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Das geplante EU-Abkommen ist nicht annehmbar

Professor Andreas Glaser von der Universität Zürich machte kürzlich in der NZZ ausgesprochen kritische Bemerkungen zum neuen vom Bundesrat geplanten EU-Abkommen. Parlament und Bundesgericht würden deutlich an Macht verlieren.

Mit dem neuen EU-Abkommen wäre nicht mehr Lausanne, sondern der EuGH in Luxemburg die letzte Instanz. (Bild: Wikipedia)

Alle Schweizer sollten die Aussagen, die Professor Andreas Glaser zum geplanten EU-Abkommen machte, nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern recht eigentlich beherzigen. Sie stammen vom wohl bedeutendsten Experten für Demokratie unseres Landes. Glaser warnt besonders eindrücklich vor der automatischen Übernahme des EU-Rechts und der Rolle des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Glaser ist der Ansicht, dass man sich nicht überall im Klaren ist, was uns das Abkommen alles bringen würde. Das sollten sich alle verantwortungsbewussten Schweizer verinnerlichen. Volk, Parlament und Bundesgericht wären erheblich betroffen.

Kastriertes Parlament

Der National- und der Ständerat[KS1] hätten keine andere Wahl, als das EURecht anzunehmen und innerstaatlich umzusetzen. «Das Parlament würde spürbar an Bedeutung verlieren», sagt Glaser wörtlich. Er fügt als Beispiel bei, dass im Strombereich ständig mit Änderungen des EU-Rechts zu rechnen ist, die unser Parlament dann übernehmen müsste. Zwar könnte auf Referendum hin das Volk Nein sagen. Ein freier Entscheid wäre nicht möglich. Denn es wäre mit Sanktionen der EU zu rechnen. Diese könnte man zum Voraus nicht abschätzen. Dass sie kaum verhältnismässig sein würden, ist mehr als lediglich anzunehmen.

Der EuGH würde entscheiden

Bei Uneinigkeiten würde der EuGH endgültig entscheiden. Nach Professor Andreas Glaser könnte der EuGH zum Beispiel die Schweiz bei Nichtgehorchen zu Strafzahlungen verpflichten. Ein Weiterzug wäre nicht möglich. Auch andere Beschränkungen für unser Land sind vorstellbar. Dabei ist zum Beispiel an Ein- und Ausfuhrsperren mit Bezug auf die EUStaaten oder an Reisebeschränkungen zu denken. Darunter müssten auch unsere Wirtschaft und damit alle Einwohner der Schweiz leiden. Unsere demokratischen Freiheiten könnten stark beschränkt werden.

Auch das Bundesgericht würde an Bedeutung verlieren

Heute kann fast immer unser Bundesgericht angerufen werden. Dieses könnte gewisse Streitigkeiten nicht mehr abschliessend entscheiden. Dies würden fremde Richter tun. Bisher hat das Bundesgericht im Bereich der Ausschaffungen eine selbstständige Praxis entwickelt und entschieden, dass diese mit der Personenfreizügigkeit vereinbar ist. Nach Professor Glaser würde dies der EuGH nie im Leben so sehen. Nicht das Recht wäre die Leitlinie, sondern Willkür dürfte an der Tagesordnung sein. Letztlich wären auch die Kantone betroffen. Eine Frage sei erlaubt: Wann wachen die Kantone auf?

Obligatorisches Referendum ist erforderlich

Sollte das geplante Abkommen mit der EU zustande kommen, bedarf es zwingend eines obligatorischen Referendums. Das Abkommen ist der Abstimmung von Volk und Ständen zu unterstellen. Dies bildet auch gemäss den klaren Aussagen von Professor Glaser ein zwingendes Erfordernis. Entscheidend ist ein materielles und nicht bloss ein formelles Verfassungsverständnis. Denn wenn ein Abkommen derart tiefgreifend in die verfassungsrechtliche Ordnung eingreift, bedarf es der Abstimmung von Volk und Ständen. Auch sachliche und politische Gründe verlangen ein obligatorisches Referendum. Stehen wir endlich geschlossen zu unserem Rechtsstaat und zu unserer Demokratie!

über den Autor
Karl Spühler
SVP (ZH)
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