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Biometrische Gesichtserkennung nur in Ausnahmefällen

Die SVP hat im Stadtparlament eine Behördeninitiativemiteingereicht, welche grundsätzlich ein Verbot der biometrischen Gesichtserkennung vorsieht, aber Ausnahmen zulässt.

Die biometrische Gesichtserkennung birgt ein grosses Missbrauchspotenzial. (Quelle: Pxfuel)

An der folgenden Ratssitzung vom 3. Juli stand eine Behördeninitiative der SVP im Zentrum. Freiheit und Sicherheit sind Grundwerte der SVP, die gemäss Umfragen von der Bevölkerung breit mitgetragen werden. Es braucht also beides. Sicherheit in einer Diktatur oder Freiheit in Angst bieten kein attraktives Leben. Doch leider ist das Leben nicht schwarz oder weiss. Massnahmen, um Sicherheit sicherzustellen, schränken in der Regel die Freiheit ein. Oder anders gesagt: mit Sicherheit weniger Freiheit. Und so müssen wir uns damit auseinandersetzen, dass ein potenzielles Sicherheitsmittel – die biometrische Gesichtserkennung – die Freiheit bedrohen kann. Ich war im Oktober an einer der weltweit grössten IT-Messen und habe mir dort auch Gesichtserkennungssysteme angeschaut. Die Möglichkeit, ganze Menschenmassen in Echtzeit zu analysieren, fasziniert und lässt es einem gleichzeitig kalt den Rücken hinunterlaufen. Die Analysemöglichkeiten sind beinahe unendlich. Nach der Personenidentifikation verbindet man den Namen mit beliebigen Datenbanken wie der Fahndungsliste von gesuchten Verbrechern oder einer privaten Liste von Bekannten oder Kunden. Oder es wird der Weg derer verfolgt, die in der Altstadt von Beiz zu Bar ziehen. Die Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit fällt nicht leicht. Im konkreten Fall der biometrischen Gesichtserkennung kommt die SVP Winterthur zum Schluss, dass ein gutes Sicherheitsniveau auch mit weniger einschränkenden Mitteln zu erreichen ist. Mit einer gut ausgebildeten und bestandesmässig ausreichenden Polizei kann die Sicherheit im notwendigen Rahmen garantiert werden. Sofern die politische Führung dies zulässt. Der Behördeninitiative haben mit Ausnahme der GLP und der AL alle Fraktionen zugestimmt. Die GLP machte bürokratische Argumente geltend, die AL störte sich daran, dass unbewilligte Demonstrationen – der AL liebster Spielplatz – weiterhin überwacht werden dürften.

über den Autor
Christian Hartmann
SVP (ZH)
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