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Erklärung der SVP Kantonsratsfraktion vom 17. Januar 2011

Unsere Hohe Landesregierung hat vergangene Woche einen Gesetzesvorschlag in die Vernehmlassung geschickt, der vorsieht, dass Schweizer Steuerbehörden als Trittbrettfahrer von Amtshilfeverfahren mit anderen Staaten profitieren könnten. Bankdaten, die beispielsweise bei Verdacht auf Steuerhinterziehung den Steuerbehörden anderer Länder geliefert werden, sollen auch zur Durchsetzung des Schweizer Steuerrechts verwendet werden können. Sollte es tatsächlich soweit kommen, wäre das Bankkundengeheimnis – von einigen belanglosen Ausnahmen abgesehen – Geschichte.

Der Bundesrat, so ist zu lesen, geht mit seinem Vorschlag auf eine Forderung der kantonalen Finanzdirektoren ein. Dieses – ohne demokratische Legitimation oder parlamentarisches Mandat operierende – Gremium moniert bekanntlich seit Längerem eine Ungleichbehandlung von in- und ausländischen Steuerämtern.

Mit Verlaub: Das ist keine Politik im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Das ist unreflektiertes Geschwätz, von Leuten, denen kein Mittel zu billig und kein Argument zu plump ist, um ihre Kassen zu füllen. – Was soll daran verwerflich sein, wenn Bürgerinnen und Bürger hierzulande vor dem Zugriff des Fiskus besser geschützt sind als anderswo? Seit wann sind die Interessen der Verwaltung höher zu gewichten als jene der Menschen, die sie finanzieren? Es ist offenbar wieder einmal an der Zeit, in Erinnerung zu rufen, dass unser Staatsapparat für die Bürgerinnen und Bürger da ist und nicht umgekehrt. Niemand in Regierung und Verwaltung verfügt über Macht, die ihm nicht vom Souverän für eine bestimmte Zeit übertragen worden ist. Und was soll das ewige Gerde von den gleich langen Spiessen? Wir wollen nicht gleich lange, sondern längere Spiesse – aber nicht für den Staatsapparat, sondern für die Bürger unseres Landes und seine Volkswirtschaft!

Wie bei Kabinettspolitik üblich ist nicht in Erfahrung zu bringen, welche Position die Zürcher Finanzdirektorin im erlauchten Kreis ihren Amtkolleginnen und -kollegen eingenommen hat. Doch da die Frau einer Partei angehört, die sich „Wirtschaftspartei“ nennt, und zudem Mitglied einer bürgerlich dominierten Regierung ist und dies auch bleiben will, wollen wir annehmen, dass sie wie eine Löwin für das kämpfte, was der Zürcher Kantonsrat vor einigen Jahren auf Antrag ebendieser Regierung beschlossen hat: Das Bankkundengeheimnis soll in der Bundesverfassung verankert werden. Der Regierungsrat begründete seinen Antrag damit, dass auf diese Weise dem legitimen Interesse der Bürgerinnen und Bürger nach Schutz ihrer Privatsphäre Rechnung getragen werde. Ja, er widmete diesem wichtigen Thema ganzes Kapitel.

Da weder der Souverän unseres Kantons noch dieser Rat seither abweichende Beschlüsse gefasst haben, bleibt unsere Position unverändert. Die SVP erwartet von der Zürcher Regierung darum nicht mehr, aber auch nicht weniger, als dass sie diese in sämtlichen Gremien nach innen und aussen vertritt und insbesondere klar macht, dass im Kanton Zürich das Interesse des unbescholtenen Bürger über jenen des Fiskus steht.

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