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Abstimmungskampf zur Anti-Chaoten- Initiative geht in die heisse Phase

Obwohl Bewilligungen einfach zu erhalten sind, nimmt die Zahl unbewilligter Demonstrationen seit Jahren zu – mit exzessiven Kosten für die Allgemeinheit. Die Anti-Chaoten-Initiative möchte dies angehen. Die Argumente der Gegner sind nicht stichhaltig.

Wer mit illegalen Demonstrationen Kosten verursacht, soll diese auch übernehmen. (Bild: 987453_photography/Flickr.com)

Am 3. März stimmt die Zürcher Bevölkerung über die Anti-Chaoten-Initiative und den Gegenvorschlag ab. Auch die Gegner bringen sich in Stellung und führen Argumente ins Feld, welche einer genaueren Prüfung nicht standhalten. Da der Abstimmungskampf nun in die heisse Phase geht, möchte ich Ihnen die wichtigsten Argumente mit auf den Weg geben.

Beeindruckende Zahlen

Die Zahlen aus der Stadt Zürich sprechen für sich. Die Anzahl unbewilligter Demonstrationen und Kundgebungen nimmt stetig zu. Waren es 2015 noch 48, waren es 2020 bereits 112 und 2021 mit 110 ebenfalls deutlich mehr. Kein Wunder musste die Stadtpolizei Zürich in den Jahren 2021 und 2022 dafür insgesamt 73 702 Einsatzstunden aufwenden. Vergleichen wir dies mit einer Wochenarbeitszeit von 42 h, entspricht diese Zahl gut 34 Vollzeitstellen nur für Demonstrationen. Die Kosten dafür summierten sich 2015–2022 auf stolze CHF 23 970 000.– und lagen 2022 um 44 % höher als noch 2015.

Bestehendes Gesetz wird nicht angewandt

Die Gegner behaupten, es bräuchte die Initiative nicht – diese Kosten könnten schon heute verrechnet werden. Diesen Gesetzesartikel gibt es tatsächlich. Er ist jedoch sehr offen formuliert und wenn wir uns bisherige Bundesgerichtsurteile ansehen, ist es fraglich, ob dieser so tatsächlich angewandt werden kann. Ein Grund, warum wir dies bis heute nicht wissen, ist die Stadt Zürich. Diese hat den Artikel noch nie angewandt. Die heutige Regelung ist definitiv nicht ausreichend.

Es geht um Gerechtigkeit

Die Gegner verschweigen oft, dass nur Teilnehmer oder Veranstalter von unbewilligten Demonstrationen zur Kasse gebeten werden sollen, und sprechen ganz allgemein von Demonstrationen. Selbst auf der Abstimmungsseite des Kantons Zürich wird dies in der Kurzzusammenfassung nicht erwähnt. Fakt ist: Die Anti-Chaoten-Initiative schützt legal Demonstrierende sogar vor Chaoten. Eine der Forderungen ist, dass auch, wer bewilligte Veranstaltungen durch Gewaltausübung oder Sachbeschädigung stört, für die entstehenden Kosten aufkommen soll. Im Kern der Initiative geht es um Fairness und Rücksichtnahme gegenüber den Mitmenschen. Die Chaoten schränken diese in ihrer Bewegungsfreiheit ein. Privater und öffentlicher Verkehr kann nicht rechtzeitig umgeleitet werden. Zudem sind die Kosten für Sachschäden und Polizeieinsätze deutlich höher als bei bewilligten Demonstrationen.

Bewilligungen erhält man mühelos

Dabei wäre es so einfach, dies zu vermeiden. Eine Bewilligung für eine Demonstration kann bis 72 Stunden vor dem Anlass eingeholt werden und kostet weniger als CHF 200.–. Dass diese Bewilligungen auch erteilt werden müssen, wurde bereits in diversen Bundesgerichtsurteilen festgehalten. So konnte eine pro-kurdische Demonstration am vergangenen Samstag völlig legal um ca. 14.30 Uhr an der Bahnhofstrasse abgehalten werden. Den Inhalt der Demonstration werte ich nicht, aber der Vorfall zeigt: Wer den kleinen Aufwand für eine Bewilligung in Kauf nimmt, darf auch zur besten Zeit mitten in der Stadt legal demonstrieren.

Wer illegal demonstriert, weiss das

Das Argument, dass Unbeteiligte ohne Schuld mithaften müssten, hält der Realität nicht stand. Bei unbewilligten Demonstrationen macht die Stadtpolizei jeweils darauf aufmerksam, dass die Demonstration unbewilligt ist – oft tun dies sogar die Veranstalter. Wer sich dennoch an einer solchen Demonstration beteiligt, wird stets mehrfach dazu aufgefordert, sich zu entfernen und erhält dazu ausreichend Zeit. Wer sich selbst dann noch nicht entfernt, wenn Gewalt gegen Menschen und Objekte ausgeführt wird und den Chaoten sogar noch den Schutz der Masse bietet, haftet dann auch zu Recht mit. Heute wird leider selbst dann keine Rechnung gestellt, wenn die Chaoten identifiziert wurden. Der Anspruch, alle zu erwischen, wäre zu hoch angesetzt, aber es werden auch nicht alle Vergewaltiger und Mörder erwischt. Wir würden aber trotzdem nie auf die Idee kommen, die Erwischten deswegen nicht trotzdem zu bestrafen.

Gegenvorschlag mit Makel

Die grösste Hürde für die Initiative ist wohl der Gegenvorschlag – nur schon, weil jeder Gegner sich bei der Stichfrage für den Gegenvorschlag entscheiden wird. Der Gegenvorschlag stellt zwar eine Verbesserung der heutigen Situation dar, ist aber so formuliert, dass er im schlechtesten Fall kaum Wirkung haben wird. Dieser fordert, dass, wer vorsätzlich einen ausserordentlichen Polizeieinsatz auslöst, für die Kosten aufkommen soll. Den Vorsatz, sprich die Absicht, einen Polizeieinsatz auszulösen, hat jedoch auch der gewalttätigste Steinewerfer kaum und selbst wenn, ist dieser kaum zu beweisen. Deshalb möchte ich Sie alle hier insbesondere dazu aufrufen, gerade diese Schwäche des Gegenvorschlages in Ihrem Umfeld bekannt zu machen.

über den Autor
Sandro Strässle
SVP (ZH)
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