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Der Schiffszuschlag bleibt – vorläufig

Der Kantonsrat hat am Montag ein dringliches Postulat der SP, welches die sofortige Abschaffung des Schiffszuschlags forderte und bis weit in bürgerliche Kreise Unterstützung fand, mit 91 zu 74 Stimmen bei 10 Enthaltungen deutlich abgelehnt.
Zugegeben, der Schiffsfünfliber kommt bei den Passagieren und den Seegemeinden schlecht an. Auch kann und soll man das Erheben von Gebühren kritisch hinterfragen. Doch um was geht es eigentlich? Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Kanton durch einen leistungsfähigen öffentlichen Verkehr nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu erschliessen. Das Problem der Zürichsee Schifffahrtsgesellschaft (ZSG) ist die Wirtschaftlichkeit. Bei einem Kostendeckungsgrad von durchschnittlich gerade einmal 37 Prozent unterstützt die Öffentlichkeit jede Fahrt auf dem See mit zwei Drittel der Kosten, in Zahlen bedeutet dies jährlich zwölf Millionen Franken Defizit, welches durch die öffentliche Hand zu decken ist. Nun gibt es im ZVV-Gebiet auch andere Verbindungen, welche einen schlechten Kostendeckungsgrad aufweisen, allerdings ist die Erschliessung von kleineren und geografisch entfernteren Gemeindeteilen wie Sternenberg, Schleinikon oder Bubikon klar ein öffentlicher Grundauftrag und diese Linien schlagen mit einem weit geringeren Defizit zu Buche. Mit Ausnahme gewisser Querverbindungen, welche von «Überseependlern» täglich genutzt werden, ist die Schifffahrt deshalb ein hoch subventioniertes Freizeitvergnügen. Auf keinem anderen See in der Schweiz ist es möglich, zum gleichen Tarif wie der der Bahn, eine fröhliche Schifffahrt zu geniessen. Die Preise liegen dort, selbst bei Berücksichtigung des Zuschlags, über dem doppelten Betrag für vergleichbare Strecken. Der Schiffsfünfliber ist also eine angemessene,
verursachergerechte Massnahme, welche zur Reduktion des massiven Defizits beiträgt. Natürlich hat der umstrittene Zuschlag dazu geführt, dass viele Passagiere aus Protest die Schifffahrt vorübergehend boykottierten und dies zu einem Fahrgastrückgang führte. Mit dieser Entwicklung wurde gerechnet. «Geisterschiffe», wie kolportiert wurde, sind aber deshalb bei Weitem nicht unterwegs. Wie schlecht muss es um die Schifffahrt stehen, wenn das Erlebnis der Fahrt entlang unseren schönen Seegemeinden mit Blick auf die Glarneralpen nicht fünf Franken wert ist? Die Mehrheit im Rat folgte daher dem Antrag der Regierung, nun nicht in Aktionismus zu verfallen, sondern über einen Zeitraum von drei Jahren die Entwicklung zu beobachten und dann die Lage neu zu beurteilen. Denn wirklich konsequent wäre es, die ZSG aus dem ZVV auszugliedern und sich im freien Markt behaupten zu lassen. Das würde jedoch ohne Zweifel die Existenz der ZSG gefährden und zu massiven Preiserhöhungen führen, welche die Akzeptanz weit mehr strapazieren würden als der bescheidene Zuschlag. Die intensive Diskussion ist nun aber ein Schuss vor den Bug der ZSG. Diese wird gut beraten sein, in den kommenden Saisons das Angebot quantitativ und qualitativ zu überprüfen, um gleichzeitig attraktiver und wirtschaftlicher zu werden. Es bleibt nun abzuwarten, ob die zahlreichen weiteren Vorstösse, welche in dieser Angelegenheit im Rat pendent sind, zu weiteren epischen Debatten führen werden, oder ob man sich angesichts des deutlichen Resultats zu einem Moratorium durchringen kann, was der Ratseffizienz und damit schlussendlich auch wieder dem Steuerzahler dienlich wäre.

Ein Kommentar zu “Der Schiffszuschlag bleibt – vorläufig”
  1. Otto Hüsser sagt:

    Wie lange fahren noch VZO – Gelenkbusse täglich alle Stunde meistens leer von Egligen ohne Halt nach Schutt/Atzmännig und anschliessend meistens leer ohne Halt wieder zurück?? Wer bezahlt diesen Leerlauf?? wer bezahlt den Diesel?? Wer ist schuld am unnötigen CO2 Ausstoss?? Vermutlich der Steuerzahler, der Passagier einer anderen Linie und der Verbraucher, dem ab 2018 wieder 3 Franken höhere CO2 Abgabe pro 100 Liter Heizöl belastet wird.

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