Die SVP gegen den Ausverkauf des Schweizer Finanz- und Bankenplatzes
Die Aufspaltung der Bank Wegelin ist gleichbedeutend mit dem Niedergang der ältesten Bank der Schweiz. Wegelin hat weder gegen Schweizer Recht noch gegen bilaterale Abkommen verstossen. Einzig die Steuerinteressen der USA haben sich mittels rufschädigenden Klagen gegen den Schweizer Rechtsstaat durchgesetzt. Entgegen den USA gewichtet der Schweizer Rechtsstaat die Privatspähre seit Jahrhunderten höher als den chronisch steigenden Finanzierungsbedarf des Staates.
Die SVP des Kantons Zürich bedauert den Niedergang der Bank Wegelin, der den Finanz- und Bankenplatz Schweiz schwächt. Gleichzeitig anerkennt die SVP die Leistung der Bankführung, mit der Bankaufspaltung und dem nachfolgenden Teilverkauf hunderte von Arbeitsplätzen gerettet zu haben.
Der Steuerstreit mit den USA hat weder im Fall UBS noch im Fall Wegelin seinen Abschluss gefunden. Alles deutet darauf hin, dass der Steuerstreit mit den USA erst begonnen hat. Im Visier der USA steht auch die Zürcher Kantonalbank (ZKB). Wird es verstärkt zu Turbulenzen rund um die ZKB kommen, sind nicht nur alle Steuerzahler im Kanton Zürich, sondern die ganze Schweiz betroffen. Denn die ZKB hat nicht nur eine Staatsgarantie, sondern ist mit einer Gewinnausschüttung von rund 380mio Franken (2010) einer der grössten Nettozahler des Kantons Zürich (inkl. Gemeinden), der selber mittels Finanzausgleich hunderte von Millionen Franken an Transferleistungen an die Restschweiz zahlt.
Die SVP stuft die Situation im Steuerstreit mit den USA für die Schweiz aber auch für den Hauptbetroffenen Kanton Zürich als höchst beunruhigend ein und ruft den Bundesrat ultimativ zum Handeln auf. Die SVP verlangt, dass sich der Bundesrat mit aller Kraft hinter die Interessen der Schweiz und ihres Finanz- und Bankenplatzes stellt und den Forderungen der USA mit Entschiedenheit entgegnet. Die SVP des Kantons Zürich wird im Bundesparlament ein ganzes Vorstosspaket zur Rettung des Schweizer Finanz- und Bankenplatzes einreichen.
Medienmitteilung zum Steuerstreit mit den USA