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Die politische Einordnung der Corona-Krise

Seit einem Monat herrscht in der Schweiz eine „ausserordentliche Lage“. Gestützt auf das Epidemiengesetz setzt der Bundesrat via Verordnung selbst Grundrechte ausser Kraft. Nun gilt es so rasch als möglich zum verfassungsmässigen Zustand zurückzukehren.

Das neue Corona-Virus stellte die Welt innert weniger Wochen auf den Kopf. Am 16. März erklärte der Bundesrat die „ausserordentliche Lage“. Fortan steuerte Bundesbern das ganze Land zentral; die Kantone hatten nur noch eingeschränkte Kompetenzen. Freiheitsrechte wurden eingeschränkt, politische Prozesse heruntergefahren, die Wirtschaft faktisch lahmgelegt. Für den Rechtsstaat und die Demokratie sind solche Situationen eine enorme Bedrohung.

Wirtschaftlicher Schaden enorm

Während die Zwischenbilanz aus medizinischer Sicht verhalten positiv ausfällt, ist sie für die Wirtschaft verheerend: Der Stillstand verursacht massive wirtschaftliche Schäden. Eine Rezession ist unausweichlich, die Aktienmärkte sind im Keller. Der Bundeshaushalt steht vor einer enormen Belastung: Heute sind allein auf Bundesebene Mittel von über 62 Milliarden Franken gesprochen.

Aus Sicht der SVP ist klar: Weitere finanzielle Verpflichtungen sind zwingend vorgängig vom Parlament zu genehmigen. Die Bundeskasse darf nicht zu einem Selbstbedienungsladen verkommen. Der Wettlauf um Subventionen und Unterstützungsbeiträge ist in vollem Gange. Selbst Grossbetriebe melden Bedürfnisse an. Man fragt sich bisweilen, wie sich all die Unternehmen im Wettbewerb hätten bewähren wollen, wenn ihnen schon nach einem einzigen Monat mit Ertragseinbussen das Wasser zum Hals steht.

Kurzarbeit für Staatsbetriebe?

Der Staat ist keine Vollkaskoversicherung – und er hat auch kein eigenes Geld. Unter diesem Titel müssen die Massnahmen zur Krisenbekämpfung diskutiert werden. Eines der wichtigsten staatlichen Instrumente ist die Kurzarbeit. Sie soll nicht nur Unternehmen vor dem Konkurs bewahren, sondern insbesondere auch Massenentlassungen verhindern. Für KMU hat sich dieses Mittel bewährt. Abzulehnen ist hingegen, dass nun auch Betriebe wie die SBB, SRG, die Post oder öffentliche Spitäler Kurzarbeit einführen wollen. Eine Absurdität, denn den genannten Betrieben droht bekanntlich auch bei grossen Defiziten kein Konkurs. Diesem Missbrauch ist der Riegel zu schieben.

Ein anderes Instrument sind die von Bundesrat Ueli Maurer lancierten Überbrückungskredite. Sie sollen die Liquidität von KMU sicherstellen und ihnen so ermöglichen, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dies ist namentlich mit Blick auf die Wahrung der Rechtssicherheit von erheblicher Bedeutung. Vertragliche Verpflichtungen – etwa die Bezahlung von Lieferungen oder der Miete – bestehen auch in Krisenzeiten unverändert. Umso wichtiger ist es, dass entsprechende Schulden beglichen werden können, weil sich sonst das Problem bzw. der Liquiditätsengpass einfach verschiebt.

Rechtssicherheit als oberstes Gut

Notstandssituationen sind gefährlich: Krisen, Kriege oder Katastrophen fordern den Rechtsstaat heraus. Die Abläufe der Gesetzgebung benötigen oft viel Zeit. Darum behilft man sich in solchen Situationen mit Notrecht: Der Regierung werden weitgehende Befugnisse übertragen.

Letztmals gab es eine solche Situation im Zweiten Weltkrieg. Das damalige Vollmachtenregime rief heftige Kritik hervor, denn es stützte sich nicht auf die Verfassung ab. Der Bundesrat konnte rechtsetzende Verordnungen ohne Gesetzes- und Verfassungsgrundlage erlassen. Eine enorme Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat. Wegen der existenziellen Bedrohung nahm man dies in Kauf. Beendet wurde der ausserordentliche Zustand erst 1952 – und nur dank einer Volksinitiative!

Vergessen wir nicht: Die Einführung der Direkten Bundessteuer stammt genau aus dieser Zeit. Sie wurde nie aufgehoben und gilt bis heute. Dies muss uns eine Lehre sein. Forderungen, welche geltende Gesetze auf den Kopf stellen wollen, sind abzulehnen. Dass der Mieterverband einen Mieterlass fordert, dass die Grünen Flüchtlinge einfliegen wollen und die Sozialisten Fördergelder für die Medien beantragen – all dies hat weniger mit dem Corona-Virus als mit langfristigen politischen Zielen zu tun. Darum: Aufgepasst!

Was ist zu tun?

Eine schrittweise Lockerung der Notstandsmassnahmen ist überfällig. Es gilt nun, verbindliche Regeln festzulegen, die bei einer Öffnung einzuhalten sind: Abstand halten, Hygienemassnahmen, Tragpflicht für Schutzmasken, eine Begrenzung der Anzahl Kunden. Wer die Regeln einhalten kann, soll arbeiten dürfen.

So ist es vielen Betrieben des Detailhandels – Papeterien, Boutiquen, Blumenläden – wieder möglich, Kunden zu empfangen. Gleiches gilt für Dienstleister wie Coiffeursalons. Bei Restaurants ist denkbar, zunächst die Öffnung einer beschränkten Zahl Plätze über die Mittagszeit zu erlauben, damit die Arbeitstätigen sich verpflegen können. Weitere Schritte können folgen. Schauen wir vorwärts – damit der wirtschaftliche Schaden nicht noch grösser wird.

Aber vergessen wir eines nicht: Die gravierendsten – oft irreversiblen – Schäden drohen im staatspolitischen Bereich. Hier sind wir Politiker dringend gefordert!

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SVP Nationalrat (ZH)
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