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Chaos im Asylbereich: Steigende Zahlen und fehlende Konzepte

Vergeblich kämpfte die SVP dafür, dass die Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf die Asylgewährung für Frauen aus Afghanistan rückgängig gemacht wird. Der Vorstoss wird erst im Frühjahr von der Staatspolitischen Kommission behandelt, nachdem die Mitte-Fraktion zusammen mit Grünen, Grünliberalen und Sozialdemokraten die Abtraktandierung durchgesetzt hat.

Die Taliban haben 2021 in Afghanistan wieder die Macht übernommen. (Bild: Callum Darragh (Flickr.com))

Klammheimlich hat das Staatssekretariat für Migration per 17. Juli 2023 eine Praxisänderung verfügt. Mit Bezug auf weibliche afghanische Asylsuchende heisst es lapidar: «Ihnen ist die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.» Weder der Bundesrat noch das Parlament wurden zu diesem Schritt vorgängig konsultiert oder informiert. Die Einladung wurde verstanden – die Zahl der Asylgesuche von Afghaninnen stieg an. Die Frauen kommen aber kaum je aus Afghanistan, sondern fast immer aus Drittstaaten, wo sie bereits in Sicherheit sind. Kommt hinzu: Die Praxisänderung ist völlig unnötig, denn über die schreckliche Situation in Afghanistan herrscht Einigkeit. Keine afghanische Frau wird in ihr Land zurückgeschickt. Auch bei abgelehntem Gesuch erhalten die Frauen eine vorläufige Aufnahme, da die Rückführung unzumutbar ist.

Tausende auf der Flucht

Seit Jahren nehmen die weltweiten Migrationsbewegungen zu. Mittlerweile sind rund 110 Millionen Menschen auf der Flucht. Die meisten Flüchtlinge, die unfreiwillig vor Krieg und Katastrophen fliehen müssen, bleiben im eigenen Land oder gehen allenfalls in ein Nachbarland – sie wollen so rasch wie möglich wieder zurück nach Hause. Nur wenige treten freiwillig eine Reise in andere Kontinente an. Ähnlich ist es bei den Afghanen – wobei die Zahlen immens sind. Nach Angaben des UNHCR waren Mitte 2023 rund 9,7 Millionen Afghanen auf der Flucht. Über 5 Millionen Staatsbürger – darunter viele Afghaninnen – leben bereits in Nachbarländern Afghanistans. Sie alle dürften laut SEM in die Schweiz kommen und können hier Asyl erhalten. Der Entscheid des SEM provoziert damit das Gegenteil dessen, was nötig wäre: Wir müssen die weltweiten Migrationsströme unterbrechen, um den Schleppern das Handwerk zu legen. Hilfe vor Ort ist besser, effizienter und überdies günstiger. Die Linksparteien fordern das Gegenteil: Sie wollen «sichere Migrationsrouten ». Damit würden die Migrationsämter quasi zu Reisebüros. Frohe Aussichten.

Asylgesetz verlangt Einzelfallprüfung

Das schweizerische Asylgesetz sieht im Falle eines Asylgesuchs immer eine Einzelfallprüfung vor. Eine pauschale Gewährung der Flüchtlingseigenschaft ist gesetzlich nicht vorgesehen. Einzige Ausnahme ist der Schutzstatus S, welcher derzeit mit Bezug auf die Ukraine in Kraft ist. Soll einer ganzen Gruppe Schutz gewährt werden, muss dies der Bundesrat entscheiden – nach Anhörung der Kantone, des Parlaments und gewisser Interessenvertreter. Das Gesetz sieht jedoch nicht vor, dass das EJPD oder ein einzelnes Bundesamt pauschal einer ganzen Gruppe die Akzeptanz als Flüchtlinge versprechen könnte. Um diese rechtlichen Fragen zu verwedeln, wurde rechtzeitig vor der ausserordentlichen Session ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts publik gemacht, welches die SEM-Praxis stützen sollte. Das Urteil war aber nicht etwa ein Grundsatzentscheid des Gerichts, wie es gewisse Medien verkaufen wollten – es war vielmehr ein mit viel Fleiss und Aufwand erarbeitetes Argumentarium unter Federführung einer grünen Verwaltungsrichterin.

Status B und Familiennachzug

Mit der Praxisänderung sollen afghanische Frauen neu sofort den Status B erhalten – also die gleiche Aufenthaltsbewilligung, wie sie EU-Bürger bekommen, wenn sie in der Schweiz arbeiten möchten. Die Frauen dürfen auch ihre Familie und ihre Männer in die Schweiz holen. Doch sind sie nicht genau wegen der Männer aus ihrem Land geflohen? Die Grosszügigkeit kennt kaum Grenzen. Selbst die über 3000 Afghaninnen, die bereits in der Schweiz sind und eine vorläufige Aufnahme (Status F) erhalten haben, werden aufgefordert, neue Gesuche zu stellen: «Afghaninnen, deren Asylgesuch in der Vergangenheit abgelehnt wurde und die über eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz verfügen, steht es vor dem Hintergrund der Praxisanpassung frei, beim SEM ein erneutes Asylgesuch zu stellen», heisst es im Faktenblatt des SEM.

Konzeptlose Asylpolitik

Dieses Beispiel dokumentiert einmal mehr: Die schweizerische Asylpolitik ist seit Jahren völlig konzeptlos. Wer solche Entscheide fällt, ist von allen guten Geistern verlassen. Es geht nicht darum, den Afghaninnen zu helfen – das machen wir bereits. Die konzeptlose Asylpolitik und der Zustrom von immer mehr Migranten führen aber dazu, dass die Schweiz bald nicht mehr in der Lage ist, ihre humanitären Aufgaben wahrzunehmen. Dass der Bundesrat dies nicht früher korrigiert hat, wirft etliche Fragen auf. Dass das Parlament in der Wintersession aber keine Diskussion über diese wichtigen Punkte führen wollte, ist ein Skandal.

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SVP Nationalrat (ZH)
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