Eine globale Schweizer Bank muss sicher und wettbewerbsfähig sein
Nach der Notübernahme der CS durch die UBS wurde die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) beschlossen. Als Mitglied dieser PUK durfte ich zusammen mit meinem Zürcher SVP-Kollegen Alfred Heer an den intensiven Beratungen teilnehmen und komme zum Fazit: Wenn die Schweiz eine global tätige Bank erhalten will, muss diese künftig in den Finanzmärkten sicher dastehen. Will sie Erfolg haben, muss sie aber auch wettbewerbsfähig bleiben.

Die Frage für die Mitglieder der PUK lautete: Haben die Bundesbehörden beim Untergang der CS rechtmässig, zweckmässig und wirksam gehandelt? Bild: Wikimedia
Es hat die ganze Schweiz, aber besonders unseren Kanton Zürich geschmerzt, als die Credit Suisse nach einer 157-jährigen Tradition am 19. März 2023 notgedrungen mit der UBS fusionieren musste. Dies geschah nicht ohne umfassende staatliche Unterstützung, um eine globale Finanzkrise abzuwenden. Jedermann fragte sich, wie es soweit kommen konnte und warum der Staat nach 2008 erneut eine Grossbank retten musste. Um dies abzuklären, setzten die eidgenössischen Räte im Frühsommer 2023 eine vierzehnköpfige PUK ein – das erste Mal seit dreissig Jahren. Diese Untersuchungskommission sollte abklären, ob und welche Fehler die Behörden gemacht haben und wo allenfalls institutionelle Mängel bestehen. Die Frage für uns Mitglieder dieser PUK lautete: Haben die Bundesbehörden beim Untergang der CS rechtmässig, zweckmässig und wirksam gehandelt?
CS-Führung nicht beurteilt
Ausserhalb der Kompetenz dieser PUK lag es aber, die Geschäftsführung der CS zu beurteilen. Obwohl ich mir durchaus Gedanken mache, wie eine CS in den letzten zehn Jahren Boni von 40 Milliarden verteilen und gleichzeitig 33,7 Milliarden Verlust schreiben konnte. Von erheblicher Verantwortungslosigkeit in den Führungsetagen zeugt auch die Tatsache, dass die CS in diesem Zeitraum mit 11,7 Milliarden Franken zur ungekrönten «Bussenkönigin» aufgestiegen ist. Die Breite des Untersuchungsgegenstandes bildete für die PUK eine grosse Herausforderung. Zu untersuchen war nämlich die Tätigkeit des Bundesrates, des Finanzdepartements (inklusive seiner zuständigen Ämter), der Finanzmarktaufsicht, der Schweizerischen Nationalbank sowie der Revisionsaufsichtsbehörde und weiterer Bundesstellen. Die Kommission musste entsprechend Schwergewichte legen, waren doch insgesamt über 30 000 erhaltene Dokumente zu prüfen und 62 Personen in 79 Vorladungen anzuhören. Weil unsere PUK ihre Tätigkeit innerhalb von eineinhalb Jahren abschliessen wollte, mussten fast wöchentlich Sitzungen stattfinden. Es fehlte angesichts des grossen öffentlichen Interesses auch nicht an Indiskretionen mit dem durchsichtigen Ziel, einzelne Akteure zu belasten oder zu entlasten.
Kein grundsätzliches Fehlverhalten der Behörden
Die Untersuchung der PUK hat als Haupterkenntnis bestätigt: Die Verantwortung für den Vertrauensverlust und für den Niedergang der CS tragen der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der letzten Jahre. Sie haben mehrfach Weisungen der Finanzmarktaufsicht missachtet und sich gegenüber deren Interventionen als «renitent» erwiesen. Aufseiten der Behörden hat unsere PUK in ihrem Schlussbericht kein grundsätzliches Fehlverhalten festgestellt. Wir haben aber dennoch etliche Problemfelder geortet, wo künftig Verbesserungen nötig sind. Bei der Aufsichtsbehörde FINMA wurde festgestellt, dass sie ihrer Tätigkeit zwar intensiv, aber nicht immer wirksam nachkam. Auch hat die PUK festgehalten, dass die Koordination zwischen den verschiedenen Behörden, die für die Finanzstabilität zuständig sind, nicht optimal funktionierte. Dass der damalige Finanzminister Ueli Maurer seinen Kollegen im Bundesrat bezüglich Informationslecks nicht vollständig vertrauen konnte, ist zwar äusserst bedauerlich. Die Furcht vor Indiskretionen ist aber angesichts der ständigen Zusammenarbeit gewisser Departemente mit gewissen Medien während der Covid-Krise durchaus nachvollziehbar.
Sicher, aber wettbewerbsfähig
Die PUK hat aufgrund ihrer Untersuchungen 20 Empfehlungen ausgesprochen und zehn parlamentarische Vorstösse eingereicht. Diese betreffen ausschliesslich die Regulierung von systemrelevanten Banken. Als wichtigste Schlussfolgerung aus dem CS-Debakel muss gelten: Wenn unser Land weiterhin eine global tätige Bank erhalten will, muss diese so sicher wie möglich aufgestellt sein. Sie muss aber auch wettbewerbsfähig bleiben, um auf den internationalen Märkten Erfolg zu haben. Regulierungen dürfen die Tätigkeit dieser globalen Schweizer Bank nicht mit so schweren Bleiplatten belasten, dass sie auch noch untergeht.