Asyl-Larifari
Das Asyl-Larifari geht weiter. Bild: Copilot Designer
Vergangenen Sommer änderte der Bund plötzlich die Asylpraxis für afghanische Frauen und Mädchen. Grundsätzlich wurden sie nun alle als Flüchtlinge anerkannt. Sie erhalten Asyl und damit eine Aufenthaltsbewilligung.
Einzelprüfungen finden nicht mehr statt
Das ermöglichte eine regelrechte Sogwirkung auf die Zuwanderung. Offenbar reicht allein der Umstand, Frau aus Afghanistan zu sein, um Asyl zu bekommen. Eine kritische Einzelfallprüfung findet nicht mehr statt. 97 Prozent dieser Fälle werden einfach aufgenommen. Der Bundesrat konnte auch die Mehrkosten nicht nennen. Kritiker des Verfahrens gehen von 35 Millionen Franken aus. Es gibt übrigens insgesamt 21 Millionen Afghaninnen.
Nationalrat hat mit 1 Stimme Mehrheit entschieden
Nun hat der Nationalrat mit einer Stimme Mehrheit entschieden, diese absurde Regelung beizubehalten. Einer Motion des Zürcher SVP-Politikers und Rechtsspezialisten Gregor Rutz war damit kein Erfolg beschieden. Fünf Enthaltungen der Freisinnigen, aber vor allem 23 Stimmen der Mittepartei führten zu diesem Resultat. Auffallend war, dass sich die Vertreter der Mitte in der Debatte so gerierten, als hätten sie viel Verständnis für eine Korrektur. Bei der Abstimmung war dann nichts mehr davon zu spüren. Der Zürcher Mitte-Nationalrat Philipp Kutter meinte, sich enthalten zu müssen; Mitte-Präsident Gerhard Pfister fehlte trotz Anwesenheit an dieser bisher wohl bedeutsamsten Abstimmung in der Legislatur. Der Sprecher der FDP-Fraktion machte immerhin deutlich, dass er die Ausbreitung der Sogwirkung und einen nicht abschätzbaren Familiennachzug verhindern wolle. Das Asyl-Larifari geht also weiter.
Linke frohlocken
Die Linke obsiegt und frohlockt. Zusammen mit ihrem Bundesrat Beat Jans, der sich in der Debatte weitestgehend stur stellte. Er musste zugeben, dass die Praxisänderung weitestgehend auf Anraten der Asylagentur der Europäischen Union beruhe. Im vergangenen September wurde eine deutliche Zunahme von afghanischen Staatsangehörigen registriert, die bereits seit längerem in der Schweiz leben (rund 700). Die Zahl solcher Gesuche entwickelte sich im Oktober rückläufig (rund 300) und stieg im November jedoch wieder an (rund 500). Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das reine Frausein einer Afghanin kein Asylgrund für sich ist. Jetzt bleibt in dieser Frage nur noch die Hoffnung auf den Ständerat, diese willkürliche Praxis wieder abzuschaffen. Der grosse Einsatz der SVP gegen das eigentlich nicht gesetzeskonforme Handeln des Bundesamts für Migration war vergebens. Der Wahlsieg von vergangenem Herbst konnte im Asylbereich (noch) nichts bewirken. Neue und grosse Anstrengungen wie auch die Grenzschutzinitiative werden notwendig sein.