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Der Kanton Zürich und seine Spitäler

Die Ursachen für die finanziellen Probleme vieler kantonaler Spitäler müssen genau untersucht werden. Hyperaktivismus verspricht keine Verbesserung.

Viele Spitäler im Kanton Zürich habe finanzielle Probleme. Bild: Wikipedia

Das Gesundheitswesen ist stark reglementiert und so bildet seit dem Jahr 2012 das Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz (SPFG) eine gesetzliche Grundlage für die Gesundheitsversorgung, sprich die Spitalplanung, im Kanton Zürich. Diese Grundlage wird ca. alle 10 Jahre überarbeitet, was letztmals per 2023 erfolgte. Im ganzen Prozess wurde auch die Wirtschaftlichkeit der Spitäler, als Grundlage für die Vergabe der Leistungsaufträge, geprüft.

Operative Verantwortung liegt bei Spitälern

Wenn, wie vorige Woche geschehen, an einem Montagmorgen also mehrere Fraktionserklärungen zur Spitalfinanzierung im Kantonsrat verlesen werden, dann muss etwas in Bewegung geraten sein. Die erdrutschartige Bewegung findet in den Spitalfinanzen statt und alle Spitäler, die aktuell oder in den letzten Jahren Neubauten erstellt haben, sehen sich heute in finanzieller Schieflage. Die Gesundheitsdirektion (GD) trägt aber nicht die operative Verantwortung für mehr als 22 Spitäler im Kanton. Die GD trägt nicht einmal die operative Verantwortung für die vier kantonalen Spitäler. Lassen Sie diese eine Frage zu: Wofür wird der jeweilige Spitalrat, der Verwaltungsrat dieser Gesundheitsinstitutionen, gewählt? Das Gesetz über das Universitätsspital Zürich (USZG) besagt exemplarisch, «der Spitalrat beschliesst den Entwicklungs- und Finanzplan, legt die Infrastruktur- und Investitionsplanung fest». Damit ist geregelt, welches Gremium hier und in den anderen Spitälern verantwortlich zeichnet. Es ist nicht Regierungsrätin Natalie Rickli (SVP), nicht die Gesundheitsdirektion, weder der Regierungsrat noch der Kantonsrat.

Genaue Untersuchung nötig

Die finanzielle Schieflage der Spitäler hat verschiedene Gründe und diese sind genauer zu untersuchen. Klarheit darüber, welche Spitäler langfristig, organisatorisch und finanziell stabil aufgestellt sind, werden wir erst danach erhalten. Strukturelle Defizite, nicht kostendeckende Tarife, stark gestiegene Lohnkosten, um nur einige Ursachen der heutigen Misere zu nennen, können und dürfen nicht durch kantonale Subventionen aufgefangen werden. Politische Aufrufe, die eine «Re-Kantonalisierung » oder wie bei den Grossbanken eine kantonale «Finanzierung der Systemrelevanz» verlangen, zielen am Problem vorbei. Der Kanton Zürich braucht weder Gesetzesänderungen noch politischen Hyper-Aktivismus. Er braucht eine Strukturbereinigung, auch wenn diese heute «besonders schmerzvoll » erscheint.

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