Das neue Zürcher Jagdgesetz mit beachtlich rot-grüner Prägung
Das neue kantonale Zürcher Jagdgesetz liegt nun auf dem Tisch. Das bestehende 91 Jahre alte Jagdgesetz hat ausgedient. Ob das neue Jagdgesetz nun 91 Mal besser ist als das alte Gesetz bezweifle ich. Unsere Vorfahren haben 1929 bewiesen, wie ein ausserordentlich gutes Gesetz aussehen muss. Ansonsten hätten wir die Bearbeitung des Gesetzes schon viel früher an die Hand nehmen müssen.
Beim neuen Jagdgesetz wurden vor allem Doppelspurigkeiten eliminiert. Ein schlankes Gesetz soll es richten. Aus Sicht der SVP sicher begrüssenswert. Nun appellieren wir an die Vernunft, dass auch die Verordnung von der Direktion dementsprechend schlank verfasst wird.
Eines muss leider gesagt sein: Der markant ökologische Touch, den das neue Jagdgesetz mit sich bringt, wird sicher nicht jedem gefallen. Die daraus resultierenden Konsequenzen wird die Zürcher Bevölkerung auf die eine oder andere Weise garantiert spüren. Aus diesen Gründen hat sich die SVP-Fraktion mit vielen Minderheitsanträgen eingebracht, leider mit mässigem Erfolg. Die rot-grüne Mehrheit setzte sich in vielen Belangen durch.
Dass Jäger sich durch das Gesetz vermehrt ökologischen Aufgaben widmen, bezweifeln wir, da durch das Milizsystem die Jagdgesellschaften bereits jetzt schon besonders gefordert sind.
Auch kann die Direktion neu für bestimmte Waldgebiete das Betreten und die Freizeitaktivitäten beschränken in sogenannten Wildruhezonen. Und Hundehalter müssen ihre Vierbeiner vermehrt an der Leine führen. Der Vollzug nur dieser zwei Sachverhalte ist mit erheblichen Kosten verbunden. Die Akzeptanz der Bevölkerung zum Gesetz wird sich weisen, wenn die ersten Bussen an Waldspaziergänger, Velofahrer und Hundehalter gesprochen werden. Sicher aber ist, die Erholungsfunktion im Zürcher Wald wird für die Allgemeinheit zukünftig eingeschränkt.
Weiter erhalten Jagdaufseher neu eine hoheitliche Aufgabe, zu vergleichen mit der Polizei. Die SVP versteht nicht, aus welchen Gründen eine Kommissionsmehrheit die bewährte Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts infrage stellt und auch Ausländer in diesem heiklen Sachverhalt berücksichtigen möchte. Wer im Namen des Staates handelt, muss auch Staatsbürger sein, wie wir es bei der Kantonspolizei handhaben. Wird dieser Punkt aus Sicht der SVP nicht auf das Schweizer Bürgerecht reduziert, behalten wir uns die Zustimmung zum neuen Zürcher Jagdgesetz offen. In der 1. Lesung haben wir in diesem Punkt erstaunlicherweise in einer Hitchcock-Abstimmung und unter Namensaufruf mit Stichentscheid durch unseren Ratspräsidenten gesiegt. Sehr enttäuschte uns die CVP-Fraktion, die sich mehrheitlich ihrer Stimme enthielt und teilweise sogar der rot-grünen Mehrheit Support leistete.
In diesem Sinne gibt es positive wie auch negative Elemente. Die SVP zeigt sich kompromissbereit und hofft, dass der Bogen in Bezug auf die Ausweitung des Schweizer Bürgerrechts für Ausländer von der linken Seite nicht überspannt wird.
Sein Blick spricht Bände: Mit dem neuen Jagdgesetz müssen Hunde
vermehrt an der Leine geführt werden.
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