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Angehörige von Personen mit Beeinträchtigungen nicht finanziell bestrafen

Heute müssen Angehörige, die Personen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen betreuen, zweijährlich einen Bericht abliefern und dafür auch noch Verfahrensgebühren bezahlen. Eine SVP-Motion wollte, dass sich das ändert. Leider scheiterte sie knapp. Doch damit ist die Forderung nicht vom Tisch.

Gesundheit ist nicht selbstverständlich. (Bild: pexels.com)

Meine Motion «Keine Verfahrensgebühren bei privaten Beistandschaften für Personen innerhalb Familien im selben Haushalt» (KR-Nr. 436/2023) wollte den Regierungsrat damit beauftragen, das Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) vom 25. Juni 2012 dahingehend zu ändern, dass Eltern oder Kinder, die Familienangehörige im selben Haushalt privat betreuen, von den Verfahrensgebühren befreit werden. Leider wurde sie letzte Woche nur wegen des Stichentscheids der linken Ratspräsidentin nicht überwiesen.

Gesundheit ist nicht selbstverständlich

Es ist nicht selbstverständlich, dass wir jeden Tag ohne fremde Hilfe aufstehen und uns ankleiden dürfen. Es ist auch nicht selbstverständlich, dass wir täglich einer Arbeit nachgehen dürfen, die uns weitgehend befriedigt und uns vor allem ein mehr oder weniger gesichertes Einkommen beschert, ohne dass wir auf fremde Ergänzungsleistungen oder Unterstützung angewiesen sind. Dieses Selbstverständnis ist leider für ganz viele Menschen mit einer kör-perlichen oder geistigen Beeinträchti-gung nicht gegeben. Im Gegenteil. Eltern oder Familienangehörige, welche sich zeitlebens für ein oder mehrere Familienangehörige mit aller Energie und Fürsorge aufopfern, bleiben – trotz stetigen anderslautenden Lippenbekenntnissen – immer aussen vor!

Angehörige, die sich engagieren, werden zur Kasse gebeten

Heute ist so, dass gemäss §18 Abs. 1 des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) alle privaten Beistände verpflichtet sind, alle zwei Jahre einen ausführlichen Bericht von gut elf Seiten mit allen geforderten Unterlagen der KESB einzureichen. Da lässt man sprichwörtlich die Hosen runter. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die KESB für diesen staatlich aufgezwungenen Prüfbericht Familienangehörigen, welche eine Beistandschaft für ihr Kind oder einen Elternteil übernehmen, Verfahrensgebühren auferlegt. Man muss sich das einmal vorstellen. Da betreuen sie ab Geburt bis zum 18. Lebensjahr eines ihrer Kinder mit einer Beeinträchtigung, so wie das mil-lionenfach auch andere Eltern mit so-genannten gesunden Kindern tun. Und dann, ab dem 18. Lebensjahr ist plötzlich nichts mehr so, wie es war. Dann kommt die staatliche Dampfwalze in Form der KESB und schlägt oft einen Stahlkeil zwischen Eltern und dem nun staatlich überwachten und bevormundeten Jugendlichen. So geht das nicht! Ich habe nun in dieser Sache gleich eine parlamentarische Initiative nachgeschoben, welche von SVP, FDP, die Mitte und der EVP unterstützt wird.

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SVP Kantonsrat (ZH)
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