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Die SVP-Kantonsratsfraktion lehnt die Revision des Finanzausgleichsgesetzes (Vorlage 4247) ab

Es ist inakzeptabel, dass der Regierungsrat, der sich mit dem Inkraftsetzen von Steuersenkungen ohne die geringsten Bedenken über zwei Jahre Zeit lässt, sich nicht einmal an gesetzlich vorgeschriebene Fristen hält, wenn es darum geht, die Steuern – für „reiche“ Gemeinden – zu erhöhen. Die am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Novelle sieht nämlich vor, dass Korrekturen frühestens dann vorgenommen werden sollen, wenn mehr als 5% der Gemeindesteuerfüsse nach Inkrafttreten des neuen § 8 zwei Jahre in Folge ausserhalb der Bandbreite liegen.
Geradezu skandalös ist ferner, dass der Direktor des Innern, Markus Notter, offenbar ohne weiteres und in Verletzung des Gebots, nach Treu und Glauben zu handeln (Art. 5, Ziff. 3 BV), davon ausgeht, dass bei einigen Gemeinden problemlos zusätzliche Millionen zu holen sind. Die betreffenden Gemeinden achten auf ihren Aufwand und haben ihre Finanzen durchwegs besser im Griff als der Kanton. Es ist ihnen daher nicht zuzumuten, ständig mit neuen Forderungen eines unersättlichen Umverteilungsapparates konfrontiert zu werden. Auch „reiche“ Gemeinden haben ein Recht auf Planungssicherheit, denn ihre Behördenmitglieder haben sich mehrmals im Jahr im Rahmen von Gemeindeversammlungen vor dem Souverän zu verantworten.
Sozialismus im Eilverfahren?
Die SVP-Kantonsratsfraktion lehnt es ab, die Berechnungsfaktoren nach § 18 des Finanzausgleichsgesetzes gemäss Antrag des Regierungsrates sowie der vorberatenden Kommission, dargelegt in der Vorlage 4247, festzulegen. Die Vorlage entspringt sozialistischem Umverteilungsdenken und ist ordnungspolitisch verfehlt.

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