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Abgründige Wege in die Altersarmut

Die Aussichten für Menschen in schwierigen Lebenslagen sind düster: Mit der Übergangspflege und harten Bedingungen für Zusatzleistungen droht ein Raubzug auf die Ersparnisse, die viele ein Leben lang aufgebaut haben.

Zusatzleistungen: Die Sparsamen werden vom Staat geschröpft. Bild Adobe Stock

Der «Rentenklau» auf den Rücken des Mittelstandes (vgl. letzte Ausgabe) ist nicht die einzige Lebensbelastung, die auf Menschen zukommen kann, die im Leben durch die Umstände, sei es ihr Alter oder ihre Gesundheit, nicht gerade verwöhnt werden.

Ruinöse Übergangspflege

Wer im Spital ist, dort aber nicht bleiben kann, wird oft, bevor der Gang in die Reha oder die Rückkehr nach Hause möglich ist, in die Übergangspflege gezwungen. Und diese ist, beispielsweise in einem Pflegeheim, ausserordentlich teuer. Sie kann oft Hunderte von Franken pro Tag kosten und muss aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Es gab sehr wohl im Parlament in Bern einen Vorstoss, der verlangte, dass diese Kosten von den Krankenkassen und den Kantonen übernommen werden. Doch der scheiterte an einer einzigen Stimme. Dies geschah, weil ausgerechnet ein Nationalrat, der die Motion selber unterzeichnete, dann bei der Abstimmung ein Nein einlegte. Es zeigte sich, dass dieser Nationalrat selber halbtags für eine Lobbyorganisation der Krankenkassen tätig war, dem Vernehmen nach für eine Entschädigung von 180 000 Franken. Das Ärgerliche daran ist, dass er für diesen stolzen Betrag die Menschen, die eine solche Pflege nötig haben, einen grossen Betrag zahlen lässt, der möglicherweise ihre Ersparnisse ruinieren kann. Da ist es leicht, anderen Ländern vorzuwerfen, dass sie die Korruption noch nicht beseitigt haben.

Fragwürdige Vertröstung mit Zusatzleistungen

Immer wieder wird auf die Möglichkeit der «Zusatzleistungen» vertröstet. Aber auch da ohne Blick auf die Realität. Denn diese Leistungen sind an harte Bedingungen gebunden: «Vermögensverzehr » heisst dies beschönigend. Wer im Arbeitsleben paradoxerweise viel gespart hat, muss nun zuerst seine Ersparnisse zu grossen Teilen plündern: Sind diese in einem Eigenheim investiert, wird man dieses wohl, zu welchem Preis auch immer, verscherbeln müssen. Ein solcher Heimatverlust kann auch die Folge davon sein, wenn jemand aus dem Spital in eine Übergangspflege gezwungen wird und die horrenden Heimkosten zum grössten Teil selber bezahlen muss. Besonders stossend ist, dass bei der Vermögenslage nicht der aktuelle Stand berücksichtigt wird, sondern zehn Jahre rückwärts gerechnet wird: Wer also in dieser Zeit einige Ersparnisse für nicht Existenznotweniges verwendet hat, also in die Lebensqualität, seien das Käufe eines Autos, Reisen, um die Welt zu erkunden oder Schenkungen (an Kinder), muss mit harten Kürzungen rechnen. Das besonders Pikante daran ist: das gilt für jene, die ein Leben lang mit ihrer Arbeit zum Wohlstand in der Schweiz beigetragen haben; für Zugewanderte hingegen ist diese Frist auf fünf Jahre verkürzt.

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