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Der Auftrag der Armee hat Priorität

Vergangene Woche hat der Bundesrat seine luftfahrtpolitische Verantwortung wahrgenommen und eine Studie für die militärisch-zivile Mischnutzung des Flugplatzes Dübendorf in Auftrag gegeben. Im gleichen Atemzug korrigierte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates die bundesrätlichen Abbaupläne der Armee. Sie fordert einen höheren Armeebestand und stellt wichtige Signale zur Erneuerung unserer Flugwaffe. Wir können zur Kenntnis nehmen, dass unsere politischen Verantwortungsträger in Bern eine weitere Schwächung der Armee nicht mehr hinnehmen wollen.

Die SVP-Fraktion begrüsst sämtliche Anstrengungen, die unsere Armee in ihrer Glaubwürdigkeit stärken, die dissuasive Wirkung erhöhen und die sicherheitspolitischen Aufgaben im Rahmen einer Milizarmee festigen. Eine Armee mit 100‘000 Armeeangehörigen ist das absolute Minimum, um diesem Ziel näher zu kommen.

Mit Erstaunen nehmen wir von der ablehnenden Stellungnahme des Regierungsrates zur aviatischen Mischnutzung des Flugplatzes Dübendorf Kenntnis. Der Kantonsrat hat mit seiner letzten Revision des Verkehrsrichtplanes behördenverbindlich festgehalten, dass auf dem Militärflugplatz Dübendorf der militärische Flugbetrieb als überwiegende Nutzung aufrecht erhalten bleibt. Der entsprechende Flugplatzperimeter wurde neu festgesetzt. Bestehende und künftige Anlagen, welche dem Flugbetrieb dienen, haben innerhalb dieser Begrenzung ihren festen Platz. Und nur im Falle einer Aufgabe des Flugbetriebes durch den Bund kann der Richtplan überprüft werden.

Es zeigt sich, dass behördenverbindliche Beschlüsse dieses Parlamentes vom Regierungsrat in den Wind geschlagen werden. Das Vorpreschen des Regierungsrates mit einer Testplanung ohne aviatische Nutzung zeigt sich als überstürzt. Eine sicherheitspolitische Nutzungsoptimierung wird vorweg ausgeschlossen. Sollte der Bundesrat zum Schluss kommen, der Flugplatz Dübendorf sei weiter in einer Mischnutzung zu betreiben, sind alle anderen Planungen Makulatur.

Die SVP fordert den Regierungsrat auf, seine Planungen bis zum vorliegen der Studie einzustellen. In der Richtplanung sind noch keine Änderungen zum Flugplatz Dübendorf zu beantragen. Bei den Überlegungen für die weitere Nutzung dieses Areals haben sicherheitspolitische Überlegungen Priorität.

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