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Eigenmietwert-Abschaffung senkt Systemrisiko

Fällt der Eigenmietwert weg, werden viele Immobilienbesitzer ihre Hypothekarschuld reduzieren. Dadurch sinkt das Systemrisiko. Die Banken sollen über ihren Schatten springen und die Abschaffung dieser Neidsteuer unterstützen.

Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes würde das Klumpenrisiko im Bankensektor deutlich sinken. Bild: Pixabay

Bekanntlich hat das Parlament in der letzten Session dem Kompromiss zur Abschaffung des Eigenmietwertes zugestimmt. Weitere Hürden folgen, bis diese unsinnigste aller Steuern endlich beseitigt ist. Entscheidend wird die Volksabstimmung sein – das Referendum der Neider ist sicher. Im Hintergrund lauern aber weitere Gefahren, es geht um grosse Summen. Ohne Weiteres wird die Verwaltung und der ausgabenfreudige Staat eine sprudelnde Einnahmequelle nicht hergeben. Eine unterschätzte Kraft, die im Hintergrund wirkt, sind die Banken. Sie profitieren massiv von der Eigenmietwertsteuer. Damit verbunden ist der Abzug der Schuldzinsen auf Wohneigentum. Wer seine Hypothek amortisiert, kann keine Abzüge mehr geltend machen. Dies führt zur absurden Situation, dass sich Schulden machen lohnt. Viele Eigentümer verfügen über Vermögen, mit dem sie jedoch die Hypothek nicht reduzieren. Mit der Abschaffung der Eigenmietwertsteuer würde dieser Anreiz sinken. Mit den Hypotheken verdienen die Banken gutes Geld. Mit dem Vermögen, welches die Hauseigentümer parallel bei den Banken deponiert haben – sei es als Aktiendepot, als Festgeld oder in der dritten Säule – verdient der Bankensektor risikolos Spesen. Die Banken haben also ein materielles Interesse, dass der Eigenmietwert bleibt.

Bankbilanzen reduzieren

Der Eigenmietwert und der damit verbundene Abzug der Schuldzinsen bei der Einkommenssteuer sind ein Hauptgrund für das hohe Kreditniveau in der Schweiz. Weil es sich nicht lohnt, die Hypothek zu reduzieren, lässt man lieber das Vermögen parallel dazu stehen. Was passiert nun beispielsweise bei einem Aktiencrash? Die Konsequenzen können verheerend sein, weil dann zuwenig Aktiven zur Schuldendeckung vorhanden sind. Dies betrifft zuerst jene, die übermässig gezockt haben, aber es betrifft auch die Vorsichtigen. Sie sind bei Überschuldung gesetzlich zur Hypothek-Reduktion verpflichtet, welche nun nicht mehr erfolgen kann. Die Immobilienkredite in der Schweiz sind weltrekordverdächtig hoch. Im Bankensektor besteht ein Systemrisiko: Die Eigenkapitaldeckung in der Bankbilanz ist plötzlich zu niedrig. Es droht eine Kettenreaktion: Aktiencrash, Auswirkung auf Immobilienpreise, Notwendigkeit zur Schuldentilgung, Privatkonkurse, Zwangsversteigerung, Bankenpleiten.

Parallelen zur Subprime-Krise

Ein abschreckendes Beispiel war die Subprime-Krise in den Vereinigten Staaten, wo den guten Hypothek-Risiken schlechte Risiken beigefügt wurden, bis es zum Systemkollaps kam. Die Parallele zur US-Subprime-Krise in der Schweiz ist das überhöhte Kreditvolumen wegen falscher Anreize im Steuersystem. Ein einfaches Mittel gegen eine solche Systemkrise ist die Abschaffung des Eigenmietwertes. Dies führt zur Auflösung von Vermögensteilen zwecks Hypothekarschuld- Reduzierung. Dadurch sinkt die Gefahr einer Kettenreaktion, weil die einzelnen Immobilien weniger stark verschuldet sind. Auch bei massiven Konjunkturschwankungen werden weniger Immobilienbesitzer «unter Wasser » geraten. In den aufgeblähten Bankbilanzen werden die Hypotheken abnehmen. Diese bilden oft über die Hälfte der Aktiven in einer Bankbilanz. Das Klumpenrisiko im Bankensektor würde deutlich sinken. Die Reduktion würde sanft erfolgen, da viele Eigenheimbesitzer mittels Vermögensauflösung ihre Hypothekentranchen scheibchenweise amortisieren. Dies geschieht im Laufe der Zeit, weil Hypothekarschulden oft als Festhypotheken gebunden sind. Zudem erfahren die Hypothekarbestände eine qualitative Steigerung, weil die Belehnungshöhe der Pfandobjekte sinkt.

Überfällige Stellungnahme der Bankiervereinigung

Die Banken sollten sich klar zur Abschaffung des Eigenmietwertes bekennen. Der führende Verband, die Bankiervereinigung, ist aufgefordert, dies offiziell mitzuteilen. Man erinnert sich, dass beim letzten schiefgegangenen Versuch, diese Neidsteuer abzuschaffen, der Bankensektor in der Vernehmlassung sagte, man könne mit dem bestehenden System gut leben. Umso mehr sollte man nun von den Banken erwarten, dass sie eine Verbesserung des Steuersystems unterstützen, auch wenn dies kurzfristig zu Ertragseinbussen führt.

über den Autor
Martin Bürlimann
SVP (AG)
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