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Die Kriminalität im Kanton Zürich steigt an

Die Kriminalität steigt. Höhere Sträfen wären dringend angezeigt. Leider hat es das Parlament dieses Jahr versäumt, das Sexualstrafrecht angemessen zu verschärfen.

(Bild: Wikimedia Commons)

Wie ein Blick in die aktuelle Kriminalstatistik zeigt, ist die Anzahl Gewaltdelikte im Kanton Zürich im Vergleich zum Vorjahr um 9,3 Prozent angestiegen. Dazu kommen vor allem in der Stadt Zürich wiederholt Gewaltexzesse durch Chaoten, die sogar Polizisten und Sanitäter angreifen und hohe Sachschäden verursachen. Dies muss gestoppt werden. Ich habe zusammen mit der jungen SVP die Anti-Chaoten-Initiative lanciert, sodass künftig die verantwortlichen Chaoten die Kosten für die verursachten Schäden und Polizeieinsätze zu tragen haben. Die Anti-Chaoten-Initiative und der Gegenvorschlag werden bald auch vor das Volk kommen. Unter 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht mit Massnahmen, selbst in sehr schweren Fällen. Ich hatte dazu zusammen mit Valentin Landmann eine Parlamentarische Initiative im Kantonsrat eingereicht, welche fordert, dass bei besonders schweren Delikten wie Mord auch Erwachsenenstrafrecht angewendet werden kann und somit anstatt einer Schutzmassnahme auch eine Strafe (Freiheitsentzug) verordnet werden kann. Dies auch im Sinne der Abschreckung. Diese Themen würde ich auch gerne in Bern vorantreiben.

Importierte Kriminalität

Überproportional bei Gewaltdelikten vertreten sind Täter ausländischer Herkunft. Umso wichtiger ist es, daran festzuhalten, dass die Nationalität der Täter seitens der Polizei genannt werden muss, wie die SVP erfolgreich durchbringen konnte. Die Bevölkerung und die Opfer haben ein Anrecht auf diese wichtigen Informationen. Tatsache ist, dass in unseren Gefängnissen durchschnittlich 75 Prozent der Inhaftierten ausländischer Herkunft sind. Ihr Anteil ist vor allem bei Gewalt-, Tötungs- und Einbruchdelikten hoch. Man erinnere sich auch an die Massenschlägerei verschiedener Eritreer kürzlich in Opfikon. Um die oft auch importierte Kriminalität zu reduzieren, muss die Zuwanderung wieder gesteuert werden – einerseits durch strenge Grenzkontrollen und die Ausschaffung ausländischer Straftäter – andererseits durch die Begrenzung der Zuwanderung. Die soeben von der SVP lancierte «Nachhaltigkeits-Initiative» möchte Massnahmen ergreifen, wenn die Marke von 9,5 Millionen Einwohnern erreicht ist.

Keine Geldstrafen für Vergewaltiger

In der Schweiz kommt ein Drittel der wegen qualifizierter Vergewaltigung Verurteilten mit einer bedingt ausgesprochenen Strafe davon. Dies können viele Personen, auch ausserhalb unserer Partei, nicht nachvollziehen, da eine qualifizierte Vergewaltigung eines der schlimmsten Delikte darstellt. Im überparteilichen Komitee «Keine Geldstrafen für Vergewaltiger» habe ich mich dafür eingesetzt, dass es mit der Revision des Sexualstrafrechts im vergangenen Winter keine milden Strafen für Vergewaltiger gibt, sondern eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe bei Vorliegen einer qualifizierten Vergewaltigung. Der Nationalrat hat im Dezember das erste Mal darüber befunden. Erfreulich war, dass im Unterschied zum Ständerat der Nationalrat beim Grundtatbestand der Vergewaltigung die Möglichkeit von Geldstrafen ausgeschlossen hat. Der Nationalrat hat sich im neuen Sexualstrafrecht der «Nein heisst Nein»-Lösung des Ständerats angeschlossen und dabei auch den möglichen Schockzustand, das sogenannte Freezing, von Opfern in den Tatbestand der Vergewaltigung eingeschlossen. Eine Beschränkung auf «Ja heisst Ja», wie es die Linken wollten, wäre zu theoretisch gewesen.

Bürgerliche machen sich für Opfer stark

Zu bemängeln ist allerdings, dass sowohl für sexuelle Nötigung wie auch für den Missbrauch urteilsunfähiger Personen im neuen Sexualstrafrecht weiterhin Geldstrafen möglich sein werden. Die Linken betreiben hier eine Doppelmoral und oft mehr Täter- als Opferschutz. Für die qualifizierte Vergewaltigung sah der Ständerat ursprünglich eine Mindeststrafe von zwei Jahren vor, reduzierte diese in der Zwischenzeit – v.a. auf Initiative der Grünen und der FDP – wieder auf ein Jahr. Das Komitee und die SVP forderten bei einer qualifizierten Vergewaltigung mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe. Leider setzte sich der Ständerat durch. Für die qualifizierte Vergewaltigung gilt weiterhin eine Mindeststrafe von einem Jahr, die in der Regel auf Bewährung ausgesprochen wird. Ein solch tiefes Strafmass ist international beispiellos. Beide Räte schrieben immerhin fest, dass Sexualdelikte an unter zwölfjährigen Kindern nicht verjähren, was sehr erfreulich ist. Gewisse Erfolge konnten dank den Bürgerlichen somit bereits verbucht werden. Es gilt, an diesen Themen unbedingt dranzubleiben, auch im Sinne der Signalwirkung und der Abschreckung.

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SVP Nationalrätin (ZH)
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