Ein Strauss voller Gesundheitsfragen
Nach dem Überweisen von zahlreichen Geschäften an den Regierungsrat standen zwei Postulate
und eine Motion auf der Traktandenliste.
Mit dem weltfremden Postulat «Kreislaufwirtschaft im Gesundheitssektor» will die linksgrüne Ratshälfte, dass der Regierungsrat in einem Konzept darlegen muss, mit welchen direkten oder indirekten Massnahmen die Gesundheitsdirektion in ihren Abteilungen und kantonsnahen Betrieben eine konsequente Kreislaufwirtschaft fördern könnte. Lorenz Habicher (SVP) meinte dazu, dass es nicht Sache der Gesundheitsdirektion sei, hier staatlich einzugreifen. Eine Kreislaufwirtschaft – wenn überhaupt gewünscht – müsse von der fachlichen Basis und nicht von der Verwaltung erstellt werden. Es müsse definitiv kein neues Bürokratiemonster erschaffen werden. Deshalb lehne die SVP-Fraktion dieses unnötige Postulat ab. In ihrem Votum meinte Regierungspräsidentin und Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli, dass die vier kantonalen Spitäler als selbstständige öffentlich- rechtliche Anstalten im Eigentum des Kantons grundsätzlich eigenverantwortlich im Umgang mit den für die Leistungserbringung nötigen Ressourcen handeln würden. In der Verfassung des Kantons Zürich sei verankert worden, dass der Kanton und die Gemeinden günstige Rahmenbedingungen schaffen müssen, damit ein schonender Umgang mit Rohstoffen geschaffen und somit die Stoffkreisläufe geschlossen werden können. Auch vor diesem Hintergrund sei eine einseitige Fokussierung auf den Gesundheitsbereich abzulehnen. Das Postulat wurde trotz mahnenden Worten von Natalie Rickli von den vereinigten Linken an die Regierung überwiesen.
Stichentscheid des Ratspräsidenten
Nicht weniger ideologisch ging es beim nächsten linksgrünen Postulat «Deckung der nicht gedeckten Kosten für die Begleitung und Behandlung von intergeschlechtlichen Kindern und deren Eltern» zu und her. Gemäss den Postulanten soll der Regierungsrat Grundlagen schaffen und bereitstellen, um die nicht gedeckten Kosten zu decken, welche in der Begleitung von intergeschlechtlichen Kindern und ihren Eltern entstehen. Dabei soll insbesondere auf die psychosoziale und psychotherapeutische Begleitung der intergeschlechtlichen Kinder und ihren Eltern eingegangen werden. Mit Stichentscheid des Ratspräsidenten Jürg Sulser wurde das Postulat abgelehnt.
Angebot bereits vorhanden
Ähnlich gelagert war dann auch die Motion «Schutz für Mutter und Kind in schweren Situationen dank gesetzlich verankerter vertraulicher Geburt». Diese Motion will gesetzlich geregelt haben, dass Frauen in Notlagen vertraulich und diskret gebären können. Susanna Lisibach (SVP) meinte dazu sachlich, dass eine vertrauliche Geburt bereits heute möglich sei bzw. eine Frau ihr Kind in einem geschützten Rahmen mit angemessener Betreuung zur Welt bringen könne. Die Personalien der Frau würden bekanntlich heute schon vertraulich behandelt, sodass das Umfeld der Frau von einer Geburt nichts erfahre. Das Angebot der vertraulichen Geburt bestehe bereits in 18 Kantonen, dazu gehört auch der Kanton Zürich. Sechs von elf Listenspitälern im Kanton Zürich würden bereits vertrauliche Geburten anbieten. Das Angebot werde aber kaum genutzt. Es sei aber sicher die bessere Alternative als die Babyklappe, denn dort könne ein Baby anonym abgegeben werden, was nicht zu begrüssen sei. Weil das Angebot einer vertraulichen Geburt im Kanton Zürich bereits vorhanden sei, lehne die SVP die Motion analog unserer Regierungsrätin Natalie Rickli ab. Die Motion wurde schliesslich abgelehnt.