Ablehnung der Entwürfe des neuen Bildungs- und Volksschulgesetz
* Keine Abschaffung der Bezirksschulpflege und des Bildungsrates
Ein Abbau schwächt die Demokratie und stärkt die Verwaltung. Zu verstärken ist jedoch die Schulaufsicht
der Bezirks- und Gemeinde-, resp. Kreisschulpflegen (Volkswahl).
* Keine Grundstufe, sondern Kindergarten+
Die Kinder sind ohne Leistungsstress auf den Schuleintritt vorzubereiten.
* Keine Niveausenkung durch unzureichende Neuerungen
Die Qualität der Reformarbeiten soll durch eine sorgfältige Vorbereitung, eine durchdachte Durchführung und
eine breit abgestützte Evaluation gewährleistet werden.
* Kein Sozialindex, damit Schulfinanzierung transparent bleibt
Mit den vorgeschlagenen Schülerpauschalen werden die Finanzströme nicht vereinfacht.
* Keine Einmischung der Eltern in die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte
Elternmitwirkungsrechte sind nur sinnvoll, wenn dabei auch Erziehungsverantwortung wahrgenommen wird.
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Kommentare zu den einzelnen Paragraphen (Download word-file)
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Kommentare zu den einzelnen Paragraphen Vernehmlassung_Bildungsgesetz.doc
Antworten zu den Fragen der Bildungsdirektion Vernehmlassung_Antworten.docVernehmlassung der SVP-Bildungskommission zum Vernehmlassungsentwurf vom 19. April 2000
zum Bildungs- und Volksschulgesetz