Die SVP steht weiterhin für die Gemeinden und die Bevölkerung ein
Per 31. Oktober 2024 ist die Vernehmlassungsfrist zum Thema Windkraftanlagen im Kanton Zürich abgelaufen. Inhalt dazu waren die Anpassung des kantonalen Energiegesetzes und die Richtplanrevision. Die beiden Vorlagen zeigen die klare und inakzeptable Haltung des Regierungsrates gegenüber Gemeinden, Bevölkerung und Grundeigentümern auf. Jetzt aber eins ums andere.
Regierungsrat Neukom will die Verschandelung der Landschaft auch im Kanton Zürich ungebremst vorantreiben. Bild: Carsten Rehder/dpa
Zum Energiegesetz: Mit den Anpassungen soll in Bezug auf die jährliche Stromproduktion ein kantonales Interesse für Windkraftanlagen eingeführt werden. Damit wird die Grundlage für die Bewilligung der Anlagen durch den Kanton geschaffen. Und zwar für praktisch alle Windkraftanlagen. Für dieses «Buebetrickli» musste der Regierungsrat jedoch stark in die Knie, müssen doch Windkraftanlagen zur Erreichung des kantonalen Interesses gerade einmal einen Viertel des Stroms bringen, welcher zum nationalen Interesse produziert werden müsste. Die Mitbestimmung aller würde jedoch im gleichen Masse ausgehebelt. Bereits da erkennt das klare Auge, der Kanton Zürich ist kein Windkanton.
Enteignungen drohen
Ein weiteres, grosses Problem wird bei der neu geschaffenen Enteignungsmöglichkeit geortet. Zukünftig soll es für die grossen Stromkonzerne, welche für den Bau von Windkraftanlagen mit 60% der Kosten subventioniert werden, möglich sein, eine Landenteignung einzuleiten. Damit erhalten diese ein gewichtiges und traumatisierendes Instrument gegenüber Landbesitzern, welche ihr Land nicht zur Verfügung stellen möchten. Ein Novum, welches so im Kanton Zürich bisher völlig unbekannt war.
Die Bevölkerung ist Regierungsrat Neukom ausgesetzt
Neben dem Energiegesetz wird der kantonale Richtplan mit den Windkraftgebieten bestückt. Dieser Richtplan ist eine Art Schnittmuster, welches über das Zürcher Kantonsgebiet gelegt wird und zeichnet die räumliche Entwicklung ab, wo zum Beispiel Strassen, Eisenbahnen, Stromleitungen und neu jetzt eben auch Windkraftanlagen gebaut werden sollen. Neu dabei sind die noch nie dagewesenen Grössen der Windkraftanlagen und diese unübersehbaren Ungetüme werden mehrheitlich durch private Konzerne erstellt. Sobald die Richtplaneinträge durch den Kantonsrat abgesegnet sind, kann das Bewilligungsverfahren starten. Bewilligen wird die Anlagen dann die Baudirektion des Kantons Zürich: also die Mitarbeiter von Regierungsrat Neukom. Und dies ohne Schutz der Bevölkerung. Noch absurder ist, dass der regierungsrätliche Bericht für die Windeignungsgebiete klar festhält, dass auch sogenannte «orange» Gebiete, das bedeutet eigentlich unbrauchbare Standorte, zur Produktion von Windenergie genutzt werden sollen. Sonst würde man das Ziel von sieben Prozent Windenergie im Zürcher Strommix nicht erreichen.
Kritisch hinschauen und Bürgerrechte wahren
Liebe Leserinnen und Leser: Man will mittels unbrauchbarer, störender, naturimpaktierender und unproduktiver Ungetüme ein Ziel verfolgen, welches durch die SVP seit jeher als falsch bezeichnet wird. Wir brauchen nicht sieben Prozent Windstrom im Zürcher Stromnetz; wir brauchen genügend, zuverlässigen und bezahlbaren Strom. Aus diesen Gründen hat die SVP eine klar ablehnende Haltung gegenüber den Richtplaneinträgen, aber auch gegen die Anpassung des Energiegesetzes formuliert. Begleitet von konstruktiven Vorschlägen, wie man es besser machen könnte. Das war nicht einmal schwierig.
Nun ermuntere ich Sie, liebe Leute, in euren Gemeinden kritisch zu sein. Schauen Sie genau, wo welche Anlagen gebaut werden sollen und wie auf die Bevölkerung Rücksicht genommen wird. Denn wir haben weiterhin das Recht auf attraktiven Wohnraum. Und wir wollen keine störenden industriellen Windkraftanlagen in den ländlichen Räumen und Naherholungsgebieten. Deshalb werden wir uns weiterhin für einen demokratischen Weg – die Mitbestimmung für Gemeinden und Bevölkerung – und für eine sichere, ausreichende und bezahlbare Stromversorgung einsetzen.