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Ausbürgerung von Terroristen: Bestehende Möglichkeiten nutzen

Bei schweren Delikten muss das Jugendstrafrecht verschärft werden. Der Verlust des Bürgerrechts bei Doppelbürgern ist bereits heute möglich, muss aber konsequenter umgesetzt werden.

Verschärfung im Jugendstrafrecht: Die Täter müssen nicht nur resozialisiert, sondern auch bestraft werden. Bild: Adobe Stock

Die Sessionswochen sind immer intensiv, da auch viele Veranstaltungen diese umranden. Die dritte Sessionswoche war wieder gefüllt mit vielen Geschäften. Ich reichte meine erste Motion zum Thema Jugendstrafrecht ein.

Jugendstrafrecht verschärfen

Es wird Zeit, dass das Jugendstrafrecht endlich den aktuellen Gegebenheiten angepasst wird. Die Täter werden immer jünger und die Straftaten leider extremer. Eine punktuelle Verschärfung fordern Vertreter verschiedener Parteien. Ich hatte bereits im Jahr 2019 zusammen mit Valentin Landmann im Kantonsrat eine entsprechende Parlamentarische Initiative eingereicht. Auch Prof. Daniel Jositsch und der Forensiker Frank Urbaniok sowie Regierungsrat Mario Fehr sprachen das Thema gerade kürzlich an. Regierungsrätin Natalie Rickli hatte das Thema Jugendstrafrecht und nötige Reformen im Nationalrat ebenfalls bereits bearbeitet. Ich erhielt bei meiner Motion 74 Unterschriften aus praktisch allen Parteien. Nun hoffe ich, dass die punktuelle Reform bald vollzogen wird. Natürlich steht die Resozialisierung im Jugendstrafrecht im Zentrum, aber bei schweren Fällen sollte selbst bei Ersttätern eine Strafe ausgesprochen werden können. Der Strafrahmen soll erhöht werden und bei Terrorakten soll ein Landesverweis möglich sein. Auch die Abschreckung ist bei schweren Straftaten zentral.

Fragestunde an den Bundesrat

Zu Beginn der dritten Sessionswoche war ausserdem die Fragestunde an die Bundesräte an der Reihe. Ich stellte die Frage, ob einem Attentäter wie dem 15-jährigen muslimischen Schweiz-Tunesier nicht zwingend das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden sollte, zumal dieser sogar Doppelbürger ist. Die Antwort verwies vor allem auf das Bürgerrechtsgesetz und die Bürgerrechtsverordnung: Die Möglichkeit des Entzugs des Schweizer Bürgerrechts ist auf jeden Fall möglich. Es ist meines Erachtens wichtig, dass diese Möglichkeiten auch genutzt werden. Danach folgte wieder die Debatte über die Änderung des Umweltschutzgesetzes. Hier ging es unter anderem um den Lärmschutz. Leider hemmt der übertriebene Lärmschutz die Bautätigkeit. Lärmschutz wird auch von den Linken oft vorgeschoben, um Temporeduktionen auf Tempo 30 selbst auf Hauptachsen vorzunehmen. Es ist Zeit, dass die Lüftungspraxis und der Lärmschutz nicht mehr so strenge Anforderungen haben und die Bautätigkeit dadurch nicht gehemmt wird. Die Abstimmungen hierzu waren erfolgreich. Zum Glück hielten SVP, FDP und Mitte meist zusammen und brachten die meisten Anträge durch.

Debatte zum Doppelnamen

Auch die Wiedereinführung des Doppelnamens war Thema in der letzten Woche. Sie wurde bereits in der Rechtskommission diskutiert. Es soll wieder liberaler gehandhabt werden, was ich richtig finde. Allerdings finde ich persönlich, dass der Doppelname bei den Kindern zu kompliziert wird. In der dritten Sessionswoche war noch ein spezieller Anlass vor dem Bundeshaus geplant, bei dem wir Hunderte von Schweizer-Ballonen steigen liessen. Dies als Zeichen gegen den Unterwerfungsvertrag mit der EU. Am Donnerstagabend feierten wir den Fraktionsabend, wobei uns die Gelegenheit geboten wurde, Käse zu degustieren. Wir genossen die Zeit für den Austausch unter den Fraktionskollegen, bevor am Freitag die Schlussabstimmungen folgen.

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