Die Gemeinde Hagenbuch hat richtig gehandelt
Letzten Dezember hatte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Hagenbuch eingereicht. Der Bezirksrat hat nun entschieden, dass gegen die Gemeindebehörden Hagenbuch und damit auch gegen SVP-Gemeindepräsidentin Therese Schläpfer keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen erforderlich seien.
Medienmitteilung
Letzten Dezember hatte die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Winterthur-Andelfingen eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Gemeinde Hagenbuch eingereicht. Dabei ging es um den Fall einer Familie aus Eritrea. Die KESB warf der Gemeinde vor, ihre Pflichten nicht gesetzeskonform wahrgenommen zu haben. Der Bezirksrat hat nun entschieden, dass gegen die Gemeindebehörden Hagenbuch und damit auch gegen SVP-Gemeindepräsidentin Therese Schläpfer keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen erforderlich seien.
Die SVP des Kantons Zürich begrüsst diesen Entscheid. Allerdings müsste eine Gemeinde in Zukunft vor solchen juristischen Machenschaften von KESB-Behörden geschützt werden. Mit dem Beschreiten des Rechtsweges der KESB gegen die Gemeinde Hagenbuch – auf Kosten des Steuerzahlers notabene – zeigt diese Behörde auf, wie rechthaberisch, drohend und selbstherrlich sie handelt. Es darf nicht sein, dass eine Gemeinde wochenlang in der Presse am Pranger steht, nur weil sie sich gegen überbordende Sozialkosten und Inkompetenz der KESB zur Wehr setzt. Die Frage stellt sich, ob diese KESB auch mit den Menschen in gleicher Manier verfährt, welche in Not sind. Die SVP wird weiterhin mit allen politischen Mitteln dafür kämpfen, dass die KESB-Behörden zu Lasten der Gemeinden entmachtet werden. Zudem wir die SVP weiterhin dafür sorgen, dass die KESB-Behörden über ihr Tun vollumfänglich Rechenschaft ablegen müssen, was im heutigen rechtlichen Rahmen leider nicht der Fall ist.