Eine weitsichtige Finanzplanung durch die Spitäler ist wichtiger denn je
Sie konnten es in den vergangenen Tagen in den Medien lesen: Der Regierungsrat hat von der GZO AG Spital Wetzikon und vom Universitäts-Kinderspital Zürich Gesuche um finanzielle Unterstützung erhalten. Beide Spitäler sind in eine Situation geraten, in der die Zahlungsfähigkeit in absehbarer Zeit nicht mehr gesichert ist.
Viele Spitäler im Kanton Zürich, wie hier das Triemlispital, planen teure Neubauten oder haben sie in den letzen Jahren realisiert. Bild: Wikipedia
Die Herausforderungen für die Spitäler sind gross. Generell ist eine Transformation im Gang, bei der es darum geht, das Spitalwesen auf die künftigen Bedürfnisse auszurichten. Diese werden durch verschiedene Faktoren beeinflusst: Die alternde Bevölkerung, das Bevölkerungswachstum, der gesellschaftliche Wandel. Es geht aber vor allem auch darum, den Spitalbetrieb effizienter zu machen. Dazu gehört der Weg in Richtung integrierte Versorgung, mehr ambulante statt stationäre Behandlungen und die dringend nötige Digitalisierung.
Abgeltung ambulanter Leistungen wird verbessert
In den letzten Jahren sind ein paar zusätzliche Herausforderungen dazugekommen. Dazu gehören die allgemeine Teuerung, die gestiegenen Energieund Personalkosten sowie der Arbeitskräftemangel, der sich akzentuiert hat. Einige von diesen Problemen sind vorübergehend und für andere sind Lösungen unterwegs. Ich denke zum Beispiel an die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) oder die neuen ambulanten Tarife (Tardoc). Zwei wichtige nationale Reformen. Wobei EFAS die Hürde im eidgenössischen Parlament genommen hat, sich jedoch ein Referendum abzeichnet, Tardoc mit ambulanten Pauschalen noch beschlossen werden muss. Hier ist der Bundesrat gefordert, dies rasch zu tun. Denn eine Verbesserung der Abgeltung im ambulanten Bereich wird zu einer notwendigen Verlagerung in den ambulanten Bereich führen. Dieser ist gesamthaft gesehen kostengünstiger und entlastet auch das Spitalpersonal, insbesondere die Pflege, da keine Nacht- und Wochenenddienste nötig sind. Wie erwähnt sind einige positive Ansätze auf dem Weg. Andere Herausforderungen werden aber bleiben. Deshalb ist eine sorgfältige und weitsichtige Finanzplanung durch die Spitäler wichtiger denn je.
Anpassung an Revision des Krankenversicherungsgesetzes
Die Spitalfinanzierung wurde in der Schweiz 2012 mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes umgestellt. Seither ist eine generelle Defizitdeckung durch die Kantone nicht mehr vorgesehen. Die Spitäler bekommen für ihre Leistungen fallbezogene Pauschalen, mit denen sie auch ihre Investitionen decken müssen. Sie haben damit einen grösseren unternehmerischen Spielraum, im Gegenzug aber auch die finanzielle, personelle und betriebliche Verantwortung sowie die Pflicht, die Leistungsaufträge, welche sie im Rahmen der Spitalplanung vom Kanton erhalten, in hoher Qualität zu erfüllen. Schon heute gibt der Kanton jährlich rund 1,7 Milliarden Franken für die stationäre Gesundheitsversorgung aus. Für jede Nacht, die Sie im Spital verbringen, übernimmt der Kanton 55% der Kosten. Im Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz ist festgelegt, in welchen Fällen der Kanton noch finanzielle Unterstützung aus zusätzlichen Steuergeldern leisten kann.
Je nach Fall: Kanton hilft aus
Weil das Kinderspital für die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich unverzichtbar ist, hat der Regierungsrat trotz der angespannten Finanzlage des Kantons entschieden, ein zusätzliches Darlehen in Höhe von 100 Mio. Franken für den Neubau und Subventionen in Höhe von 35 Mio. Franken für den Betrieb zu sprechen. Die finanzielle Unterstützung ans Kispi hat der Regierungsrat allerdings an strenge Auflagen geknüpft. Damit will er dafür sorgen, dass ähnliche Situationen in Zukunft möglichst vermieden werden können. Beim GZO Spital Wetzikon sind die gesetzlichen Anforderungen für die geforderte finanzielle Unterstützung im Umfang von 180 Mio. Franken nicht erfüllt. Die Verantwortlichen des Spitals – der Verwaltungsrat und die Aktionärsgemeinden – stehen in der Pflicht, die finanzielle Stabilität sicherzustellen. Grundsätzlich kann man sagen: Ein Spitallistenplatz bedeutet keine Staatsgarantie. Die Spitalverantwortlichen sind daran, eine alternative Lösung zu finden. Der laufende Betrieb ist sichergestellt. Wichtig ist, dass die Spitalverantwortlichen sowohl die Mitarbeitenden, Patienten und die Gemeinden als Aktionäre des Spitals ihrerseits die Bevölkerung klar und transparent informieren. Allen Herausforderungen zum Trotz können wir festhalten: Die stationäre medizinische Versorgung im Kanton Zürich ist auf einem sehr hohen Niveau sichergestellt.