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Brennpunkt Sozialversicherungen – eine Übersicht

Die Beurteilung der Vorlage Altersvorsorge 2020 ist auch unter dem Eindruck einer Gesamtsicht auf unsere Sozialversicherungen vorzunehmen. Alle bedeutenden Vorsorgewerke in unserem Land leiden unter einem Finanzierungsdruck, welcher vor allem durch ungenügende Anpassungen an wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen entstanden sind. Oft war es der Bundesrat und das Parlament, die sich der Realität verweigerten, dann aber auch die Stimmberechtigten, die vorgeschlagene Korrekturen abgelehnt haben. Die Folge dieser Politik, den Ursachen mit unangenehmen Entscheiden aus dem Weg zu gehen, lässt sich an den finanziellen Aufwendungen ablesen.
Toni Bortoluzzi, Alt Nationalrat SVP, Affoltern am Albis
Waren es 1990 noch 21 Prozent des Bruttoinlandprodukt (BIP), welche für die Sozialversicherungen aufgewendet wurden, sind es heute etwa 32 Prozent. Das heisst ein reales Wachstum von 50 Prozent innert 25 Jahren. Über 90 Prozent dieser Einnahmen der Sozialversicherungen gehen in die Krankenversicherung, die AHV, die berufliche Vorsorge, die Invalidenversicherung und die dazu gehörenden Ergänzungsleistungen. Trotz diesem massiven finanziellen Mehraufwand ist in keiner dieser Einrichtungen die finanzielle Stabilität gewährleistet.
Die Krankenversicherung
Es ist klar, der Versuch 1995 mit dem neuen Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) das Kostenwachstum zu bremsen, ist gescheitert. Im Gegenteil: Das Versicherungs-Obligatorium verbunden mit dem Vertragszwang für Leistungserbringer, Ärzte, Spitäler und allerlei Spezialisten hat den Trend noch verstärkt. Eine Überbeanspruchung von Leistungen aufgrund ärztlicher Empfehlung ist die Folge. Vorschläge des Parlaments zur Eindämmung, wie eine Verfassungsänderung und die sogenannte Manage-Care-Vorlage wurden vom Volk deutlich abgelehnt.
Der Wille zu leistungssparenden Korrekturen ist nicht vorhanden. Die jährlich wiederkehrenden, steigenden Prämien von drei bis fünf Prozent, sind mindestens teilweise das Resultat dafür, dass der Willen für Gesetzeskorrekturen aufgebracht wird.
Invalidenversicherung
Die Invaliden-Versicherung hat vor allem in den Jahren von 1985 bis 2005 eine unglaubliche Entwicklung erfahren. Waren es zu Beginn noch 144 000 Renten-Bezüger wurden 20 Jahre später, also 2005, 293 000 IV-Rentner gezählt. Diese Entwicklung veranlasste das Parlament zu Revisionen, die zu einer Reduktion dieser Zahl geführt haben. Eine befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,4 Prozent, die im kommenden Jahr 2018 ausläuft, verbunden mit dem Versprechen auf weitergehende Revisionen, wurde vom Volk gutgeheissen.
Das Versprechen zu weiteren Sparmassnahmen wurde dann allerdings vom Parlament unter Führung der CVP und der SP nicht mehr für nötig erachtet. Das heisst, dass im kommenden Jahr die IV-Rechnung wieder ein Defizit von ca. 300 Millionen schreiben wird und die ungedeckte Schuld beim AHV-Fond von 11 Milliarden Franken statt abnehmen wieder anwachsen wird.
Ergänzungsleistungen
Auch diese Entwicklung entspricht dem allgemeinen Trend. Von ca. 2 Milliarden Franken im Jahr 1995 ist der Aufwand bis heute auf 5 Milliarden angestiegen.
Der aktuelle Antrag des Bundesrates an das Parlament sieht verbesserte Beiträge für Mietwohnungen vor, welche mit weiteren Mehrkosten verbunden sind. Die wachsende Zahl älterer Personen, vielfach pflegebedürftig, ist eine noch viel weitergehende unausweichliche Herausforderung.
Altersvorsorge
Nachdem in den vergangenen Jahren Anträge für Anpassungen mit Leistungskürzungen in der AHV und der beruflichen Vorsorge vorzunehmen nicht mehrheitsfähig waren, ist auch der Versuch der SP, mit der AHV-Plus-Initiative eine Verbesserung der Renten zu realisieren, deutlich abgelehnt worden. Mit dieser Ausgangslage müsste man erwarten können, dass nun ein Vorschlag folgt, der weder das eine noch das andere beinhaltet. Welcher also mit strukturellen Korrekturen und unvermeidlichen neuen Einnahmen die Erhaltung der bestehenden Renten zum Ziel hat.
Leider hat sich eine Mehrheit für einen Ausbau der Altersvorsorge entschieden. Man versucht, den AHV-Zuschlag allerdings als Kompensation eines sinkenden Umwandlungssatz in der beruflichen Vorsorge zu verkaufen. Das ist klar eine falsche – um nicht zu sagen eine verlogene – Botschaft. Der sinkende Umwandlungssatz wird für die Übergangsgeneration auf 20 Jahre durch ausserordentliche Beiträge aller Versicherten kompensiert. Das heisst, die bisherigen gesetzlichen Renten werden den kommenden 20 Jahrgängen weiterhin garantiert. Faktisch bleibt der Umwandlungssatz für diese Zeit erhalten. Damit sollte klar sein, dass es mit den AHV-Zuschlägen für Neurentner um einen von CVP und SP gewünschten Ausbau geht.
Fazit
Man könnte in diese Gesamtsicht auch noch die Arbeitslosenversicherung. und die Sozialhilfe miteinbeziehen. Es würde den alarmierenden Zustand der Sozialwerke in unserem Land noch deutlicher zum Ausdruck bringen. In einem solchen Umfeld eine Revision mit Ausbauschritten vorzulegen, wie es die Vorsorge 2020 will, liegt völlig quer in der Sozialversicherungslandschaft und muss als unverantwortlich bezeichnet werden.
Es ist sozialpolitisch unnötig, mit der Giesskanne in der AHV die Renten zu erhöhen. Noch stärker ins Gewicht fällt, das damit die Zukunftstauglichkeit der Altersvorsorge gefährdet wird. Statt die demografische Schere, verursacht durch eine steigende Lebenserwartung, zu schliessen, wird das Problem in wenigen Jahren noch akuter sein. Das strukturelle Problem wird verstärkt zum Ausdruck kommen.
Die Vorlage ist allein aus Sicht der gesamten sozialen Sicherheit unseres Landes abzulehnen. Eine Ablehnung löst vorläufig keine Probleme, aber es verhindert noch viel grössere, die sich mit einem Ja ergeben werden.

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