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Die kantonale Volksinitiative ‘Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben’ ist lanciert

Anlässlich der heutigen Publikation im Amtsblatt vom 12. Januar 2018 beginnt die Unterschriftensammlung für die kantonale Volksinitiative der SVP ‘Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben’.

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Anlässlich der heutigen Publikation im Amtsblatt vom 12. Januar 2018 beginnt die Unterschriftensammlung für die kantonale Volksinitiative der SVP ‘Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben’.
Mit den offenen Grenzen, der Personenfreizügigkeit und dem gescheiterten Dubliner Übereinkommen ist die Kriminalität in der Schweiz markant angestiegen. Sämtliche Statistiken belegen, dass die Kriminalität wesentlich mit der Migration zusammenhängt.
Die Ausländerkriminalität ist zu einem Problem geworden, welches nicht nur die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt, sondern auch enorme Kosten zu Lasten der Gesellschaft mit sich bringt. Die Schweizer Bevölkerung wollte dieser Entwicklung im November 2010 mit der Annahme der Ausschaffungsinitiative entgegenwirken. Das Parlament nahm diesen Entscheid jedoch nicht ernst und verwässerte den Volksauftrag, wonach kriminelle ausländische Staatsbürger des Landes zu verweisen sind. Ganz ausgehebelt wurde das Volksverdikt jüngst durch das Obergericht des Kantons Zürich. Dieses hat entschieden, einen straffälligen deutschen Staatsbürger nicht auszuschaffen, obwohl die Kriterien für den Landesverweis zweifelsfrei erfüllt sind. Das Obergericht ist der Ansicht, dass das Freizügigkeitsabkommen über die Verfassung und das Schweizerische Strafgesetzbuch zu stellen sei.
Dass die Ausländerkriminalität in der Schweiz zu einem alltagsbestimmenden Problem geworden ist, spüren aber nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Behörden. Polizei und Justiz sind täglich und real mit diesem Problem und all seinen schwerwiegenden Folgen für die Opfer konfrontiert.
Auch den linken Exekutiv-Politikern entgeht die Ausländerkriminalität nicht. Nur können sie mit der Problematik nicht umgehen, da Ausländerkriminalität nicht in ihr ideologisches Weltbild passt. So hat die Stadt Zürich jüngst angeordnet, dass die Nationalität von Tätern inskünftig nicht mehr automatisch genannt wird. Während die Mehrheit des Schweizer Volkes kriminelle Ausländer ausschaffen will, versucht die Stadt Zürich nun der Ausländerkriminalität mit Faktenvertuschung Herr zu werden. Nationalrat Mauro Tuena, Präsident der SVP der Stadt Zürich und Stellvertreter des Initiativkomitees stellt fest: «Mit dem Verschweigen der Nationalität von Tätern will die Stadt Zürich die Ausländerkriminalität vor der Bevölkerung verheimlichen».
Die SVP ist jedoch nicht bereit, diese Zensurpolitik zu dulden. Sie lanciert deshalb die Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben», welche den Entscheid der Stadt Zürich wieder korrigiert.
Für die Bekanntgabe der Nationalität besteht ein klares öffentliches Interesse, da die Bevölkerung ein Recht hat, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert zu sein. Die Statistiken belegen, dass bei Straftaten Täter aus bestimmten Ländern überproportional vertreten sind. Kantonsrat Konrad Langhart, Präsident der SVP des Kantons Zürich und Vertreter des Initiativkomitees: «Die Bevölkerung hat ein Anrecht zu wissen, aus welchen Ländern die Leute kommen, welche hier die Sicherheit beeinträchtigen und so Mehrkosten bei der Polizei, Justiz und dem Strafvollzug verursachen».
Der Initiativtext lautet wie folgt:

Das Polizeigesetz vom 23. April 2007 wird wie folgt ergänzt:
§ 9a. Transparenz
1 Die Polizei informiert die Öffentlichkeit in transparenter Weise über Straftaten.
2 Bei Informationen gegenüber der Öffentlichkeit, namentlich in Medienmitteilungen und an Medienkonferenzen, werden bei Tätern, Tatverdächtigen und Opfern Alter, Geschlecht und alle Nationalitäten bekannt gegeben. Ein Migrationshintergrund wird auf Anfrage bekannt gegeben, soweit die Information verfügbar ist.
3 Von der Regelung gemäss Abs. 2 kann abgewichen werden, wenn erhebliche Gründe des Persönlichkeitsschutzes gegen die Bekanntgabe der erwähnten Merkmale sprechen oder wenn mit der Bekanntgabe Personen identifiziert werden können.

Das Initiativkomitee setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:

  • Hans-Peter Amrein, Kantonsrat SVP , Forch
  • Barbara Grüter, Kantonsrätin SVP, Rorbas
  • Konrad Langhart, Kantonsrat SVP, Oberstammheim (Vertreter)
  • Roger Liebi, Kantonsrat SVP , Zürich
  • Camille Lothe, JSVP , Zürich
  • Roland Scheck, Kantonsrat SVP , Zürich
  • Stefan Schmid, Kantonsrat SVP , Niederglatt
  • Barbara Steinemann, Nationalrätin SVP, Watt
  • Jürg Trachsel, Kantonsrat SVP, Richterswil
  • Mauro Tuena, Nationalrat SVP, Zürich (Stellvertreter)
  • Hans-Ueli Vogt, Nationalrat SVP, Zürich

Die Unterschriftensammlung startet am 12. Januar 2018 und endet am 12. Juli 2018. Für das Zustandekommen einer Kantonalen Volksinitiative müssen innert sechs Monaten 6’000 gültige Unterschriften gesammelt werden.

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