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Arbeitstagung der SVP-Kantonalpartei: Der Kampf für die Unabhängigkeit

Am Samstag, 21. Oktober 2017, fand in der Wirtschaft zum Doktorhaus in Wallisellen eine Tagung zu den Themen Personenfreizügigkeit, institutionelles Rahmenabkommen und Selbstbestimmungsinitiative statt. In vollbe-
setztem Saal konnte Parteipräsident Konrad Langhart hochkarätige Referenten begrüssen. Neben Alt Bundesrat 
Dr. Christoph Blocher sprachen die Nationalräte Thomas Matter, Lukas Reimann, Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt sowie
Alt Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli.
Parteipräsident Konrad Langhart stellte in seiner Eröffnungsrede fest, dass demokratische Mehrheitsentscheide von den Verlierern nicht mehr akzeptiert werden. So hat das Zürcher Obergericht jüngst entschieden, einen straffälligen deutschen Staatsbürger nicht auszuschaffen, obwohl die Kriterien für den Landesverweis zweifelsfrei erfüllt sind. Das Obergericht stellt mit seinem Urteil das Freizügigkeitsabkommen über die Verfassung und das Schweizerische Strafgesetzbuch. Damit werden einmal mehr internationale Verträge höher gewichtet als die eigene Rechtsordnung. Sollte das Bundesgericht diese Ansicht stützen, wird die Schweiz ihre Selbstbestimmung definitiv verlieren.
Classe Politique will schleichenden EU-Beitritt
Alt Bundesrat Dr. Christoph Blocher führte aus, dass die SVP vor 25 Jahren als einzige Partei den Mut hatte, den EWR zu bekämpfen, welcher die Schweiz letztendlich in die EU geführt hätte. Gegen die Haltung der Politik, der Wirtschaft, der Medien und der Regierung lehnte der Schweizer Souverän den Beitritt zum EWR ab. Doch haben die Verlierer von damals – also die ganze Classe Politique – den Entscheid von 1992 nie akzeptiert. Nach wie vor arbeiten Verwaltung, Bundesrat und Parlament an einem schleichenden EU-Beitritt mit dem Ziel, eine Volksabstimmung zu umgehen. Sie wollen eine institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU durch einen Rahmenvertrag, der schlussendlich zum EU-Beitritt führt. Dies gilt es mit aller Kraft zu verhindern. Die SVP kämpft als einzige Partei für das Selbstbestimmungsrecht der Schweiz. Das ist der über 700-jährige erfolgreiche Weg. Aktuell heisst dies: Kein EU-Beitritt, keine Verträge, die die Handlungsfreiheit der Schweiz einschränken, Keine Ankettung an die EU durch einen Rahmenvertrag, Ja zur Selbstbestimmungsinitiative, Nein zur Personenfreizügigkeit.
Fehlkonstruktion Personenfreizügigkeit
Nationalrat Thomas Matter widerlegte die weit verbreitete Falschinformation, dass bei einer Kündigung der Personenfreizügigkeit sämtliche Bilateralen Verträge durch die sogenannte Guillotine-Klausel wegfallen würden. In Tat und Wahrheit geht es lediglich um sieben (Bilaterale I) der weit über hundert bilateralen Abkommen. Ausserdem beinhalten die Bilateralen I überwiegend Vorteile für die EU und Zugeständnisse der Schweiz. Auch die verbreitete Meinung, dass es seit der Einführung der Personenfreizügigkeit den Menschen wirtschaftlich besser gehen würde, erweist sich als falsch. Fakt ist, dass es seit 2002 keinen Anstieg des pro Kopf- Wohlstands mehr gibt. Vor der Personenfreizügigkeit stieg dieser um jährlich um rund zwei Prozent. Auch verzeichnet die Schweiz heute eine negative Dienstleistungshandelsbilanz von fast 50 Milliarden Franken. Die Kosten für die flankierenden Massnahmen, die es ohne Personenfreizügigkeit nicht bräuchte, belaufen sich auf Milliarden. Insgesamt ist festzustellen, dass die Zuwanderung für unser Land nicht zu verkraften ist.
Demokratie wiederherstellen
Mit der Personenfreizügigkeit wurden auf einen Schlag eine halbe Milliarde EU-Bürger gegenüber den Schweizern im eigenen Land gleichgestellt. Nationalrat Lukas Reimann zeigte auf, zu welchen Zuständen dies im Bereich des Arbeitsmarkts und der Sozialversicherungen führt. Auch wird nur noch ein kleiner Bruchteil der Gesetze durch die Schweiz selbst gemacht. Die überwiegende Mehrheit der Gesetze kommt aufgrund internationaler Abkommen zustande. Mit der Begrenzungsinitiative, welche durch die AUNS und die SVP lanciert wird, soll die direkte Demokratie wiederhergestellt werden. Die Einwanderung von Ausländerinnen und Ausländern muss wieder eigenständig steuerbar sein. Die Einwanderung muss durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werden.
Rahmenabkommen – brandgefährlich!
Alt Nationalrat Prof. Dr. Christoph Mörgeli führte aus, dass die EU bereits seit 2008 einen Vertrag zur institutionellen Einbindung der Schweiz verlangt. Die EU will nicht mehr verhandeln, sondern ihr eigenes Recht automatisch in der Schweiz erlassen können. Das Rahmenabkommen wird den bilateralen Weg nicht konsolidieren, wie der Bundesrat behauptet, sondern zerstören. Denn das Abkommen macht aus gleichberechtigten Vertragspartnern eine einseitige rechtliche Unterstellung der Schweiz. Das Rahmenabkommen ist in Tat und Wahrheit ein Unterwerfungsvertrag und würde die Schweiz zu einem Untertanengebiet ohne Mitsprache und Vetorecht machen. Als Folge davon käme automatisch der Ruf nach dem EU-Beitritt.
Selbstbestimmung zurückerlangen
Alle drei Staatsgewalten argumentieren mit dem internationalen Recht, das vorginge, um nicht das zu machen, was das Volk will. Nationalrat Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt zeigte auf, dass das Parlament systematisch internationales Recht über die Verfassung stellt. Das Parlament will auch keine Gesetze mehr machen, die allenfalls im Widerspruch zu internationalen Verträgen stehen könnten. Für die Legislative ist die eigene Verfassung heute sekundär. Aber auch die Regierung und Verwaltung richten sich nach dem internationalen Recht aus. Eine noch schlimmere Rolle spielen die Gerichte. Das Bundesgericht stellt sich auf den Standpunkt, dass das Recht nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausgelegt werden muss. Brisant ist auch, dass in der Justiz ganz wenige Leute über das gesamte Volk entscheiden.
Durch die laufende Übernahme von EU-Recht ist die Schweiz heute schon weitgehend der EU unterstellt. Aus diesem Grund hat die SVP die Selbstbestimmungsinitiative eingereicht. Die Initiative soll sicherstellen, dass das Schweizer Recht wieder Priorität vor fremdem Recht hat.

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