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Angriff auf Steuerabzüge?

Am letzten Montag haben wir als einzige Partei, leider erfolglos, ein Postulat abgelehnt, das eine Auslegeordnung bezüglich Steuerabzügen bei natürlichen Personen im Kanton Zürich forderte.

Wieviel Geld bleibt schlussendlich in der Tasche? (Bild: Pixabay)

Am letzten Montag haben wir als einzige Partei, leider erfolglos, ein Postulat abgelehnt, das eine Auslegeordnung bezüglich Steuerabzügen bei natürlichen Personen im Kanton Zürich forderte. Das Postulat macht auf den ersten Blick vielleicht den Eindruck, als hätten wir es «durchgehen» lassen können. Bei einem Vorstoss muss aber jeweils überlegt werden, wieso dieser eingereicht wurde und vor allem, was die politischen Ziele sind. Auch wenn der Regierungsrat bereit war, das Postulat entgegenzunehmen, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass der Aufwand für die Verwaltung in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen wird. Die meisten Abzüge sind sowieso nicht gross beeinflussbar, da sie im Steuerharmonisierungsgesetz bereits vorgeschrieben sind. Dies war schon mal ein Grund, dieses Postulat nicht zu unterstützen. Die Hauptgründe waren aber andere: Eine Kosten-Wirkungs-Analyse betreffend Steuerabzüge wäre nur gerechtfertigt, wenn in dieser Analyse einbezogen werden würde, wofür das Geld ausgegeben wird. Jeder Abzug hat für die Steuerzahler die Wirkung, weniger Steuern zu zahlen, aber nicht immer für gleich viele und/oder dieselben Steuerzahler. In der Begründung wird ausgeführt, dass ein Steuerabzug immer eine ausserfiskalische Wirkung haben muss. Dies ist unserer Meinung nach primär die linke Ansicht von Steuerabzügen. Unser primäres Ziel von Steuerabzügen ist, dass dem Steuerzahler mehr Geld zum Leben bleibt. Die ausserfiskalische Wirkung ist sekundär oder sogar negativ behaftet. Die SVP Fraktion will auf keinen Fall, dass Steuerabzüge allenfalls gekürzt oder sogar abgeschafft werden. Tatsache ist, dass bspw. auch die sich gerne als wirtschaftsfreundlich darstellende GLP einen Vorstoss eingereicht hat, der den Pendlerabzug für alle Arbeitnehmer massiv kürzen würde. Wir stehen für das Gegenteil ein. Als Beispiel nenne ich die vom Zürcher Stimmvolk angenommene Gerechtigkeitsinitiative, die höhere Krankenkassenabzüge bei der Steuererklärung ermöglicht. Ebenfalls wollten wir in der letzten Kantonsratslegislatur eine für den Steuerzahler vereinfachte Variante vom Verpflegungskostenabzug durchbringen – auch da wurden wir leider von den anderen Parteien nicht unterstützt. Der Rat überwies das Postulat mit 117 zu 47 SVP-EDU-Stimmen. Wir machen uns bereit, allfällige zukünftige Kürzungsanträge von Abzügen der linksgrünen Parteien und respekive oder der sogenannten «Klimaallianz», hoffentlich zusammen mit anderen bürgerlichen Parteien, politisch abzuwehren.

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SVP Kantonsrat (AG)
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