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Die SVP-Fraktion wird die kantonale Steuervorlage 17 im Kantonsrat vorbehaltlos unterstützen

Die SVP-Kantonsratsfraktion stimmt der vom Regierungsrat unter Federführung von Finanzdirektor Ernst Stocker vorgelegten Steuervorlage 17 weiterhin zu. Sie wird dementsprechend alle von rot/grün eingebrachten Minderheitsänderungsanträge, welche darauf abzielen, Steuererleichterungen zu verhindern oder Mehrkosten für die Wirtschaft zu generieren, ablehnen. Auch den Mehrheitsantrag der WAK, Korporationen mit Teilrechten zu einem höheren Satz zu besteuern, lehnt die SVP-Fraktion aus prinzipiellen Überlegungen ab.
Die SVP stand und steht weiterhin zum Kompromiss, den die Regierung, die Städte und Gemeinden sowie die Kirchen miteinander ausgehandelt haben. Die Steuervorlage 17 beinhaltet moderate Steuererleichterungen für die Wirtschaft. Die von SP und Grünen eingebrachten wirtschaftsfeindlichen Änderungsanträge wird die SVP in der Kantonsratsdebatte allesamt ablehnen. Diese würden dem Wirtschaftskanton Zürich im interkantonalen Steuerwettbewerb nicht nur einen grossen Wettbewerbsnachteil bringen, sondern ihn im schweizweiten Vergleich in eine regelrechte «Steuerwüste» verwandeln. Dies wäre für den Wohlstand und die Zukunft des Kantons Zürichs fatal.
Weiter nimmt die SVP mit Erstaunen und gleichzeitigem Befremden zur Kenntnis, dass der links/grüne Stadtrat von Zürich von den eigenen Parteien im Regen stehen gelassen wurde: Nachdem diese dem ausgehandelten Kompromiss zu Beginn der Verhandlungen noch verhalten positiv gegenüberstanden, lehnen sie ihn nun zusammen mit der AL und den Gewerkschaften aktiv ab. Zur Erinnerung: Von einem Kompromiss spricht man nicht, wenn alle Maximalforderungen von Links bzw. Linksaussen erfüllt sind, sondern dann, wenn sich die Parteien in der Mitte treffen. Die SV17 ist ein solcher Kompromiss und genau aus diesem Grund hat die SVP sich auch entschieden, keine weiteren Verschärfungen zu fordern.
Konsequenterweise lehnt die SVP auch den Antrag ab, Korporationen mit Teilrechten zu einem höheren Satz zu besteuern. Dieser Kommissionsmehrheitsantrag führt zu einer Erhöhung der Steuerbelastung der erwähnten Korporationen, wodurch die vorliegende Änderung des Steuergesetzes dem obligatorischen Referendum unterstehen würde und die Gegner der Vorlage davon befreit würden, Unterschriften für ein Referendum zu sammeln. Selbstverständlich befürwortet es die SVP, wenn das Volk mitbestimmen kann; wir sind aber nicht bereit, unseren Grundsatz, keine Steuererhöhungen zuzulassen, wegen eines solchen «Buebetricklis» aufzugeben.
Fazit: Falls die Bundesvorlage STAF in der Referendumsabstimmung vom Volk gutgeheissen wird und in Kraft tritt, ist die möglichst rasche Umsetzung der kantonalen Vorlage im Gesamtinteresse des Wirtschafskantons Zürich unumgänglich. Die SVP wird alles dafür unternehmen, dieser tragfähigen und breit abgestützten Vorlage auch bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zum Erfolg zu verhelfen. Wir nehmen mit Wohlwollen zur Kenntnis, dass die grosse Mehrheit der Parteien dies insgesamt ebenfalls so sehen.
Kontakt für Rückfragen:
– KR Marcel Suter, Mitglied Kommission für Wirtschaft und Abgaben, 079 640 10 28
– KR Martin Hübscher, Fraktionspräsident, 079 222 27 80
Medienmitteilung zum Herunterladen (PDF)

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