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Asylmissbrauch belohnen? Sozialhilfegesetz NEIN – Gegenvorschlag JA

Die SVP des Kantons Zürich eröffnete heute den Abstimmungskampf zur Volksabstimmung vom 4. September 2011 über das Sozialhilfegesetz anlässlich einer Medienkonferenz "Asylmissbrauch belohnen? Sozialhilfegesetz NEIN – Gegenvorschlag JA" und stellte gleichzeitig ihre Kampagne vor.

Nationalrat Alfred Heer (Zürich) ging zunächst auf den Ursprung der Revision des Sozialhilfegesetzes ein und erläuterte die Parlamentarische Initiative 237/2007 der SVP, welche auf einen verbesserten Datenaustausch zwischen den Amtsstellen abzielte und den sog. "Datenschutz" lockern sollte zwecks Bekämpfung des Sozialhilfemissbrauchs. Trotz unbestrittenem Handlungsbedarf sei das Sozialhilfegesetz vom damaligen Regierungsrat Hollenstein auf die lange Bank geschoben, an den entscheidenden Punkten unverändert belassen und darüber hinaus mit der Bestimmung ergänzt worden, wonach abgewiesene Asylbewerber neu ordentliche Sozialhilfe anstelle von Asylfürsorge beziehen sollen. Die SVP sei dadurch gezwungen worden, so Alfred Heer, das konstruktive Referendum gegen das neue Sozialhilfegesetz zu ergreifen.

Kantonsrat Hans Frei (Watt-Regensdorf) ging anhand von aktuellen Beispielen aus dem Asylmissbrauch auf die Probleme im Asylwesen ein. Neben dem aktiven Verschulden der Asylanten selber durch weit überproportionale Anteile an strafbaren Handlungen in der Schweiz, sei es der Staat, der das Asylproblem verwalte und nicht löse. So, wie Hans Frei ausführte, würden die ensprechenden Verfügungen des Bundesamtes für Migration auch stets denselben Wortlaut aufweisen: „Das Asylgesuch wird abgelehnt. Der Gesuchsteller wird aus der Schweiz weggewiesen. Die Wegweisung des Gesuchstellers wird zurzeit wegen Unzulässigkeit nicht vollzogen. Der Vollzug wird zugunsten einer vorläufigen Aufnahme aufgeschoben. Der Kanton Zürich wird mit der Umsetzung der vorläufigen Aufnahme beauftragt.“

Kantonsrätin Barbara Steinemann (Watt-Regensdorf) erläuterte vertieft die Situation im Schweizer Sozialwesen anhand der Gemeinde Watt-Regensdorf, wo Barbara Steinemann selber Mitglied der Sozialbehörde ist. Steinemann führte aus, dass das Schweizer Sozialhilfesystem den Migranten anforderungsfrei und ohne Arbeit ein Einkommen garantiere, das nach den Massstäben ihrer Heimat nur als traumhaft bezeichnet werden könne. Damit seien, so Steinemann, auch die Einkommensansprüche dieser Zuwanderer von Anfang an grossteils weit über ihrem Qualifikationsniveau angesiedelt, ihre hohe Arbeitslosigkeit sei damit vorprogrammiert.

Nationalrat Alfred Heer, Präsident SVP des Kantons Zürich: Asylmissbrauch belohnen? 110712referat_alfred_heer.pdf

Kantonsrat Hans Frei, Fraktionspräsident SVP des Kantons Zürich: Missstände im Asylwesen: Abgewiesene Asylbewerber als grosse Sozialstaats-Profiteure? 110712referat_hans_frei.pdf

Kantonsrätin Barbara Steinemann, Mitglied der Sozialbehörde, Watt-Regensdorf: So würde sich Asylmissbrauch wortwörtlich auszahlen 110712referat_barbara_steinemann.pdf

Asylmissbrauch belohnen? Sozialhilfegesetz NEIN. Gegenvorschlag JA. sozialhilfe.pdf

Asylmissbrauch belohnen? Sozialhilfegesetz NEIN. Gegenvorschlag JA. asylmissbrauch_belohnen.pdf

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