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Bankkundengeheimnis in die Bundesverfassung

Der Zürcher Kantonsrat wird sich am kommenden Montag, 8. Juli 2002 gleich mit zwei Vorlagen zum Bankkundengeheimnis auseinandersetzen: Neben einem Postulat der FDP, das verlangt, am Bank- kundengeheimnis als massgeblichem Standortvorteil festzuhalten (KR-Nr. 184/2002), wird der Rat über die vorläufige Unterstützung einer Einzelinitiative des Stadtzürcher SVP-Gemeinderats Mauro Tuena befinden (KR-Nr. 137/2002). Tuena fordert die Einreichung einer Standesinitiative, welche die Veran- kerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung verlangt. Die Überweisung beider Vorlagen kann als gesichert betrachtet werden, da sowohl SVP als auch FDP, die zusammen im Kantonsrat über die absolute Mehrheit verfügen, ihre Unterstützung zugesichert haben.
Damit ist Zürich bereits der zweite Kanton, der das Bankkundengeheimnis als wichtiges Instrument zum Schutz der Privatsphäre auf Verfassungsstufe heben will. Bereits vor einigen Wochen wurde vom Grossen Rat des Kantons Aargau – ebenfalls auf Antrag der SVP – die Einreichung einer gleichlauten- den Standesinitiative beschlossen. Weitere Kantone werden demnächst folgen.
Die Forderung, das Bankkundengeheimnis in der Bundesverfassung zu verankern, hat bereits zu einer eindeutigen Stärkung der schweizerischen Verhandlungsposition in den Bilateralen II geführt.
Einzelinitiative von Mauro Tuena (pdf-Datei)

Einzelinitiative von Mauro Tuena K021371.pdf

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