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Der grosse wirtschaftliche Schaden darf nicht noch grösser werden

Corona-Krise aus der Sicht eines Unternehmers:

Die Massnahmen des Bundesrates zum Schutz vor dem Corona-Virus haben dramatische Auswirkungen auf unsere Wirtschaft. Gegen zwei Millionen Menschen, also mehr als ein Drittel aller Arbeitnehmenden, sind in Kurzarbeit, über 150’000 Menschen sind arbeitslos. Der vom Bundesrat via Notrecht verordnete Stillstand eines grossen Teils unserer Wirtschaft und des öffentlichen Lebens kostet 6 Milliarden Franken pro Woche.

Verfassungmässige Ordnung wiederherstellen

Mit dem fast kompletten Lockdown, der mit den aktuellen Entwicklungen nicht mehr zu rechtfertigen ist, wird unsere ganze Wirtschaft zugrunde gerichtet. Die befürchtete «Corona-Welle» ist ausgeblieben. Viele Spitäler stehen leer, müssen selber Kurzarbeit anmelden. Selbst die Intensivstationen für Corona-Erkrankte haben viel Platz. Ein besonderer Anlass für die Aufrechterhaltung des Ausnahmezustands ist somit nicht mehr geboten. Höchste Zeit also, die Grundrechte keinen Tag unnötig länger durch unverhältnismässige Notstandsmassnahmen einzuschränken. Vor allem dürfen jetzt keine weiteren Gelder mehr unter Notrecht gesprochen werden. Auch sind alle jene Bestrebungen entschieden zu bekämpfen, die einen staatlich verordneten Mietzinsverzicht fordern. Dies wäre nichts anderes als eine staatlich angeordnete Enteignung und ein massiver Eingriff in die verfassungsmässig garantierten Eigentumsrechte.

 

Fass ohne Boden

Rund ein Drittel, also jeder dritte Schweizer Berufstätige ist in Kurzarbeit oder bereits arbeitslos. Die Pleitewelle steigt rapide an – hierbei sind besonders Selbstständige und kleinere Firmen betroffen: Sie stehen vor dem Ruin. Der Bund sowie die Kantone schiessen Tag für Tag Milliarden Franken in ein Fass ohne Boden. Zugesagt wurden 62 Milliarden Franken – Geld, das wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler am Ende zahlen müssen. Die seit Wochenbeginn gewährte partielle Wiederbelebung von Gesellschaft und Wirtschaft aus der Zwangsruhe geht dabei zu wenig weit. Jetzt muss schnell gehandelt werden! Doch unser Bundesrat zaudert. Dabei kostet jeder versäumte Tag dem Gewerbe, den Unternehmen und unserem Land Hunderte von Millionen Franken. Jeder Tag treibt Zehntausende in die Arbeitslosigkeit, in Pleiten und Armut! Daher muss auch die Personenfreizügigkeit weiter ausgesetzt werden, damit zuerst arbeitslose Schweizerinnen und Schweizer wieder eine Anstellung finden.

 

Verschuldung von Bund und Kantonen steigt ins Unermessliche

Wir müssen uns vor dem Coronavirus schützen und dürfen es nicht unterschätzen – das ist unbestritten. Klar ist aber auch, dass sich die epidemiologische Lage fortlaufend verbessert hat, dass die Zahlen positiver Tests sinken und die Spitaleinweisungen wegen Corona in der Zwischenzeit nahe bei null liegen. Wer Recht hat, ob das Coronavirus als «gefährlich» oder «weniger gefährlich» einzustufen ist, lässt sich erst in weiter Zukunft klären. Aber Regierungen und Parlamente müssen jetzt den politischen Weg festlegen, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Die Tragik der von Bundesrat verordneten, eingeschränkten Lockerung liegt darin, dass die indirekten Folgeeffekte einer zu lange zu stark eingedämmten Wirtschaft und Gesellschaft eben nur scheinbar unsichtbar bleiben Tatsächlich aber addieren sich die vielen dezentralen und kleinen ökonomischen Einzelschicksale eben doch zu einem beträchtlichen Gesamtschaden, was schon aus einer rudimentären Überschlagsrechnung ersichtlich wird.

 

War der Lockdown überrissen?

Nimmt man die jährliche Wertschöpfung von rund 700 Mrd. Fr., zeigt sich, dass jede Woche, in der die schweizerische Volkswirtschaft nur mit halber Kraft ­vorankommen kann, zu Einbussen von rund 7 Mrd. Fr. führt. Diese belasten zwar nicht direkt den Staatshaushalt, jedoch aber die privaten Kassen. Beispielsweise werden ab 11. Mai die obligatorischen Schulen wieder geöffnet, während ich als Unternehmer schweizweit meine acht Ausbildungsstandorte weiterhin bis voraussichtlich 8. Juni geschlossen halten muss. Ein Argument bei der schrittweisen Lockerung war ja die Rückverfolgbarkeit, z. B. bei Coiffeursalons, welche die Namen ihrer Kunden notieren müssen. Das ist ein Hohn, denn bei unseren Kursteilnehmern, deren Weiterbildungen grösstenteils ebenfalls obligatorisch durch den Gesetzgeber sind und zu einem grossen Teil von der öffentlichen Hand beauftragt werden, kennen wir sogar die AHV-Nr. oder die Führerausweis-Nr. – und nicht nur deren Namen! Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass ich als Unternehmer auf vollen Auftragsbüchern

mit gebuchten Weiterbildungen und Firmenkurse sitze, aber meine Ausbildungsstandorte weiterhin geschlossen halten muss. Daher mein Apell als Unternehmer: Will der Bundesrat keinen Kollaps für die gesamte Volkswirtshaft riskieren, muss er handeln – und zwar sofort! Das Staatssekretariat für Wirtschaft geht von 50 Prozent der Arbeitnehmer in Kurzarbeit und einem etwaigen Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 7 Prozent aus. So eine Krise hatten wir noch nie. Schon jetzt entsprechen die Unterstützungsmassnahmen des Bundes den Ersparnissen von 25 Jahren. Noch unsere Kinder werden für diese Corona-Schäden bezahlen. Die Gefährlichkeit der Pandemie ist anfänglich überschätzt worden und die prognostizierte Katastrophe ist nicht eingetroffen. Eine Frage allerdings bleibt offen, und es wird wohl nie eine schlüssige Antwort darauf geben: War der am 16. März verkündete und umgesetzte Lockdown wirklich nötig und angemessen – oder war er überrissen?

 

Bildlegende:

Lockdown: Immenser Schaden für die Wirtschaft.

Bild/Quelle: Sulser Group.

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