Asylrecht endlich auf ein zeitgemässes Fundament stellen
ZEIT, DIE NOTBREMSE ZU ZIEHEN
Spätestens seit Gemeinden wie Seegräben oder Windisch diversen Schweizer Mietern gekündigt haben, um Platz für Asylbewerber zu schaffen, ist klar: So kann es nicht weitergehen. Die europäische Migrationspolitik ist gescheitert. Auch die Schweiz hat die Lage nicht mehr im Griff. Die Infrastrukturen platzen aus allen Nähten, die öffentliche Sicherheit ist gefährdet. Kriminelle Schlepperbanden profitieren von den Fehlleistungen der Politik. Die Auslagerung der Asylverfahren ist der einzig vernünftige Weg. Dies fordert die SVP mit einem Antrag in der Staatspolitischen Kommission.
Schon vor zwanzig Jahren wurde darauf hingewiesen, dass viele junge Afrikaner in die Schweiz kommen, die meistens «rein gar nichts mit an Leib und Leben gefährdeten Flüchtlingen zu tun haben» – junge Wirtschaftsmigranten, welche die Chancen der Wohlstandsgesellschaft nutzen wollen (NZZ vom 12. Februar 2023). Urs Betschart, damals Vizedirektor im Bundesamt für Flüchtlinge, stellte fest: «90 Prozent der Bewerber kommen durch das Asyltor in die Schweiz, obwohl dieser Eingang eigentlich nicht für sie bestimmt ist.»
Auch die britische Regierung hat erkannt: Diese Migrationsströme müssen unterbunden werden. Hilfe und Schutz dürfen nicht mit Aufnahme gleichgesetzt werden. Daher will Grossbritannien künftig illegal Eingereiste nach Ruanda schicken, um dort die Asylverfahren durchzuführen.
Die Flüchtlingskonvention erlaubt, den Ort des Asylverfahrens ins Ausland zu verlegen, um so unerwünschte und gefährliche Wanderungsbewegungen zu unterbinden und das Schleppergeschäft unattraktiv zu machen. Sie begründet weder ein direktes Recht auf Asyl noch spezifische Einreiserechte oder gar das Recht, dass Asylbewerber ihr Zielland aussuchen dürften. Die Konvention ist ein Abkommen zwischen verschiedenen Staaten und normiert das Recht im Asyl – nicht auf Asyl. Sie verpflichtet kein Land, Flüchtlinge innerhalb der eigenen Landesgrenzen aufzunehmen: Ein Schutzaufenthalt in einem Drittstaat ist zulässig.
Dies hat der britische High Court of Justice im Dezember 2022 bestätigt: Die Flüchtlingskonvention fordert faire Asylverfahren, die Respektierung des Gebots der Nichtrückweisung in Verfolgerstaaten (non-refoulement) und die Gewährung von Schutz und Hilfe. Wie und wo dies geschieht, ist nicht vorgeschrieben. Dass die englischen Flüge derzeit noch nicht möglich sind, liegt also nicht an einer rechtlichen Unmöglichkeit, sondern daran, dass ein Fall noch vor dem Court of Appeal hängig ist.
EU-Länder fordern Kursänderung
Dass ein Paradigmenwechsel in der Asylpolitik erfolgen muss, sehen immer mehr europäische Länder. Nach Dänemark, Schweden und Holland bemühen sich nun auch die österreichischen Sozialdemokraten um eine Kursänderung. In ihrem Aktionsprogramm 2023 fordern sie «UNHCR-konforme Verfahrenszentren ausserhalb der Europäischen Union». Dies sei «die einzige vernünftige Lösung, um Leid zu verhindern, kriminellen Schleppern das Handwerk zu legen und die Kontrolle darüber zu erlangen, wer europäischen Boden betritt und wer nicht». Auf diese Linie will auch die dänische Regierung einschwenken: Sie hat ihre Pläne zu einem eigenen Asylzentrum in Ruanda vorerst auf Eis gelegt, um in Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten die Einrichtung eines Aufnahmezentrums ausserhalb Europas voranzutreiben.
Ruud Koopmans, Professor für Soziologie und Migrationsforschung an der Humboldt-Universität in Berlin, unterstützt diese Pläne: Die Vorstellung, wonach «wirksamer Schutz nur in der EU möglich sei und alles andere den Flüchtlingen nicht zumutbar» wäre, sei «Ausdruck eines Superioritätsdenkens, das angesichts der Realität der heutigen europäischen Asylpraxis völlig unangebracht ist» (NZZ vom 16. Februar 2023). Die Auslagerung der Asylverfahren bewirke eine Reduktion der irregulären Migration und habe damit präventive Wirkung. Durch diese Schaffung freier Kapazitäten könne die Politik denjenigen Menschen helfen, die es am meisten brauchen.
Taten statt Worte – SVP verlangt Paradigmenwechsel
Die SVP verlangt nun Taten statt Worte. Namens der SVP-Delegation habe ich in der Staatspolitischen Kommission einen Antrag eingereicht. Der Bundesrat muss dem Parlament ein Konzept vorlegen, wie Asylverfahren künftig im Ausland durchgeführt sowie – auch zusammen mit anderen Staaten – Hilfsund Schutzzentren im Ausland errichtet werden können. So sollen Menschenhandel und Schlepperwesen bekämpft und bessere Hilfe vor Ort angeboten werden.
Gleichzeitig müssen die geltenden Ausländergesetze endlich konsequent angewendet und Ausweisungen vollzogen werden. Selbst das deutsche Innenministerium will die «konsequente Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern » verbessern. Europaweit besteht zudem zunehmend Einigkeit, dass unkooperative Herkunftsländer sanktioniert bzw. nicht mehr unterstützt werden sollen. All dies muss auch der Bundesrat aufnehmen und endlich umsetzen.
Die Staatspolitische Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen darüber befinden.