Der Erlenhof als abschreckendes Beispiel
Kürzlich sind zwei Personen aus dem «Erlenhof» gefallen/gesprungen. Es handelt sich dabei um abgewiesene Asylbewerber aus der Notunterkunft in Urdorf. Die abgewiesenen Asylbewerber befanden sich zum eigenen Schutz
und zum Schutz des Umfelds im «Erlenhof» in Quarantäne, da in der Notunterkunft in Urdorf Insassen und Betreuungspersonal positiv auf Corona getestet worden waren.

Fakt ist nach der Antwort des Regierungsrates, dass sich im Rückkehrzentrum Urdorf männliche Asylbewerber befinden, die folgende Vorgeschichte mitbringen:
-Männer mit rechtkräftigem Wegweisungsentscheid des Bundes
-Sind von der Sozialhilfe ausgeschlossen nach dem Asylgesetz Art. 82
-Männer mit schwierigen Verhaltensauftreten an verschiedenen anderen Zentren oder/und straffällig in verschiedensten Bereichen wie Raub, Körperverletzung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Betäubungsdelikte usw.
Das ist die Basis der zu betreuenden Klientel. Liest man die getätigten Delikte dieser Personen, wird es einem Angst und Bange.
Über eine halbe Million für die Sicherheit
Die Antwort des Regierungsrates zeigt auf, welch enormer Aufwand geleistet werden muss, um jeden Einzelfall entsprechend rechtskräftig zu behandeln. Im Erlenhof waren sechs verschiedene Organisationen (ärztliche Betreuung und Bewachung) tätig, um die Gesundheitsanweisungen betreffend Covid-19 umzusetzen. Innert kürzester Zeit wurden wegen asozialen Verhaltens über eine halbe Million Franken nur an Sicherheitseinsätzen verbraucht. Sachschäden und medizinische Betreuung noch nicht eingerechnet.
Egoistischer Missbrauch
Dieser Fall zeigt mit aller Deutlichkeit auf, wie wenige Menschen mit ihrem egoistischen und asozialen Verhalten unsere Gesellschaftseinrichtungen belasten und missbrauchen.
Einer Laschheit im Umgang mit solchen Mitmenschen, vor allem mit dem oben beschrieben Migrations- und Delikthintergrund, müssen wir unmissverständlich entgegentreten.
Dies sind wir allen anderen Bewohnern des Kantons Zürich schuldig, die sich in der heutigen schwierigen Zeit solidarisch und sozial verhalten, obwohl unter Umständen ihre nahe Zukunft durch die Pandemie im Ungewissen liegt.
Der Regierungsrat hat bewusst das Rückkehrzentrum Urdorf wegen der Pandemie stark unterbelegt. Daher ist es richtig, dass dieser Standort unter gleichen Bedingungen weitergeführt wird. Die abgewiesenen Asylbewerber haben soeben im Erlenhof bewiesen, dass sie einer besseren Unterkunft nicht würdig sind bzw. eine solche nicht wertschätzen. Eine Mitwirkung zur Bekämpfung der Pandemie darf auch von diesen Leuten erwartet werden.
Dem Regierungsrat gebührt Dank für das konsequente Verhalten in dieser Sache.
Pierre Dalcher, Kantonsrat, SVP Schlieren und Sandra Bossert, Kantonsrätin, SVP Wädenswil
Sachbeschädigungen gehören wohl noch zu den «milderen» Straftaten weggewiesener Asylbewerber.Bild: pexels.com