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Bürgerrecht: SVP bereit, Referendum zu ergreifen!
Die SVP des Kantons Zürich lehnt den vorliegenden Entwurf für ein kantonales Bürgerrecht in der vorliegenden Form entschieden ab.
Unsere Ablehnung beruht namentlich auf vier Gründen:
- Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft für alle Ausländer einen rechtlichen Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht. Dies lehnt die SVP in aller Form ab.
- Mit der Vorlage der Justizdirektion würde der Einbürgerungsentscheid zu einem einfachen Verwaltungsakt degradiert: Die Gemeinden hätten keinerlei Möglichkeiten mehr, einem Bewerber den Schweizer Pass zu verweigern. Dies ist falsch: Der Einbürgerungsentscheid war immer ein politischer Entscheid und soll es auch bleiben.
- Der vorliegende Entwurf konkretisiert die in der Kantonsverfassung genannten Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung nicht, sondern verwässert dieselben bis zur Unkenntlichkeit. Dies schafft falsche Anreize und führt zu einer weiteren substantiellen Zunahme der Einbürgerungen.
- Die Integration der Gesuchsteller ist in allen Fällen ausschliesslich durch die Gemeinden zu beurteilen (und nicht durch kantonale Amtsstellen). Bei ihrem Entscheid ist den Gemeinden ein erheblicher Ermessensspielraum zuzugestehen. Der Entwurf trägt diesem Punkt nicht Rechnung.
Sollten Regierungs- und Kantonsrat die genannten Punkte nicht grundlegend überarbeiten und neu formulieren, behält sich die SVP des Kantons Zürich ausdrücklich vor, das Referendum gegen die Vorlage zu ergreifen und diese in einer Volksabstimmung zu bekämpfen.
Vernehmlassungsantwort der SVP zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht