf der Grundlage von Völkerrecht zu erfolgen – nicht von Uno-Recht, das die
Grossmächte einseitig begünstigt. Nötig wäre eine Ergänzung der Genfer Konventionen, die für Grossmächte glei-
chermassen verbindlich sind wie für Kleinstaaten. Die entsprechende Initiative zu ergreifen wäre eine Aufgabe der
neutralen Schweiz als Sitzstaat des IKRK.
Unterzieht sich die Schweiz dem Uno-Recht, begünstigt sie den Ausverkauf von Neutralität, Unabhängigkeit und Frei-
heit. Dies auch dann, wenn der Bundesrat den angestrebten Uno-Beitritt durch eine einseitige Neutralitäts-Erklärung
ergänzt. Die Uno wird eine solche Erkärung weder bestätigen noch anerkennen. Das weiss der Bundesrat genau.
Der Uno-Beitritt führt zum Ausverkauf der Neutralität.
7. Gute Dienste: Spezialität des Neutralen
Gemäss Bundesrat könne die Schweiz ihre traditionelle “Politik der Guten Dienste” heute nur noch im Schoss der
Uno entfalten. Diese Behauptung ist wahrheitswidrig.
Als der Kosovo-Konflikt 1998/99 zum offenen Krieg eskalierte, ersuchten selbst Uno-Staaten mit ständigem Sitz im
Sicherheitsrat und führende Nato-Mitglieder die Schweiz um Gute Dienste, also um Vertretung ihrer Interessen gegen-
über Rest-Jugoslawien. England, Frankreich und die USA (ständige Mitglieder des Uno-Sicherheitsrats sowie Nato-
Mitglieder) sowie Deutschland, Kanada, Belgien (Nato-Mitglieder) und Australien richteten solche Begehren an die
Schweiz. Die von offiziellen Schweizer Stellen lauthals beklagte angebliche “Isolation” unseres Landes wurde als un-
wahre Propaganda entlarvt. Sie soll von der grundsätzlichen Bereitschaft des Bundesrats zur Preisgabe von Unab-
hängigkeit, Neutralität und Selbstbestimmung ablenken.
Der Bundesrat ist der Guten Dienste überdrüssig. Er möchte lieber parteiisch wie die Uno sein.
8. Niemand kennt die wahren Kosten
Der Vollbeitritt zur Uno sei für die Schweiz fast gratis, behauptet der Bundesrat. Weil sie schon heute jährlich 470
Millionen freiwillig an die Uno (220 Mio.) und ihre Unterorganisationen (250 Mio.) überweise. Der Vollbeitritt – argumen-
tiert der Bundesrat – koste nur noch rund 50 Millionen mehr.
Wäre diese Kosten-Behauptung ernst gemeint, müsste der Bundesrat jegliche Zusatzzahlung an Blauhelm- oder an-
dere “friedenserhaltende” Uno-Operationen auf alle Zeit generell ausschliessen. Das glaubt ihm niemand – wo er doch
schon heute jährlich über 200 Millionen freiwillig zahlt, nur um sich in New York beliebt zu machen. Da wird der Bür-
ger offensichtlich für dumm verkauft. Weil man ihn über die wirklichen Kosten eines Uno-Beitritts hinwegtäuschen
will. Als Frau Carla Del Ponte, Chefanklägerin am Uno-Kriegsverbrechertribunal, für Spesen und Lohn nahezu eine
volle Million jährlich von Bern forderte, war der Bundesrat sofort zur Zahlung bereit. Ein glänzendes Uno-Amt zu er-
gattern, rechtfertige jeden noch so tiefen Griff in die Tasche des Steuerzahlers, meinte der Bundesrat. Auch in Zu-
kunft wird er vor der Uno glänzen wollen – und den Steuerzahler dafür bluten lassen. Hemmungslos!
Uno-Zahlungen sollen profilierungssüchtigen Politikern glänzende Auftritte in New York sichern.
9. Die Welt braucht echte Vermittler
Jene Konflikte, wo grosse Machtblöcke ungeachtet geltenden Völkerrechts Kleine vergewaltigen (nach dem Muster
der EU-Sanktionen gegen Österreich), nehmen zu. Wenn der geschlossene Block der Grossmächte gegen einen
Kleinen vorgeht, wird auch die Uno zur Partei. Um so wichtiger ist in solchem Umfeld, dass es auch ausserhalb der
Uno, ausserhalb des Machtzirkels der Grossmächte wenigstens noch einen Staat gibt, der dann, wenn auch die Uno
Partei ist, als Vermittler auftreten kann. In schwierigen Konflikten kann echte Vermittlung nur vom Neutralen geleistet
werden.
10. Unsere Antwort: Humanitäre Aussenpolitik
Leid und Not als Folge von Konflikten und Katastrophen liessen die Schweiz nie unberührt. Als neutrales Land besitzt
sie einzigartige Möglichkeiten humanitärer Hilfeleistung. Weil sich der Neutrale nie ins Schlepptau einer Grossmacht
oder einer dominierenden Mächtegruppe begeben muss, kann er wie kein anderer die konkret eingetretene Notlage
und die sich daraus ergebenden Bedürfnisse zum Massstab seines Handelns machen – ungeachtet der Grossmacht-
Interessen in einer Krisenregion.
Ihre heutige Sonderstellung in der humanitären Hilfe würde die Schweiz verlieren, wenn sie sich den von der Uno ge-
schaffenen Machtstrukturen zu unterziehen hätte.

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