Details zum Stromfresser-Gesetz

Viele lassen sich bei Abstimmungen durch die Kampagnen der einzelnen Lager leiten, aber werden die Gesetze, über die wir abstimmen, denn auch von A–Z durchgelesen? So findet sich im ersten Artikel bereits das Hauptziel, nämlich die «Verminderung von Treibhausgasemissionen und Anwendung von Negativemissionstechnologien ». Was die «Verminderung » betrifft, werden wir in Art. 4 rasch fündig. Da steht nämlich, dass im Sektor Gebäude und Verkehr die Treibhausgasemissionen jeweils um 100 Prozent zu reduzieren sind.
Aber was sind nun diese «Negativemissionstechnologien»?
Art. 2 des Gesetzes erläutert die Begriffe und beschreibt beispielsweise, dass CO2 mittels dieser Technologien aus der Atmosphäre entfernt und dauerhaft in Wäldern, Böden etc. gebunden wird. Wie sollen wir das denn bitte schaffen, wenn wir die Böden noch mehr verbauen und Wälder roden, um Hunderte Windräder und deren Zugangsstrassen zu errichten? Allein das Fundament und die dazugehörige Kranstellfläche für jedes einzelne Windrad versiegeln Naturböden dauerhaft im Umfang von mindestens 2000 Quadratmetern, was der Wasserfläche von 1,6 Schwimmbecken (50x25m) entspricht. Somit müssen wir unter anderem mittels «Kohlenstoffspeicher im Ausland » (Art. 3, Abs. 5) die Rechnung ausgleichen und das ist einfach nur die nächste Form von «Greenwashing». Besser wäre es für diese Rechenspiele, bei der Ursache von Energieverbrauch und versiegelten Böden anzusetzen, nämlich bei der bald 10-Millionen- Schweiz.

Bau eines Betonfundaments für ein Windrad. Die geplanten Windrad-Fundamente im Kanton Zürich werden etwa 1500 Tonnen wiegen. (Quelle: Wikipedia)