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Die SVP des Kantons Zürich begrüsst die Aufhebung des PJZ-Gesetzes

Die SVP des Kantons Zürich begrüsst die vom Regierungsrat angestrebte Aufhebung des Gesetzes für ein Polizei- und Justizzentrum. Der entsprechende Antrag ist nicht weniger als ein Eingeständnis dafür, dass dem Souverän 2003 eine auf falschen Angaben und Kostenschätzungen beruhende Vorlage zur Abstimmung unterbreitet wurde. Das damals versprochene Projekt ist mit den veranschlagten Kosten nicht zu realisieren. Die SVP erachtet dies als schwerwiegenden Verstoss gegen den verfassungsmässigen Grundsatz von Treu und Glauben.

Die SVP steht uneingeschränkt zur Ablehnung des im September beantragten Objektkredits durch den Kantonsrat. Einmal mehr hatte sich gezeigt, dass man in Regierung und Verwaltung jedes Kostenbewusstsein verloren hat. Kostenüberschreitungen und Nachtragskredite sind bei öffentlichen Bauvorhaben an der Tagesordnung. Man hat offenbar vergessen, dass man mit anvertrautem Geld besonders haushälterisch umgehen müsste. Die SVP wird den – offenbar unausweichlichen – Abstimmungskampf dafür nutzen, dies in Erinnerung zu rufen.

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