Das Gesundheitswesen vor seinen Beschützern schützen!
Die vom Bund verfügten Massnahmen zum Schutz des Gesundheitswesens vor Überbelastung haben es an den Rand des wirtschaftlichen Kollapses gebracht. Viele Spitäler werden ohne rasche Hilfe kaum überleben. In anderen Kantonen ist man bereits weiter als im Kanton Zürich.
Eine Situation, wie die Corona-Krise, hatte die Welt noch nie zu bewältigen. Und die meisten Menschen dürften froh sein, dass sie nicht in die Situation gerieten, gewisse Entscheide fällen zu müssen. Wann sollten, können, dürfen, müssen Grenzen geschlossen werden? Welche Güter sind abzuwägen, um gesamten Volkswirtschaften den Stecker zu ziehen? Was rechtfertigt die Aussetzung fundamentaler Freiheitsrechte?
Es ist darum klar, dass in solchen Extremsituationen Fehler gemacht wurden. Welche das genau sind, und wie sie in Zukunft verhindert werden können, werden erst langwierige Analysen und Diskussionen zu Tage fördern. Nichts Gutes erhoffen lässt jedenfalls das Eingeständnis von Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter, es seien in der Kommunikation Fehler gemacht worden. Wenn etwas funktionierte, dann war das die Kommunikation. Die Medien degradierten sich fast kollektiv zu reinen Sprachrohren der Regierung, und nur ganz selten war ein Gedanke zu vernehmen, der mit viel gutem Willen als «kritisch» gewertet werden kann.
Gefahr erkannt, aber nicht gehandelt
Am 1. Juli 2015 informierte das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) die Öffentlichkeit über seine umfassende nationale Risikoanalyse „Katastrophen und Notlagen Schweiz“. Als grösste Risiken werden darin die Gefährdungen «Strommangellage» und «Pandemie» identifiziert. In seiner – zweifellos von Medienprofis verfassten – Medienmitteilung behauptet der Bundesrat, der Bericht diene als Grundlage für die Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes als Bestandteil der gesamten Sicherheitspolitik in der Schweiz. – Passiert ist nichts oder das Gegenteil von dem was richtig gewesen wäre: Kernkraftwerke werden vom Netz genommen und nicht einmal Masken zum Schutz der Bevölkerung wurden angeschafft. Stattdessen vertraute man auf das Konzept «Sicherheit durch Kooperation», das nun krachend Schiffbruch erlitt. Mit «Fehlern in der Kommunikation» hat das Versagen der Landesregierung nichts zu tun.
Wenn die Regierung Massnahmen verfügt mit der Begründung, das Gesundheitswesen müsse vor der Überlastung bewahrt werden, und sich schon nach wenigen Tagen zeigt, dass Spitäler und Arztpraxen mangels Auslastung Kurzarbeit einführen und ganze Abteilungen stilllegen müssen, dann haben wir es nicht mit Kommunikationsfehlern, sondern mit einer Fehlkonzeption, zu tun. Auch die beste Kommunikation kann nichts ausrichten, wenn falsche Entscheidungen getroffen wurden.
Wer kommandiert, muss auch kontrollieren und korrigieren. Das ist ein Grundsatz der Menschenführung. Der Bundesrat hat kommandiert, aber nicht korrigiert, als längst klar war, dass das Ziel verfehlt wurde, bzw. dass die grössere Gefahr von den Schutzmassnahmen ausgeht. Einmal mehr erwies sich zentralistische Planwirtschaft als ungeeignet. Wie viel klüger wäre es doch gewesen, die Entscheide über die Zulassung zum Angebot unseres Gesundheitswesens den Spitälern und Kliniken vor Ort zu überlassen und lediglich den rechtlichen Rahmen dafür zu setzen!
Planwirtschaft schadet
Im Kanton Zürich hat die Gesundheitsdirektion zwar aus medizinischer Sicht sehr gut gehandelt und zweckmässige Entscheide in Übereinstimmung mit den Vorgaben des BAG gefällt, gleichwohl hat sich die finanzielle Situation aller Spitäler seit März 2020 massiv verschlechtert und wird ohne Unterstützung durch Bund, Kanton und Krankenversicherer auch für viele Monate oder gar Jahre schlecht bleiben. Seit Ausbruch der Pandemie sind für die Spitäler erhebliche Zusatzkosten, z.B. für Verbrauchs- und Testmaterial und Vorhalteleistungen für den Fall einer exponentiellen Zunahme der Ansteckungen angefallen. Noch stärker ins Gewicht fallen massive Einnahmeausfälle in den Spitälern, zunächst insbesondere ab 17. März bis 26. April wegen des Verbots nicht dringend medizinisch angezeigter Eingriffen und für die Zeit bis zum Vorliegen eines Coronavirus-Impfstoffes wegen der Angst und Verunsicherung der Bevölkerung und Patienten sowie wegen der weiterhin erforderlichen Kapazitätseinschränkungen zur Einhaltung der Schutz-, Distanz- und Hygienevorgaben (einschliesslich Zusatzmassnahmen für Risikopatienten, Besuchsverboten, usw.).
Wer zahlt, befiehlt – wer befiehlt, sollte auch zahlen
Die erste Welle der Coronavirus-Pandemie konnte im Kanton Zürich medizinisch vor allem deshalb verhältnismässig gut gemeistert werden, weil die Listenspitäler alle von Bund und Kanton Zürich geforderten Massnahmen und Mehrleistungen umgehend und zweckmässig ohne kritische Fragen nach deren Finanzierung erbracht haben. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass des Bund überhaupt keine Soforthilfen, Beiträge oder Entschädigungen zur Abdeckung der Mehrkosten und Mindererträge für öffentlich-rechtliche Spitäler geprüft und vorgesehen hat.
Die übrige Schweizer Wirtschaft wird während der Coronavirus-Pandemie nebst Liquiditätshilfen vom Bund insbesondere mit Kurzarbeitsentschädigungen unterstützt, wofür in der Arbeitslosenversicherung mit Mehrkosten von rund 600 Millionen Franken pro Monat gerechnet wird. Ein Grund für diese hohen Kosten ist eine deutliche Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten, bei der aber die öffentlich-rechtlichen Spitäler vergessen worden sind, wie das SECO kürzlich mit seiner Einschätzung bestätigt hat, dass öffentlich-rechtliche Spitäler nicht zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigungen berechtigt seien, obwohl aus diesen Spitälern seit vielen Jahrzehnten Unsummen in die ALV einbezahlt worden seien.
Spitäler am Rande des Zusammenbruchs
Im Kanton Zürich ist gemäss Kantonsverfassung der Kanton für die Sicherstellung einer qualitativ guten Spitalversorgung verantwortlich. Um die Versorgungssicherheit nachhaltig sicherzustellen, sind die Zürcher Listenspitäler darauf angewiesen, dass der Kanton Zürich über die bereits erfolgten kantonalen Liquiditätshilfen hinaus rasch Lösungen findet, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in angemessenem Umfang aus Mitteln des Kantons abzudecken und in Verhandlungen auch vom Bund und den Krankenversicherern eine angemessene Partizipation an den finanziellen Lasten zu erreichen.
Im Kanton Graubünden wurden bereits konkrete Schritte in diese Richtung übernommen. Die Spitäler sind angewiesen, «direkt der COVID-19 Pandemie zuzuordnende zusätzliche Aufwendungen sowie allfällige Erträge separat auszuweisen». In der Folge sollen «die anrechenbaren Einnahmeausfälle der öffentlichen akutsomatischen Spitäler in der Höhe von 90 Prozent durch den Kanton übernommen» werden. Solche Massnahmen braucht es auch im Kanton Zürich.
Bildlegende:
Seit Ausbruch der Pandemie sind für die Spitäler erhebliche Zusatzkosten entstanden.
Quelle: SVP Kanton Zürich