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Die erste Woche der Herbstsession 2023

Es herrscht emsiges Treiben im Bundeshaus. Die Vereinigte Bundesversammlung feierte das Jubiläum der 175-jährigen Bundesverfassung. Schon bei der Einführung der Bundesverfassung war die Schweiz ein Sonderfall. Inmitten von Monarchien entstand 1848 aus dem Staatenbund ein demokratischer Bundesstaat.

Das neue Tympanon des Bundeshauses. Ganze 246 dreieckige Keramik­platten im Giebel­feld werden mit dem Licht spielen. (Bild: Therese Schläpfer)

114 Artikel haben die zerstrittenen Kantone zusammengeführt und bis heute zusammengehalten. Das Zweikammer- System mit gleichen Rechten nach amerikanischem Vorbild hat sich bewährt. Dieser wichtige Zeitpunkt in der Schweizer Geschichte wird hoffentlich ein Anstoss für die Schulen sein, dieses vernachlässigte Thema im Unterricht vertieft zu behandeln und den Sonderfall Schweiz zu erklären.

Peinliche linke Jubiläumsfeier

Während sich anfänglich die Feier mit dem Aufspielen eines Orchesters würdig gestaltete, nahm sie im weiteren Verlauf eine einseitige Wende und wurde zu einer Schultheateraufführung. Den Linken mit ihrem schrägen Geschmack für Kunst gefiel dies. Zu unserem Erstaunen durfte der SP-Politikwissenschaftler Claude Longchamp sich stolz ans Rednerpult stellen. Weiter bekam der linkslastige St. Galler Komiker Joachim Rittmayer eine Bühne. Er stellte sich vor einiger Zeit, als Toni Brunner um den Ständeratssitz kämpfte, an die Seite von Paul Rechsteiner. Die Peinlichkeiten überboten sich, als die Romandie lächerlich gemacht und unsere Landeshymne verhunzt wurde. Was eine würdige Feier werden sollte, zeigte sich als abschätzige Darstellung unserer Schweiz, ganz im Sinne von linken Ideen. Die peinliche Feier wurde übrigens von den beiden Mitte-Ratspräsidenten organisiert. Die Einweihung des Tympanons, von welchem ich schon berichtet habe, war dann ein würdiger Anlass. Und die 246 Kacheln werden auch bleiben wie die Bundesverfassung.

Mitte-Links-Allianz verteuert den Strom weiter

Der Mantelerlass soll eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien ermöglichen. Dabei debattierten wir über die Solarpflicht für Gebäude und Parkflächen. Die Mitte-Links-Mehrheit beschloss die verpflichtende Nutzung von Solarenergie auf Neubauten mit einer Dachfläche ab 300 m2, für neue Parkplätze von 500 m2 – was rund 25 Parkplätzen entspricht – und für bestehende Parkplätze mit einer Fläche von 1000 m2, also ab rund 50 Parkplätzen. Betroffene Unternehmen wie Läden, Hotels, Sportvereine, Landwirtschaftsbetriebe usw. müssen um- und aufrüsten und sehen sich mit hohen Kosten konfrontiert. Sie werden diese auf ihre Kunden abwälzen müssen. Die Produkte werden teurer, alle werden zur Kasse gebeten. Weil der mit Solarpanels produzierte Flatterstorm grossen Schwankungen unterliegt, muss das Stromnetz ausgebaut werden. Diese Kosten werden auf über 40 Milliarden beziffert und auf den Konsumenten abgewälzt. Eine nicht absehbare Stromverteuerung wird uns alle treffen.

Ausbau der A1

Das Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen wurde zusammen mit unseren eingebrachten Minderheitsanträgen gutgeheissen. Damit will der Bundesrat im internationalen Gütertransport auf der Strasse den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen gewährleisten. Erfreulicherweise wurde die Motion von Erich Hess zum Ausbau der A1 auf sechs Spuren angenommen. Bekämpft wurde dieser Vorstoss von den Grünen. Sie sehen das vergrösserte Verkehrsaufkommen aufgrund des Strassenausbaus. Den Bevölkerungszuwachs blenden sie tunlichst aus. Bei der Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien », auch als Prämienentlastungsinitiative bekannt, dürfen wir den Kompromiss mit dem indirekten Gegenvorschlag als Erfolg verbuchen. Ursprünglich sollten vom Bund und den Kantonen zwei Milliarden für Prämienverbilligungen aufgewendet werden. Der Kompromiss sieht nun einen Betrag von über 350 Millionen vor. Kosteneinsparungen durch den Verzicht auf unnötige Eingriffe, Senkungen im administrativen Bereich oder eine Reduktion der Regulierungen wurden leider nicht in Betracht gezogen.

Umstrittene 5-Minuten-Regel: Die Bürger müssen informiert werden

Das Transplantationsgesetz muss wegen der Annahme der Initiative zur Organspende geändert werden. Bis auf einen Punkt herrscht Einigkeit im Parlament. Dieser betrifft die Organentnahme fünf Minuten nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand, die sogenannte 5-Minuten-Regel. Ich habe einen Vorstoss eingereicht, dass dies verboten wird. Die Behauptung, das Hirn sei nach fünf Minuten irreversibel geschädigt, ist sehr umstritten. Notfallmediziner stellen häufig fest, dass Menschen nach fünf Minuten Herzstillstand oft erfolgreich reanimiert werden können, sogar ohne Hirnschäden. Bis 2011 waren Organentnahmen nur erlaubt, nachdem der Spender von selbst einen Hirntod erlitten hatte, und die unterstützenden Kreislaufmaschinen mussten nie abgestellt werden. Seit ein paar Monaten wird nun die 5-Minuten-Regel angewendet. Dabei wird die Blutzufuhr zum Hirn nach fünf Minuten mit einem in die Aorta eingeführten Ballon gestoppt. Verrutscht der Ballon, wird die Maschine sofort abgestellt, weil befürchtet wird, es könnte sonst zu einer Selbstwiederbelebung des für tot erklärten Hirns kommen und das Schmerzempfinden käme zurück. Seit der Anwendung der 5-Minuten- Regel stiegen die Spenden um 46% an. Deutschland verbietet diese Regelung und in Italien muss nach einem Herz- Kreislauf-Stillstand 20 Minuten gewartet werden. Besonders seit die Widerspruchslösung gilt, müssen die Menschen über diese Tatsache informiert werden. Ich bin nicht gegen Organtransplantationen. Ich mag jedem Organempfänger einen Ersatz und damit sein neues Leben von Herzen gönnen. Aber auch die Organspender haben ein Recht, auf diese Tatsache aufmerksam gemacht zu werden.

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