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Die Senkung der Prämienlast der einen ist die Erhöhung der Steuerlast der anderen

Bundesrecht verpflichtet die Kantone, die Prämien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen.

Das Gesundheitssystem in der Schweiz ist angeschlagen. Die SP-Initiative bietet nur Umverteilung statt Lösungen. Bild: Adobe Stock

In diesem Sinne griff der Bund den Kantonen in den letzten Jahren mit jeweils 2,9 Milliarden Franken unter die Arme. Der Beitrag aller 26 Kantone umfasst 2,6 Milliarden Franken. Also wendet der Steuerzahler momentan insgesamt 5,5 Milliarden auf für die Übernahme und Vergünstigung der Krankenkassenprämien von rund 2 371 000 Einwohnern. Das sind 27,6 Prozent der Bevölkerung, denen der Steuerzahler unter die Arme greift. Nach der Idee der SP und ihrer Volksinitiative, über die wir am 9. Juni 2024 schweizweit abstimmen, müsste in Zukunft niemand mehr als 10% seines verfügbaren Einkommens für die Prämien der Grundversicherung aufwenden.

Teurer als die 13. AHV-Rente

Die so notwendigen Mehrkosten wären horrend hoch. Gemäss Botschaft des Bundesrats zu diesem Geschäft müsste bei Einführung im Jahr 2026 mit zusätzlichen Kosten von 6,5 Milliarden Franken gerechnet werden. Davon hätte der Bund 5,2 Milliarden und die Kantone 1,3 Milliarden Franken zu tragen. Die Mehrkosten würden in der Folge rasch und ungebremst ansteigen. 2030 wären es bereits 8,2 Milliarden Franken an Zusatzausgaben, also eine jährliche Ausgabensteigerung von rund 400 Millionen Franken. Das entspricht in etwa einem Mehrwertsteuerpromille. Oder mit anderen Worten und Zahlen: Die Umsetzung allein dieser Volksinitiative würde uns alle zehn Jahre ein zusätzliches Prozent Mehrwertsteuer kosten! Damit kämen uns die zusätzlichen Prämienentlastungen schon bald doppelt so teuer zu stehen wie die 13. AHVRente, deren Finanzierung auch in den Sternen steht. Menschen mit sehr tiefen Einkommen erhalten bereits heute erhebliche Prämienverbilligungen. Menschen in Armut profitieren von einer vollen Prämienübernahme. Bei ganz grossen Einkommen fällt die Prämie prozentual weniger ins Gewicht.

Die Zürcher SVP hat die bessere Lösung

Der Mittelstand trägt heute schon die grösste Belastung der stetig steigenden Gesundheitskosten. Die SVP will bekanntlich die Entlastung des Mittelstandes von den Prämien nicht über die individuelle Prämienverbilligung (IPV) erreichen, sondern über die Steuern – indem die geleisteten Krankenkassenprämien vollständig von den Steuern abgezogen werden können. Die Zürcher SVP hat dazu Ende Februar eine neue Volksinitiative bei der Staatskanzlei Zürich deponiert. Das Prämienwachstum ist ein Riesenproblem, aber hier macht die SP das, was sie am liebsten macht: bloss noch mehr umverteilen. Wir brauchen aber kostensenkende Massnahmen im Gesundheitswesen und nicht immer mehr Gelder, die der Staat den einen nimmt und den anderen gibt. Und hier bietet das Volksbegehren der Sozialdemokraten – wie schon bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente – keinerlei Lösungen an.

In der Waadt fliesst jeder zehnte Franken in die Prämienverbilligung

Im Kanton mit den höchsten Prämien, in Genf, wo 2024 volle 454 Franken pro Monat bezahlt werden, hat die Stimmbevölkerung 2019 eine solche 10%-Deckelung abgelehnt. Es gibt aber einen Kanton, wo diese 10%-Regel im Rahmen eines grossen Reformpakets an der Urne gutgeheissen wurde, nämlich die Waadt im März 2016. Dieses Paket enthielt eine Steuersenkung für Unternehmen und gleichzeitig verschiedene sozialpolitische Massnahmen. Seit 2019 sind diese in Kraft und die Prämien auf 10% des verfügbaren Einkommens gedeckelt. Dafür zahlt aber der Waadtländer Mittelstand einen hohen Preis: Allein die Finanzierung der Prämienverbilligung macht 10% des Staatshaushalts des Kantons Waadt aus! Währenddessen wendet der Kanton Zürich 1,1 Milliarden Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien auf – ein prozentual deutlich geringerer, aber auch ein bedeutender Posten im mittlerweile fast 19 Milliarden Franken schweren Staatshaushalt.

Auch der indirekte Gegenvorschlag ist teuer

Jede Volksinitiative bewirkt etwas, leider auch diese. Das Parlament hat als Kompromiss und Alternative mit einem indirekten Gegenvorschlag reagiert und ist den Initianten mit einer Gesetzesänderung entgegengekommen. Über den Gegenvorschlag wird aber nicht abgestimmt, sondern er tritt automatisch in Kraft, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird. Wird die Volksinitiative angenommen, so tritt ausschliesslich die Volksinitiative in Kraft. Der gefundene Kompromiss in Form dieses indirekten Gegenvorschlags belastet ausschliesslich die Kantone. Sie werden zu Mehrkosten in Höhe von insgesamt etwa 356 Millionen Franken für zusätzliche Prämienverbilligungen verpflichtet. Diese Millionen sind aber wie erwähnt nicht Gegenstand der Abstimmung am 9. Juni. Um diese weitere Umverteilungsübung der Linken in die Schranken zu weisen, braucht es ein NEIN zu dieser sozialdemokratischen Initiative. Die SVP hat gleich wie FDP, Mitte-Partei und Grünliberale die NEINParole gefasst.

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SVP Nationalrätin (ZH)
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