Eigenmietwert: Fairness für Eigenheimbesitzer – Jetzt handeln!
Eigenheimbesitzer blicken auf eine harte Relalität. Bild: Wikimedia
In den letzten Monaten begegnete uns in den Medien häufig folgendes Thema: die Härtefallklausel für Hauseigentümer und die Neueinschätzung von Liegenschaften. Viele Eigenheimbesitzer blicken plötzlich auf eine harte Realität – ihre Steuerlast wird drastisch steigen, und das hat weitreichende Konsequenzen.
Finanziell schwächeren Eigentümer betrifft es besonders
Besonders hart trifft es die finanziell schwächeren Eigentümer: Rentner, Alleinerziehende und Menschen mit geringem Einkommen. Sie haben oft jahrelang in ihr Eigenheim investiert, anstatt luxuriöse Urlaubsreisen zu unternehmen oder ein ausschweifendes Leben zu führen. Für viele war das Eigenheim der Traum, den letzten Lebensabschnitt in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Nun stehen sie vor der erschreckenden Wahl: entweder ihr Zuhause zu verlieren oder sich massiv zu verschulden, nur um die steigenden Steuern zahlen zu können. Das ist nicht nur unfair, es ist unmenschlich.
Tessin lösste Misere aus
Der Ursprung der Misere liegt im Tessin. Dort setzten die Bürgerlichen im Kantonsparlament zu Recht eine Härtefallklausel durch – ein Instrument, das in Zürich bereits seit über 20 Jahren erfolgreich angewandt wird. Doch die Neidkultur der Tessiner SP führte dazu, dass aufgrund eines Bundesgerichtsurteils die Härtefallklausel auch in Zürich rückwirkend ab März 2023 aufgehoben werden musste. Die nationale SP hat schliesslich erkannt, dass die Härtefallklausel vor allem Senioren mit niedrigen Renten zugutekommt, und lancierte ein Postulat für eine Härtefalllösung.
Postulat abgelehnt
Dieses halbherzige Postulat wurde jedoch vom Nationalrat am 13. März 2024 zu Recht abgelehnt, da es nur dann zur Anwendung gekommen wäre, wenn die Abschaffung des Eigenmietwerts beim Volk scheitern würde – eine Debatte, die von Bundesrätin Karin Keller-Sutter entsprechend kommentiert wurde. Unsere Bundesverfassung verlangt eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Die über 20-jährige Praxis im Kanton Zürich hat diesen Grundsatz stets eingehalten. Warum es unseren Politikern in Bern in dieser Zeit nicht gelungen ist, eine formell korrekte gesetzliche Grundlage zu schaffen, bleibt ein Rätsel. Es ist unerlässlich, einen gerechten Weg zur Besteuerung zu finden, ohne die finanziell Schwächsten weiter zu belasten. Mit unserer parlamentarischen Initiative «Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Härtefalleinschlag beim Eigenmietwert » fordern wir die Bundesversammlung auf, dieses Problem entschlossen anzugehen und zu lösen.
Prozess dauert an
Dieser Prozess wird nicht von heute auf morgen abgeschlossen sein, doch er ist das einzig richtige politische Instrument. Ich hoffe, dass der Regierungsrat den nötigen Mut aufbringt, die Weisung sofort wieder zu aktivieren, solange die gesetzliche Regelung in Bern noch aussteht. Eigenheimbesitzer verdienen Fairness – und diese können wir nur gemeinsam erreichen. Jetzt ist definitiv die Zeit zum Handeln!