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Bürgerrechtsgesetz – Stopp der Einbürgerung von Verbrechern

Die SVP des Kantons Zürich nahm heute im Rahmen einer Pressekonferenz zum Entwurf des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes Stellung. Der Regierungsrat will mit dem vorliegenden Entwurf einen gesetzlichen Einbürgerungsanspruch schaffen und senkt die Hürden für die Einbürgerung auf ganzer Ebene. Selbst (jugendliche) Straf- und Gewalttäter sollen Anspruch auf Einbürgerung erheben können. Die SVP sagt stopp! und stellt klare Forderungen.

Gregor A. Rutz (SVP, Küsnacht) stellte eingangs fest, dass unser Land mit einer gravierenden Krise des Rechtsstaats zu kämpfen habe. So verwundere es nicht, dass seit dem Juli 2003 grosse Verwirrung bei der Vergabe des Schweizer Passes herrsche. Auslöser dabei waren zwei umstrittene Bundesgerichtsentscheide, welche den Einbürgerungsbeschluss als Verwaltungsakt qualifizierten. Der Gesetzgeber stehe dieser Rechtsauffassung klar entgegen: Die Vergabe des Bürgerrechts sei ein demokratischer Entscheid, der einen Rechtsstatus und kein Grundrecht abbilde. Ein Anspruch auf Einbürgerung bestehe nicht, auch wenn auf Bundesebene (neu) die erforderliche Begründung von Negativentscheiden eingeführt worden sei. Nun folge die Beratung der Vorlage des regierungsrätlichen Entwurfs des Bürgerrechtsgesetzes in der zuständigen Kommission des Kantonsrates.

Kantonsrätin und Gemeindepräsidentin Ursula Moor (SVP, Höri) nahm zur Kenntnis, dass die Einwände der SVP im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vom Regierungsrat ignoriert worden seien. Weiterhin werde unter dem Titel "Grundsatz" des Gesetzes der Anspruch auf das Bürgerrecht zementiert. Auch würden die Wohnsitzerfordernisse sowie der mögliche Wohnsitzwechsel während dem laufenden Einbürgerungsverfahren in keiner Weise dazu beitragen, dass der Einbürgerungsprozess auf kommunaler Ebene – dort, wo er im Sinne des Gesetzgebers hingehört – ernsthaft und sinnvoll durchgeführt werden könne. Die angemessene Beherrschung der Sprache sei weiter eine Voraussetzung für die Integration, und schliesslich sei die Integrationsvermutung, wie sie der Gesetzesentwurf vorsehe, in der Praxis in Tat und Wahrheit oftmals eine Fehlvermutung und dringend aus dem Entwurf zu streichen.

Kantonsrat Hans Frei (SVP, Watt-Regensdorf) führte aus, dass klar und deutlich zwischen den Grundrechten in den ersten Kapiteln der Bundesverfassung und den Bürgerrechten (Erwerb/Verlust sowie Ausübung der politischen Rechte) unterschieden werden müsse. Grundrechte würden für alle Menschen in unserem Land gelten. Die politischen Rechte könne jedoch nur ausüben, wer die Bürgerrechte besässe. Und die Bürgerrechte würden in einem demokratischen Prozess verliehen. Ein Anspruch auf Einbürgerung bestehe jedoch klar nicht.

Kantonsrat und Gemeindepräsident Hans Heinrich Raths (SVP, Pfäffikon) ist ebenso wie Ursula Moor seit vielen Jahren direkt mit der Einbürgerung auf Gemeindeebene vertraut und nahm zu den konkreten Forderungen der SVP zuhanden der kantonsrätlichen Kommission Stellung (stichwortartige Auflistung):

  • Kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung
  • Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sei notwendige Voraussetzung
  • Für alle Gesuchsteller gelten die gleichen Wohnsitzfristen
  • Die Sprachprüfung sei weiterhin kommunale Kompetenz
  • Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung sei die wirtschaftliche Erhaltungsfähigkeit ohne ALV-Gelder sichergestellt
  • Keine Einbürgerung von straffälligen Ausländern, wobei der tadellose Leumund die Entscheidungsgrundlage bilde (keine Verjährung von Straftaten)
  • Kein Wohnsitzwechsel während des Einbürgerungsprozesses
  • Keine Integrationsvermutung
  • Ein Bürgerrecht auf Probe
  • Akteneinsicht sei zu gewähren
  • Die Verordnung zum neuen Bürgerrechtsgesetz sei vom Kantonsrat zu genehmigen
  • Einbürgerunsentscheide sollen anfechtbar sein.

Die SVP des Kantons Zürich geht von einer grundlegenden Enwurfs-Korrektur des vorliegenden Bürgerrechtsgesetzes aus – andernfalls ist die Ergreifung des Referendums und damit der Volksentscheid anzustreben.

Gregor A. Rutz, Vizepräsident der SVP Kanton Zürich, Küsnacht: Demokratie stärken – Rechtsstaat achten 100202gregor_rutz.pdf

Ursula Moor, Vizepräsidentin der SVP Kanton Zürich, Kantonsrätin und Gemeindepräsidentin, Höri: Bürgerrechtsgesetz – Fallende Schranken 100202ursula_moor.pdf

Hans Frei, Kantonsrat und Fraktionspräsident, Watt-Regensdorf: Gefährdete Rechtsstaatlichkeit 100202hans_frei.pdf

Hans Heinrich Raths, Kantonsrat und Gemeindepräsident, Pfäffikon: Bürgerrechtsgesetz – Forderungen der SVP 100202hans_heinrich_raths.pdf

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