Ein Strauss voller Gesundheitsfragen!
Die Kantonsratssitzung vor dem nachmittäglichen Fraktionsausflug stand vorwiegend unter dem Zeichen von abgeschriebenen und erledigten Geschäften der Gesundheitsdirektion. Einige davon waren durchaus brisant, andere schlicht kurios.

Die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung haben sich seit 1999 mehr als verdoppelt. Daten: BfS
So stand gleich zu Beginn der Sitzung das dringliche Postulat betreffend «Bedarfsgerechte individuelle Prämienverbilligung (IPV)» an, welches schon bei der Einreichung im Dezember 2023 zu einer lebhaften Debatte führte.
Keine Fristerstreckung
Obwohl bereits damals unsere Regierungsrätin Natalie Rickli die Postulanten darauf hinwies, dass aufgrund fehlender Daten eine Dringlichkeit nicht umsetzbar sei, drückte die linksgrüne Ratshälfte die Dringlichkeit des Postulates durch. Der Regierungsrat sah sich deshalb gezwungen, dem Kantonsrat einen Antrag zur Fristerstreckung für die Berichterstattung zum dringlichen Postulat zu unterbreiten. Der Regierungsrat argumentierte damit, dass dem vorliegenden dringlichen Postulat besser gerecht werden könne, wenn neben den IPV-Daten aus dem Jahr 2023 auch die Daten aus dem Jahr 2024 in den Bericht miteinbezogen würden. Dies sei aber nur möglich, wenn die Frist zur Berichterstattung und Antragstellung ausserordentlich und einmalig um vier Monate erstreckt würde. Politisch war dieses Geschäft tatsächlich ein Novum, weil es bis dato noch nie einen Antrag zur Fristerstreckung für ein dringliches Postulat gegeben hat. Nach lebhafter Debatte und nochmaliger, sachlicher Darlegung seitens unserer Regierungspräsidentin Natalie Rickli wurde der Antrag zur Fristerstreckung abgelehnt.
Gelder werden zweckgebunden verwendet
Weniger aufgeregt waren dann die Voten bei der Abschreibung des Postulates «Zweckgebundene und transparente Verwendung der Beiträge für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte am USZ». Susanna Lisibach, die Referentin der SVP, erklärte, dass der Regierungsrat in seinem Bericht zeigen konnte, dass die kantonalen Beiträge für die Weiterbildung der Assistenzärzte am Universitätsspital zweckgebunden und transparent verwendet werden. Daraufhin wurde das Postulat einstimmig als erledigt abgeschrieben. Ebenfalls einstimmig wurde auch das Postulat «Nachhaltige Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung» als erledigt abgeschrieben, weil der Regierungsrat klar darlegen konnte, dass noch immer Handlungsbedarf bestehe und die Präventionsarbeit fortzusetzen sei. Auch der Aufbau einer institutionalisierten und interdisziplinären Zusammenarbeit mit den betroffenen Migrationsgemeinschaften sei bereits in die Wege geleitet worden. Der Regierungsrat unterstütze auch die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle.
«Unnötige» Betreibungen?
Mit dem sozialistischen Postulat «keine unnötigen Krankenkassen-Betreibungen» verlangte die linksgrüne Seite vom Regierungsrat nichts anderes, als die Verordnung zum kantonalzürcherischen Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (VEG KVG) dahingehend anzupassen, dass «unnötige» Krankenkassen- Betreibungen zwingend vermieden werden. Kollege Lorenz Habicher meinte dazu, dass aufgrund medialer Berichterstattung viele kopfscheu geworden seien. Es sei zudem fraglich, ob mehr Mittel für die Ausrichtung von Prämienverbilligungen (IPV) an die Versicherten zur Verfügung stehen würden, weil dieser IPV-Mechanismus auch von anderen Gegebenheiten abhängig sei. Weiter argumentierte er, das Postulat fordere eine Verordnungsänderung, obwohl die Kompetenz bei der Regierung liege. Das Postulat könne somit als erledigt abgeschrieben werden. Das Postulat wurde schliesslich als erledigt abgeschrieben.
Unnötige Notfallbesuche
Zum Schluss stand noch die Regierungsvorlage «Einführung einer Gebühr für das Aufsuchen einer Notfallabteilung eines Spitals» auf der Traktandenliste. Lorenz Habicher meinte sachlich dazu, dass das Thema «Spitalnotfall-Bagatellgebühr » auf nationaler Ebene aufgenommen worden sei und die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates diese im April 2024 mit zwei Umsetzungsvarianten zu einer Parlamentarischen Initiative in die Vernehmlassung gegeben habe. Die kantonsrätliche Motion zur Einführung einer Gebühr für das Aufsuchen einer Notfallabteilung sei deshalb aus den genannten Gründen abzuschreiben. Diesem Ansinnen wurde einstimmig Folge geleistet.