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Das revidierte Jagdgesetz ist nötig, wichtig und vor allem verhältnismässig

Das Parlament hat in der Herbstsession des vergangenen Jahres das revidierte Jagdgesetz in beiden Räten mit je einer Zweidrittel-Mehrheit angenommen. SP, Grüne und GLP haben darauf das Referendum ergriffen, zusammen mit verschiedenen fundamentalen Tierschutzorganisationen.

Die Überarbeitung des 40-jährigen Gesetzes war nötig, weil Tier- und Naturschutz im alten Gesetz nicht konkret vorkommen und weil sich die Bestände geschützter Arten, insbesondere von Wolf, Biber und Höckerschwan, in den letzten Jahren stark vergrössert haben. Dies führt immer öfter zu Konflikten mit Land-, Forstwirtschaft und Fischerei. Selbstverständlich dürfen die geschützten Tiere aber auch mit dem neuen Gesetz in ihren Beständen nicht gefährdet werden, ganz im Gegenteil: Das revidierte Gesetz setzt klare Regeln für das Erlegen von geschützten Arten, zudem werden Natur- und Tierschutz sowie Tiergesundheit darin klar gestärkt.

 

Kein Wolf-Abschuss-Gesetz

Die nötigen Unterschriften für das Referendum wurden vor allem mit dem Schlagwort «Abschuss-Gesetz» gesammelt. Das revidierte Jagdgesetz regelt jedoch viel mehr, als nur die Möglichkeit, einen Problemwolf der Mensch und Tier über Gebühr bedroht zu einem früheren Zeitpunkt als heute zu entfernen. Geregelt werden unter anderem die finanziellen Unterstützungen von Schutzgebieten, die die Lebensräume von freilebenden Wildtieren fördert. Auch wird die Artenvielfalt im neuen Gesetz gestärkt, was die Ökosysteme stabilisiert. Dazu werden 12 Wildentenarten neu unter Schutz gestellt. Auch der Tiergesundheit und dem Artenschutz wird im neuen Jagdgesetz ein besonderes Augenmerk zu teil.

Sicherheit für Tier, Landschaft und Mensch

Vor allem in den Bergregionen kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Wild-, Nutztieren und Menschen. Die Bauern schützen ihre Herden zwar mit Hirten, Zäunen und Hunden. Doch es kommt trotzdem zu Schadensfällen. Im Jahr 2018 beispielsweise wurden 591 Nutztiere von Grossraubtieren gerissen. Für diese Konfliktsituationen braucht es klare Regeln. Das revidierte Gesetz erlaubt es den Kantonen mit ihren Wildhütern, dass sie auch geschützte Arten wie den Wolf oder den Steinbock nach Absprache mit dem Bundesamt für Umwelt regulieren können. Die Schäden von Land- und Waldbesitzern können dadurch minimiert werden. Die Sicherheit für Tiere, Landschaften und Menschen wird vor allem in touristisch und landwirtschaftlich genutzten Berggebieten erhöht. Das ausgewogene Gesetz ermöglicht ein konfliktfreieres Nebeneinander aller Naturnutzer. Die Entscheidung über das Entfernen eines Problemtieres liegt neu bei den Kantonen. Somit erhalten die Direktbetroffenen mehr Entscheidungsgewalt.

Wolfsproblem ist vorhanden

Bis heute haben sich rund 10 Wolfsrudel in den Schweizer Alpen und im Jurabogen etabliert. Vor allem die Kantone Graubünden und Wallis sind betroffen. Nachweis von Rudel gibt es aber auch im Tessin und im Waadtländer Jura. Im Kanton Zürich wurde der Wolf bis jetzt nur vereinzelt gesichtet und die Chance, dass er dem Verkehr zum Opfer fällt, ist relativ gross und in der Vergangenheit auch schon geschehen. Das neue Gesetz wird eine geringe Auswirkung auf unseren Kanton haben.

Es zeichnet sich jedoch ab, dass die betroffenen Kantone im Berggebiet eine sehr hohe Zustimmung zum neuen Jagdgesetz erreichen werden. Dies ist nachvollziehbar. Genauso wie sich die Städte für kinderfreundliche Quartierstrassen einsetzen oder Tempo 30 bei jeder möglichen und unmöglichen Strasse verlangen, haben die Bürger in den Bergkantonen ein Anrecht, dass wir ihre Nöte ernst nehmen. Die Sorgen der Bergbewohner beziehen sich nicht nur um die Sicherheit ihrer Schafe, Ziegen und Kälber auf den Weiden oder den Alpen, sondern auch um das Wohlergehen ihrer Familien. Die verlorene natürliche Scheu vereinzelter Problemtiere, die sich je länger je mehr in der Nähe von Dörfern und Siedlungen sowie auf den Schulwegen der Kinder aufhalten, kann nicht mehr hingenommen werden.

Der Souverän ist am kommenden Super-Abstimmungssonntag vom 27. September gefordert, den klaren Mehrheitsentscheid der beiden Parlamentskammern zu bestätigen mit einem JA zum revidierten Gesetz. Mit einem JA welches auch als Akt der Solidarität zu den Sorgen unserer Mitbürger im Alpenraum gelten soll.

JA für ein fortschrittliches eidgenössisches Jagdgesetz!

 

 

Quelle: Photo by Philipp Pilz on Unsplash

Bildlegende: Das Jagdgesetz ist kein Abschuss-Gesetz, sondern setzt klare Regeln für den Abschuss geschützter Arten.

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Martin Haab
SVP Nationalrat (ZH)
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