Der Bund als Zechpreller gegenüber dem Kanton Zürich
Mit 6,8 Prozent Krankenkassen-Prämienerhöhung wird der Kanton Zürich für 2011 überdurchschnittlich zur Kasse gebeten. Dieser Entscheid des Bundesamtes für Gesundheit ist skandalös. Schon seit Jahren monieren wir Zürcher, dass die heute über 400 Mio. grosse Prämienreserve des Kantons Zürich wieder unseren Prämienzahlern, die in den letzten Jahren zuviel Krankenkassenprämien einzahlen mussten zurückverrechnet wird. Dass die Intervention auch unserer Regierung in Bern nichts gefruchtet hat, kann nicht anders gedeutet werden, als dass das BAG Mittel und Wege finden will, diese Zurückzahlung zu verhindern. Indiz dafür ist auch der neuste Vorschlag, welcher diese Reserven Zweckentfremdet für Krankenkassenverbilligungen einsetzen will. Auch wenn diese Vergünstigungen in die Kantone mit zu hohen Reserven fliessen sollen gibt es dabei nur Verlierer.
Erst einmal erhalten die Zürcher Prämienzahler das zuviel einbezahlte Geld nicht zurück. Zweitens wird gerade für diejenigen, welche von den Steuerzahlern schon die bisherigen Prämienverbilligungen finanziert wurden, nochmals aus diesen zu viel bezahlten Prämien eine zusätzliche Sozialunterstützung gewährt. Diese zusätzliche Umlagerung darf nicht hingenommen werden. Zusätzlich kommen noch die übrigen Kantone mit weniger hohen Reserven unter Druck, weil diese bei einer Gleichbehandlung ihrer Krankenkassenprämien zahlenden Bürger eigene Kantonsgelder einsetzen müssen. Wir wollen unseren Gesundheitsdirektor darin unterstützen mit aller Vehemenz gegen diese unsinnigen und rechtsbrecherischen Vorhaben des Bundes Widerstand zu leisten. Nationalrat und Ständerat haben eine Standesinitiative des Kantons Genf gutgeheissen, welche die Reserven kantonsweise zu bewirtschaften verlangt.
Wir verlangen klar und eindeutig, dass den Prämienzahlern des Kantons Zürich in den nächsten Jahren durch Prämienreduktionen das zuviel einbezahlte Geld zurückerstattet wird und erwarten von unserer Regierung, dass sie sich, im Verbund mit den anderen Kantonen in gleicher Lage, für dieses Ziel beim Bund engagieren. Dieses rechtswidrige Verhalten des BAG muss raschestens gestoppt werden. Genau so wenig, wie Steuern auf Vorrat, dürfen in Zukunft Prämienzahlungen über den Bedarf verrechnet werden.
Erklärung der SVP Kantonsratsfraktion vom 4. Oktober 2010