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Die grösste Bedrohung unserer bewährten direkten Demokratie

Die Schweiz ist erfolgreich, die EU ist in der Krise. Das Rahmenabkommen 2.0 bringt nur Demokratieverlust und Geldabfluss nach Brüssel. Es gibt keinen vernünftigen Grund, uns der EU und ihrer Gerichtsbarkeit zu unterwerfen.

Die EU ist in der Krise und möchte von der Schweiz profitieren. Bild: Bing Image Creator

Knapp drei Jahre sind vergangen, seit der Bundesrat den ersten Versuch eines institutionellen Abkommens mit der Europäischen Union schnellstens zu Grabe getragen hat. Zu Recht führte er ins Feld, es hätte beim Souverän niemals eine Chance gehabt. Nun ist es als Zombie von den Toten wiederauferstanden und geistert als «Paketansatz», «Verhandlungsmandat » und «institutionelles Abkommen» aus der Berner Gruft. Der alte, vermoderte Wein kommt in neuen Schläuchen, stinkt aber noch schlimmer: Wir würden der EU zusätzlich in neuen Themenfeldern weitgehende Kompetenzen abtreten – zulasten des Schweizer Parlaments und Stimmbürgers. Es wären insbesondere die Bereiche Strom, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit und Landwirtschaft, bei denen zukünftig die Brüsseler Funktionärskaste anstelle von uns das Sagen hätte.

Erfolgreicher als die EU

Der grosse Sargnagel unserer Souveränität wäre unter anderem die Verpflichtung zur dynamischen – also mehr oder weniger automatischen – Übernahme von EU-Recht und im Streitfall die Unterstellung unter die EU-Gerichtsbarkeit. Das verletzt unsere jahrhundertealten tragenden Grundwerte der Unabhängigkeit, der demokratischen Rechte der Bevölkerung, der Neutralität und des Föderalismus. Wir haben die längeren Spiesse. Mit der Angleichung an die EU würden wir diese unnötig stutzen.

Schweiz wird bestraft

Schon vor Beginn der Verhandlungen haben die Schweiz und die EU definiert, dass die EU Ausgleichsmassnahmen verhängen kann. Übernehmen wir eine Vorschrift aus Brüssel nicht, bezahlen wir einen Ausgleichsbetrag mit einer Busse. Das bedeutet nichts anderes, als dass die rein politisch motivierten Strafen der letzten Jahre in der Forschung, der Börsenanerkennung oder der Med- Tech-Branche gar noch eine konkrete Grundlage erhalten würden.

Zwang zur Integration

Aus welchem Grund denkt die Schweizer Politik überhaupt über eine immer stärkere Anbindung an Brüssel nach? Schliesslich haben wir das Freihandelsabkommen von 1972, die Bilateralen Verträge I von 2000 und die Bilateralen II von 2008. Es dreht sich alles um den sogenannt «privilegierten Marktzugang»: Die EU hat sich in den letzten 30 Jahren weg von einer Freihandelszone zu einer Staatengemeinschaft entwickelt. Der «Staat EU» reguliert sich mit absurden Richtlinien und Verordnungen ins Abseits und schottet sich mit dieser Bürokratie gegen aussen ab. Das wird als Binnenmarkt bezeichnet. Wer den «privilegierten Marktzugang» will, muss entweder Mitglied der EU sein oder ein institutionelles Abkommen unterzeichnet haben. Dann bedürfen die Schweizer Exportprodukte in Europa keiner Extrazulassung. Gleichberechtigte bilaterale Verträge auf Augenhöhe reichen Brüssel längst nicht mehr. Aussereuropäischen Ländern wie Indonesien und Indien, die wirtschaftlich hungrig sind und zu denen wir zu Recht den Anschluss suchen, werden Hürden auferlegt. Das Nachsehen hätten aber auch alle Schweizer Unternehmen, die keine Exporte in den EURaum tätigen. Sie würden durch die dynamische Übernahme von EU-Recht mit seinen vielen Überregulierungs-Vorschriften in ihrer unternehmerischen Freiheit erstickt. Den EU-Marktzugang benötigen sie indes nicht.

Einseitig zugunsten der EU

Der Wegfall des bevorzugten Marktzugangs kostet die betroffenen Export- Unternehmen zwar Geld – das Seco schätzte vor einigen Jahren den Schaden auf rund 490 Mio. Der Zugang zum EU-Markt selbst bleibt jedoch dank Freihandelsabkommen erhalten. Und die Übernahme der gesamten EU-Regulierung jetzt und bis in alle Ewigkeit kostet uns ein Vielfaches an Geld und ideellen Werten. Weil die EU faktisch bankrott und deshalb immer auf der Suche nach Geld ist, erpresst sie nun den Schweizer Steuerzahler, der für den privilegierten Marktzugang seiner Exportunternehmen Marktzugangsbeiträge abliefern soll. Die Höhe des Geldbetrages ist unbekannt. Er dürfte willkürlich nach dem Bedarf der Brüsseler Funktionäre und ihrem Geldbedarf ausfallen. Die Finanzverwaltung des Bundes lässt bereits durchblicken, dass sich schon die möglichen Mehrbelastungen für die verschiedenen Forschungs- und Austauschprogramme auf fast eine Milliarde Franken zusätzlich belaufen – noch ohne die möglichen Strafen. Obwohl die EU in der Schweiz für gut 23 Milliarden Franken mehr Güter verkauft als die Schweiz in der EU, die EU also wirtschaftlich viel mehr auf uns angewiesen ist als umgekehrt, zahlt die EU der Schweiz keinen Marktzutrittsbeitrag. Völlig inakzeptabel, dass in Bern überhaupt nur über einen solchen Unterwerfungsvertrag nachgedacht wird.

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