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Gleich zu Beginn dieser Kantonsratssitzung wurde ausgiebig zum weiteren Ausbau des Sozialstaates und zur Schaffung eines Gesetzes für kantonale Ergänzungsleistungen für Familien (KR-Nr. 26a/2018) debattiert. Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) hatte sich über knapp sieben Jahre hinweg mit diesem Geschäft beschäftigt und versucht, eine Lösung zu finden.

Es ist ein einschneidender Eingriff in die Gemeindeautonomie, wenn spezifische Aufgaben nicht mehr von der politisch legitimierten Sozialbehörde dem Sozialdienst übertragen, sondern im Sozialhilfegesetz abschliessend vorgegeben werden. Bild: SVP des Kantons Zürich

Fazit: Grundsätzlich muss eine eidgenössische Lösung, falls überhaupt, angestrebt werden und in Bundesbern finden sich keine Mehrheiten. Kantonale Ergänzungsleistungen für Familien – mit erheblichen Mehrkosten – gibt es bereits in mehreren Kantonen. Da dieses neue Gesetz aber die bestehenden Unterstützungen für Familien «kannibalisieren » und geschätzte Mehrkosten von 50 bis 100 Millionen Franken für den Kanton Zürich entstehen würden, lehnten Regierungsrat und eine klare Ratsmehrheit (109 Stimmen) das Vorhaben ab; leider aber nur unter dem Einfluss eines «faulen» Kompromisses, d.h., ein KSSG-Kommissionspostulat (KR-Nr. 103/2024) «zur Prüfung» und «Berichterstattung » wurde gegen die Stimmen der SVP und FDP überwiesen.

Die SVP steht für den Rechtsstaat

Dann wurde eine Fraktionserklärung von Marion Matter (SVP, Meilen) zur samstäglichen Demonstration «Wohlstandsverwahrlosung am Tag der Frau» verlesen und die regen Gespräche auf linker Ratsseite verstummten augenblicklich.

Es wird teurer, aber nicht besser

Schwerpunkt und «Kernstück» des sozialpolitischen Morgens bildete aber die erste Lesung zur Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG), die Neuordnung der Aufgabenteilung zwischen der Sozialbehörde und dem Sozialdienst. Diese Gesetzesvorlage (Vorlage 5940a) wurde mit der äusserst knappen Überweisung (84 zu 83 Stimmen) einer linken Motion im Jahr 2020 angestossen. Die Ausrichtung ist eigentlich klar: Es sollte eine Professionalisierung der Sozialhilfe stattfinden. Wie schon früher die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) kostspielig «neu» erschaffen wurde, soll nun die Organisation der Sozialhilfe per Gesetz verordnet werden. Es ist ein einschneidender Eingriff in die Gemeindeautonomie, wenn spezifische Aufgaben nicht mehr von der politisch legitimierten Sozialbehörde dem Sozialdienst übertragen, sondern im SHG abschliessend vorgegeben werden. Für die Ratslinke ist klar: Die heutige Organisationsform der Aufgabenteilung zwischen Sozialbehörde und Sozialdienst ist schlecht und zieht unrechtmässiges und unprofessionelles Handeln mit sich. Für die FDP und SVP ist klar, dass die heutige Regelung nicht so schlecht ist, wie sie in der politischen Debatte gemacht wurde. Im Grunde genommen hat der Kanton Zürich diesbezüglich kein Problem und keinen zusätzlichen Regelungsbedarf. Nicht zu vergessen, dass diese Umstellung – sprich Professionalisierung – bei einem Teil der Gemeinden einen Kostenschub verursacht. Fazit: Es wird teurer, aber nicht besser.

Für eine politische Schelte und die Beleuchtung der Kommissionsarbeit in der KSSG wurde das Umschwenken der Mitte von den Befürwortern zu den Gegnern in der Eintretensdebatte genutzt. Dass der Kantonsrat, mit 87 zu 81 Stimmen, überhaupt auf die erste Lesung eingetreten ist, ist der mangelnden Disziplin und der grösseren Zahl «Abwesender» in den bürgerlichen Reihen geschuldet. Für die zweite Lesung müssen die Reihen geschlossen werden, damit diese unnötige Gesetzesrevision ohne angedrohtes Referendum beendet werden kann.

Mehrkosten für Gemeinden im Asylbereich

Das letzte sozialpolitische Geschäft des Morgens «Harmonisierung der Hilfe für Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und vorläufig Aufgenommene » (KR-Nr.181a/2022) gab dann nur noch zu wenig Diskussion und keinen grossen Emotionen mehr Anlass. Auch hier wollte Linksgrün ursprünglich das Sozialhilfegesetz anpassen. Da der Regierungsrat aber per 1. Januar 2025 bereits die entsprechende Verordnung geändert hatte, wurde das Vorhaben einstimmig (168 zu 0 Stimmen) abgelehnt. Und auch in diesem Bereich, der Asylfürsorgeverordnung, werden die Mehrkosten bei den Gemeinden anfallen.

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SVP Kantonsrat (ZH)
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